Berliner Mieterinnen und Mieter können Mietpreisüberhöhungen jetzt online über das „ServicePortal Berlin“ anzeigen. Die Anzeige geht an das zuständige Bezirksamt und kann ein Prüfverfahren auslösen.
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Berlin hat den Weg für die Online-Anzeige von Mietpreisüberhöhungen freigemacht. Seit dem 1. Juli 2026 können Mieterinnen und Mieter entsprechende Verdachtsfälle über das „ServicePortal Berlin“ direkt an das zuständige Bezirksamt melden. Der neue Dienst soll den Zugang zu dem Verfahren vereinfachen.
- Online-Anzeige von Mietpreisüberhöhungen seit 1. Juli 2026 über das „ServicePortal Berlin“ möglich
- Zuständig für die Prüfung ist das Bezirksamt am Wohnort der Mietwohnung
- Anzeige möglich bei Verdacht auf eine Mietpreisüberhöhung von mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Vorab empfiehlt das Land Berlin die Prüfung der Miethöhe mit dem „Berliner Mietspiegel“
Wie groß das Problem ist, zeigen aktuelle Zahlen des Landes Berlin. Zwischen April und Dezember 2025 prüften die Behörden 339 Mietverhältnisse. In 320 Fällen lag die verlangte Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Besonders auffällig: Bei 222 Wohnungen überschritt sie diese sogar um mehr als 50 Prozent. Weitere 82 Fälle lagen zwischen 20 und 50 Prozent über der Vergleichsmiete. Vor diesem Hintergrund baut das Land seine Instrumente gegen Mietpreisüberhöhungen weiter aus.

Die Infografik zeigt die Mietunterschiede in Berlin auf einen Blick (Stand: 30. Juni 2026). / © Grafik: ENTWICKLUNGSSTADT mit KI; Quelle: Immowelt
Online-Anzeige gegen Mietpreisüberhöhungen: So läuft das Verfahren
Wer den Verdacht hat, deutlich zu viel Miete zu zahlen, muss eine mögliche Mietpreisüberhöhung nicht mehr nur über klassische Wege beim Bezirksamt vorbringen. Seit dem 1. Juli 2026 steht dafür eine Online-Anzeige im „ServicePortal Berlin“ bereit. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beschreibt das Verfahren als Schritt, der Anzeigen vereinfachen und beschleunigen soll.
Wichtig bleibt jedoch: Am Anfang steht nicht die Anzeige, sondern die Prüfung. Mieterinnen und Mieter sollen zunächst mit dem Abfrageservice des Berliner Mietspiegels die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre konkrete Wohnung ermitteln. Der Mietspiegel weist die ortsübliche Vergleichsmiete auf Basis der Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter und Monat aus. Der Online-Abfrageservice selbst ist laut Senatsverwaltung nicht rechtsverbindlich.
Eine Anzeige kommt laut „ServicePortal Berlin“ in Betracht, wenn die monatliche Nettokaltmiete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Zusätzlich muss der Verdacht bestehen, dass die Vermieterin oder der Vermieter die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt hat. Erst dann kann ein möglicher Verstoß gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz vorliegen.
Was das Bezirksamt nach der Online-Anzeige prüft
Nach dem Absenden leitet das System die Anzeige an das zuständige Bezirksamt weiter. Zuständig ist der Bezirk, in dem die Mietwohnung liegt. Das Bezirksamt kann weitere Informationen oder Unterlagen anfordern. Ergibt die Prüfung einen Anfangsverdacht, kann es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Vermieterin oder den Vermieter einleiten.
Für die Anzeige nennt das „ServicePortal Berlin“ mehrere praktische Details. Mieterinnen und Mieter sollen den Mietvertrag einreichen. Weitere Dokumente können helfen, etwa ein Energieausweis oder ein Mieterhöhungsschreiben. Gebühren fallen nicht an. Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab.
Die Prüfstelle nennt weitere Unterlagen, die für eine genaue Prüfung wichtig sein können. Dazu gehören Lage der Wohnung, Angaben aus dem Mietvertrag, Wohnungsgröße, Kaltmiete, Einzugsdatum sowie Ausstattungsmerkmale von Wohnung, Bad, Küche, Gebäude und Wohnumfeld. Wer den Mietspiegelrechner nutzt, soll das Ergebnis-PDF für die Beratung bereithalten.

Blick auf eine Großwohnsiedlung in Berlin: In Randlagen liegen die Angebotsmieten häufig unter dem Niveau der Innenstadt, dennoch steigen auch dort die Wohnkosten. / © Foto: depositphotos.com
Berliner Mietpreisprüfstelle ergänzt die Online-Anzeige
Neben der Online-Anzeige bleibt die Mietpreisprüfstelle des Landes Berlin wichtig. Sie bietet eine kostenlose Erstberatung für alle Berliner Mieterhaushalte an, die eine überhöhte Miete vermuten. Die Beratungen führen die Mieterberatung Prenzlauer Berg und die asum im Auftrag der „SiWo“ durch. Termine gibt es telefonisch, per Mail und an drei Präsenzstandorten in Berlin.
Die neue Online-Anzeige steht somit nicht isoliert. Der Senat hatte bereits angekündigt, die Mietpreisprüfstelle des Landes Berlin auszubauen und die Bezirke personell zu stärken. Laut Senatskanzlei sollen zwölf zusätzliche Nachwuchskräfte den Fachbereichen Wohnen zugeordnet werden. Im Doppelhaushalt 2026/27 sind außerdem Mittel für 19 Stellen zur Bekämpfung von Mietpreisüberhöhungen eingeplant.
Quellen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, ServicePortal Berlin, Berliner Mietspiegel, Berlin.de
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