Der geplante Umzug des Berliner Verwaltungsgerichts in das denkmalgeschützte Kathreiner-Hochhaus ist vom Tisch. Zu hohe Kosten und erhebliche denkmalrechtliche Hürden haben das Land Berlin zu einem Kurswechsel veranlasst. Damit bleibt eines der markantesten, aber seit Jahren leerstehenden Hochhäuser Berlins weiter ohne konkrete Nutzungsperspektive.

Kathreiner Hochhaus am Kleistpark

Das zwischen 1928 und 1930 errichtete Gebäude sollte der Berliner Justiz eine neue Perspektive eröffnen und einen jahrelangen Leerstand beenden. Nun scheitert das Vorhaben an zu hohen Baukosten, während die Justiz weiter nach geeigneten Räumlichkeiten sucht. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

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Das Berliner Verwaltungsgericht wird entgegen früherer Planungen nicht in das denkmalgeschützte Kathreiner-Hochhaus am Schöneberger Kleistpark einziehen. Justizsenatorin Felor Badenberg erklärte laut Berliner Morgenpost im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses, dass das Vorhaben aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgt werde. Ausschlaggebend seien stark gestiegene Umbaukosten sowie erhebliche Einschränkungen durch den Denkmalschutz.

Ursprünglich sollte das Verwaltungsgericht ab 2029 seinen Sitz von Moabit nach Schöneberg verlegen. Das Kathreiner-Hochhaus, Berlins erstes Bürohochhaus, steht seit 2008 weitgehend leer und gilt seit Jahren als prominentes Beispiel für ungelösten Leerstand in zentraler Lage.

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Von 40 auf 140 Millionen Euro: Umbau des Kathreiner-Hochhauses zu teuer

Nach Angaben der Justizverwaltung haben sich die geschätzten Umbaukosten seit der ersten Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2019 massiv erhöht. Statt der ursprünglich kalkulierten rund 40 Millionen Euro werden inzwischen etwa 140 Millionen Euro veranschlagt. Neben der allgemeinen Baukostensteigerung spielt dabei vor allem der Denkmalschutz eine zentrale Rolle.

Notwendige Eingriffe in Statik, Gebäudestruktur und Haustechnik seien nur mit erheblichem Mehraufwand möglich. So könnten Heizungs- und Klimaanlagen nicht wie geplant auf dem Dach installiert werden, sondern müssten im Untergeschoss untergebracht werden. Das würde wiederum zulasten dringend benötigter Lagerflächen gehen.

Justizstandorte im Fokus: Berlin prüft Alternativen nach Aus für Kathreiner-Hochhaus

Vor dem Hintergrund der Entscheidung prüft das Land Berlin nun andere Optionen für die räumliche Unterbringung der Justiz. Gespräche mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) über Alternativen laufen bereits. Eine Rolle spielt dabei auch der kürzlich bekannt gewordene Kauf des Justizstandorts in der Moabiter Kirchstraße durch das Land Berlin.

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Der bisherige Mietvertrag für das Gebäude wäre 2029 ausgelaufen. Durch den Erwerb fließen öffentliche Mittel künftig nicht mehr in externe Mieten, sondern in eine landeseigene Immobilie. Ob das Verwaltungsgericht dauerhaft in Moabit verbleibt, ließ die Justizsenatorin laut Berliner Morgenpost allerdings offen. Man wolle keine Option von vornherein ausschließen.

Leerstand bleibt Thema: Kathreiner-Hochhaus ohne neue Nutzungsperspektive

Die Entscheidung bedeutet zugleich einen erneuten Rückschlag für die Zukunft des Kathreiner-Hochhauses. Das zwischen 1928 und 1930 errichtete Gebäude sollte ursprünglich eine neue Perspektive für die Berliner Justiz eröffnen und einen langjährigen Leerstand beenden.

Bereits in der Vergangenheit hatten denkmalrechtliche Auflagen die Planungen verzögert und verteuert. Die jetzt erfolgte Absage zeigt, wie schwierig es ist, historische Großbauten an heutige Nutzungsanforderungen anzupassen – insbesondere, wenn öffentliche Haushalte unter hohem Kostendruck stehen.

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Offene Fragen für Justiz und Stadt Berlin: Raumnot bleibt, Nutzung unklar

Mit dem Aus für den Umzug bleibt die angespannte Raumsituation der Berliner Justiz ungelöst. Gleichzeitig fehlt dem Kathreiner-Hochhaus weiterhin eine tragfähige Nutzungsperspektive. Ob das Gebäude künftig doch noch saniert oder erneut jahrelang leer stehen wird, ist offen.

Der Fall verdeutlicht exemplarisch, wie sehr Kostensteigerungen und Denkmalschutz die Umsetzung städtischer Bauvorhaben beeinflussen können. Für Berlin bedeutet die Entscheidung vor allem eines: Ein weiteres prominentes Bauwerk bleibt vorerst Teil der ungelösten Immobilienfragen der Stadt.

Kathreiner-Hochhaus am Kleistpark

© Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

Quellen: Berliner Morgenpost, Der Tagesspiegel, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Architektur Urbanistik Berlin, RBB, BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Wikipedia

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3 Kommentare

  1. Suppe 19. Dezember 2025 at 11:45 - Reply

    Hier sieht man die Ironie des Denkmalschutzes auf seinem Höhepunkt. So große Einschränkungen bei der Sanierung, dass es keiner haben/nutzen will und für immer leer steht. Gleiches sieht man an vielen anderen denkmalgeschützten Objekten (Stasizentrale z.B.). Der Denkmalschutz scheint gefallen an Denkmalruinen zu haben, anders kann ich mir es nicht erklären.

  2. Löwe 20. Dezember 2025 at 10:05 - Reply

    „..seit Jahren leerstehenden Hochhäuser Berlins..“

    Wenn nach einer Frist und entsprechenden Anpassungen kein Mieter gefunden wird dann soll ein Objekt seinen Sonderstatus verlieren können.

  3. Böhme 21. Januar 2026 at 23:43 - Reply

    Der Denkmalschutz entwickelt sich zur Dauerselbstbefriedigung der verantwortlichen Beamten. Die Frage ist, weshalb man auf dem Dach keine Klimaanlagen installieren sollte können? Niemand sieht es von der Straße aus.

    Wie grotesk Denkmalschutz ist:

    Ich war mal Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in Sachsen, welches unter Denkmalschutz stand. 5 Geschosse. Vorgeschrieben wurde für die erforderliche Neueindeckung des Daches die Verwendung von Biberschwanzziegeln aus Ton vorgeschrieben. Die Dinger gehen beim geringsten Anlass kaputt und sind sauteuer. Es gibt Betondachsteine in derselben Form und exakt derselben Farbe, der Unterschied ist nicht zu erkennen – und schon gar nicht von der Straße oder Nachbarhäusern aus. Es gab auch keine Nachbarhäuser, von denen aus man auf das Dach hätte sehen können.

    Der Hof war ein gefangener. Der Eigentümer des Nachbarhauses, dieses ebenfalls denkmalgeschützt, wollte den Gebäudeteil, der Verbindungsteil zum eigenen hofseitigen Gebäude war und den Nachbarhof von unserem Hof abtrennte, abreißen lassen, um damit vor allem seinen eigenen Hof lichter und luftiger werden zu lassen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden dann festgestellt nicht der gesamte Verbindungsgang, sondern nur dessen Mauer, die zu meinem Grundstück stand (und zu meinem Hof hin mit grauem Putz verputzt war), aus um 1700 stammte. Von innen war diese Wand ebenfalls verputzt und mit Raufasertapete beklebt.

    Die Mauer durfte wegen ihres Alters nicht abgerissen werden. Sie durfte von außen zu meinem Hof hin vollständig mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen und von innen beliebig verputzt und tapeziert werden. Aber die Mauer war halt da. Keiner sah sie, keiner musste sie sehen – aber die Beamten vom Denkmalschutz wussten, dass sie da ist, und deshalb hatte sie zu bleiben!

    Der Nachbar musste einen völlig verfallenen Braubrunnen für ein irrwitziges Geld sanieren. Den Braubrunnen nutzte niemand und sollte auch niemand nutzen. Nach Fertigstellung stürzte er ein – zum Glück musste er nicht wiedererrichtet werden.

    So ein Denkmalschutz verfehlt völlig Ziel und Sinn! Der gesamte Denkmalschutz ist ein Beispiel für diesen wahnhaften deutschen Perfektionismus, der dann zur Absolutheit von Entscheidungen führt. Es wird nicht nach „links und rechts“ gesehen, stur mitten durch!

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