Bürokratieabbau steht seit Jahren auf der politischen Agenda in Deutschland. Doch Unternehmen berichten weiterhin von komplexen Verfahren, Doppelstrukturen und langwierigen Abläufen; nicht nur in Berlin, sondern bundesweit. Ein konkretes Beispiel zeigt, wie groß die Lücke zwischen Anspruch und Realität ist.

Bürokratieabbau ist politisches Ziel, doch Unternehmen erleben bundesweit weiterhin komplexe Verfahren. Berlin ist dabei kein Einzelfall, sondern Teil eines größeren Problems. / © Foto: Depositphotos.com
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Mit zahlreichen Reforminitiativen verfolgt die Bundesregierung seit Jahren das Ziel, Bürokratie in Deutschland spürbar abzubauen und Verwaltungsprozesse zu modernisieren. Schnellere Verfahren, mehr Digitalisierung und eine bessere Abstimmung zwischen Behörden sollen die Leistungsfähigkeit des Staates stärken und insbesondere wirtschaftliche Aktivitäten erleichtern.
Doch zwischen politischem Anspruch und gelebter Praxis klafft weiterhin eine deutliche Lücke. Während Programme auf Entlastung und Effizienz ausgerichtet sind, berichten Unternehmen nach wie vor von komplexen Abläufen, Doppelstrukturen und langwierigen Verfahren. Besonders problematisch zeigt sich dies an Schnittstellen, an denen unterschiedliche Systeme und Regelwerke nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind.
Unternehmerische Perspektiven im Spannungsfeld komplexer Bürokratie
Die Diskrepanz zwischen politischem Reformwillen und gelebter Verwaltungspraxis wirft damit grundsätzliche Fragen nach der Wirksamkeit bestehender Strukturen auf. Gut 70 Prozent aller Steuereinnahmen des Staates werden durch Unternehmertum geschaffen.
Einer der Hauptkritikpunkte aller Unternehmerinnen und Unternehmern sowie der vom Erfolg der Unternehmen abhängig Beschäftigten, ist das Ausmaß von Bürokratie, auch und vor allem in der Bundeshauptstadt, die für ihre schwerfällige und unzureichend digitalisierte Verwaltung berühmt und berüchtigt ist.
Hunderttausende Unternehmen suchen derzeit nach Nachfolgeregelungen und viele Menschen überlegen sich derzeit, ob sie überhaupt noch unternehmerisch aktiv sein sollen. In Berlin ist die Anzahl seiner Bewohnerinne und Bewohner um knapp 30 Prozent gestiegen. Die Anzahl der Menschen, die ein Gewerbe neu anmelden ist mit rund 40.000 im Vergleich zu 2011 aber um 20 Prozent gesunken. Doch ohne Unternehmertum passiert in einer Stadt gar nichts mehr.
Berlin: Mehr Bewohner, aber weniger Unternehmensgründungen
Gründet oder übernimmt ein motivierter Bundesbürger in heutiger Zeit ein Unternehmen, so erfolgt dies in der Regel über den Notar. Im Zuge der Anmeldung zum Handelsregister werden die Satzung sowie die Gesellschafterliste hinterlegt; zuvor erfolgt die Identifizierung der Gesellschafter und ihrer gesetzlichen Vertreter.
Über www.handelsregister.de kann jeder ohne Anmeldung und gebührenfrei innerhalb von Sekunden einen Auszug aus dem Handelsregister abrufen. Im Handelsregister werden alle Gesellschafter hinterlegt. Im Transparenzregister lediglich wirtschaftlich Berechtigte ab 25 Prozent der Anteile am Unternehmen.
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH führt das Transparenzregister sowie das zusätzliche Unternehmensregister (DuMont Mediengruppe GmbH & Co. KG) und bedient sich direkt aus den durch die Amtsgerichte betriebenen Handelsregistern, die wiederum vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen betriebenen Online-Formats alle Handelsregister zusammenfasst.
Der Bundesanzeiger Verlag ist durch eine so genannte Beleihung befugt. Die Transparenzregisterbeleihungsverordnung (TBelV) ermächtigt den Verlag, bis zum 31.12.2031 das Transparenzregister zu führen. Dafür erhält der Verlag dann Gebühren von den Hinterlegten und Auskunftssuchenden.
Reformen ohne Wirkung: Regulierungsdichte nimmt weiter zu
Im Transparenzregister müssen sich sämtliche Unternehmen eintragen. Sinn und Zweck soll sein, die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens einsehen zu können. Verweigern sie den Gehorsam, droht ein Bußgeld.
Es soll also beim selben Verlag (Bundesanzeiger Verlag), der beide Register führt und die Daten über Berechtigte bereits speichert, ein Parallelregister mit Steuergeldern bzw. Ressourcen der Unternehmer zwangsweise zusatzfinanziert werden. Trotz Bürokratieabbaugesetz und Once-Only-Prinzip nehmen Doppelstrukturen und die jährlich steigende Zahl an Vorschriften weiter zu – in Berlin und bundesweit.
Bürokratische Vorgaben bremsen Gründungsprozesse aus
Die Folgen dieses Transparenzregisters könnten jedoch gravierend für Unternehmen und damit für die gesamte Gesellschaft sein und dienen als Beispiel der Dysfunktionalität unseres Staates: Nach Unternehmensgründung bedarf es unmittelbar eines Bankkontos, um dort Stammkapital einzuzahlen und dies auch nachzuweisen.
Es braucht auch Verfügungsberechtigung über das eigens dort eingezahlte Kapital. Banken wiederum dürfen keine Konten mehr eröffnen bzw. Zugriff hierauf geben, wenn kein Auszug aus dem Transparenzregister vorgelegt wird.
Widersprüchliche Anforderungen verkomplizieren einfache Verfahren – mit welchem Ziel?
Um einen solchen Auszug zu erhalten, braucht es nicht wie beim Handelsregister (in dem die Daten der wirtschaftlich Berechtigten bereits enthalten sind) einen gesonderten Antrag beim Transparenzregister. Dazu gibt es Formalanforderungen.
Er muss schriftlich erfolgen auf Briefkopf der neuen Unternehmung. Obwohl keinerlei Identifizierung des Antragstellers oder Anmelders zum Transparenzregisters vorgesehen ist, muss also auch der gesetzlich berechtigte Unternehmensvertreter sich selbst eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Wenn der Bäcker wissen will, ob das Brot wirklich Brot ist
Absurderweise soll zusätzlich der Auszug aus dem Handelsregister beigebracht werden – teilweise in beglaubigter Form – um die Echtheit zu zertifizieren. Das ist so, als müsse der Brotkäufer dem Bäcker, bei dem das Brot gekauft hat, nachweisen, dass es sich um Brot handelt.
Wenn dann derjenige, der den Auszug beantragt, in der Kommunikation als wirtschaftlich Berechtigter eine private E-Mail-Adresse nutzt, muss die Unternehmensvollmacht explizit jene E-Mail-Adresse berechtigen.
Wochen und Monate vergehen für einfache Auskünfte im Transparenzregister
Sobald sich der Beleihungsbeauftragte ermüßigt hat, den gesonderten Antrag auf Auszug aus dem Transparenzregister zu genehmigen, gilt es zu warten: es folgt nach einiger Zeit die Mitteilung, dass ein Dokument zum Download bereitgestellt wurde: die Rechnung.
Alsdann muss die Rechnung in Höhe von 1,98€ für Selbstauskünfte via Kreditkarte ausgeglichen werden. Einige Zeit später erfolgt der Registerauszug. Ausgehend davon, dass der Unternehmer immer sofort handelt, dauert der Prozess im Zwangsregister zwischen wenigen Wochen und fünf Monate.
Mehr Bürokratie und sinkende Attraktivität für Unternehmertum
In dieser Zeit darf das Konto nicht genutzt werden (sowie zahlreiche andere pflichtunterworfenen Zivilpartner nicht zusammenarbeiten). Zu Ende gedacht: es können keine Rechnungen geschrieben werden, keine Steuern bezahlt werden, niemand angestellt werden und auch sonst bleiben Unternehmen in Gründung oder mit neuem Konto in Wartestellung.
Bestehende Prozesse ohne klaren Mehrwert sollten zumindest beschleunigt und vereinfacht werden. Alternativ bedarf es einer Lösung, die administrative Strukturen finanziert, ohne Unternehmen in ihrer Entwicklung zu hemmen. Die zunehmende Regulierungsdichte wirkt sich bereits negativ auf die Motivation zur Unternehmensgründung aus.
Verwaltungsreform braucht echten Mehrwert für Wirtschaft und Gesellschaft
Der Anspruch an Reformen sollte demnach sein, Bürokratie spürbar zu reduzieren und Abläufe zu verschlanken. Neue Regelwerke und parallele Strukturen ohne klaren Nutzen stehen diesem Ziel entgegen.
Entscheidend ist, bestehende Systeme besser aufeinander abzustimmen und unnötige Doppelungen konsequent abzubauen. Nur dann kann die Verwaltung ihrer Rolle als verlässlicher Partner für Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden.
Das hier geschilderte Beispiel ist nur eines von vielen, die im Zuge eines umfassenden Bürokratie-Abbaus in Deutschland dringend überprüft werden sollten. Es wartet also eine Menge Arbeit auf die Politik, nicht nur in Berlin, wo ja auch eine große Verwaltungsreform ansteht. Bislang gibt es dafür aber nicht mehr als ein grobes Konzept.
Quellen: www.handelsregister.de, Bundesanzeiger Verlag
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Digitalisierung bietet enormes Potenzial, insbesondere wenn alle das gleiche Register nutzen und ggf. sogar Arbeitsstände/Laufwege in einem Register/einer Ablage für alle Beteiligten geführt wird.
Dafür müsste die Datenhoheit einzelner Behörden oder gar Länder zugunsten zentraler Register aufgegeben werden und Datenschutz nicht über jeweils eigene Register sondern Zugriffsberechtigungen gelöst werden.
Viel Arbeit. Viel Potenzial.