Berlin richtet die Unterbringung wohnungsloser Menschen neu aus. Mit einem neuen Gesetz erhält das Landesamt für Flüchtlinge und Unterbringung zusätzliche Aufgaben; verbunden mit dem Ziel, Qualitätsstandards in den Unterkünften stadtweit zu vereinheitlichen und besser zu kontrollieren.

Im Fokus der aktuellen Maßnahmen steht die wachsende Obdachlosigkeit in Berlin und die Frage, wie Betroffene besser und dauerhaft versorgt werden können. / © Foto: depositphotos.com
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Die Zahl der Menschen ohne eigene Wohnung steigt in Berlin seit Jahren. Während sich die öffentliche Debatte häufig auf Obdachlosigkeit im Straßenbild konzentriert, lebt ein deutlich größerer Teil der Betroffenen in Notunterkünften, Pensionen oder bei Bekannten und Verwandten. Vor diesem Hintergrund hat der Berliner Senat nun den aktuellen Bericht zur gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung wohnungsloser Menschen vorgelegt und zugleich die nächsten Reformschritte angekündigt.
- Obdachlose in Berlin: rund 6.000 (Straße/Behelfsunterkünfte, Stand 2024)
- Wohnungslose in Berlin: über 53.600 (2025), Prognose: über 85.600 bis 2029
- Dunkelziffer: vermutlich deutlich höher
- Gesamtbedarf Unterbringung: bis zu ca. 114.600 Menschen bis 2029 (inkl. Geflüchtetenunterbringung)
- Entwicklung: Verdopplung seit 2022 (damals ca. 26.000 untergebrachte Wohnungslose)
- Maßnahmen: Zentralisierung der Unterbringung beim LFU
- Ziel: Einheitliche Qualitätsstandards in allen Unterkünften
Kern der Neuausrichtung ist das im April 2026 in Kraft getretene Umsetzungsgesetz zur gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung. Es erweitert die Zuständigkeiten des Landesamts für Flüchtlinge und Unterbringung (LFU), das künftig nicht mehr ausschließlich für Geflüchtete zuständig sein wird. Ab Mitte des Jahres soll die Behörde schrittweise auch landeseigene und vertraglich gebundene Unterkünfte für wohnungslose Menschen ohne Fluchthintergrund bereitstellen und verwalten.

Ein Bürogebäude an der Hasenheide wird derzeit zur Geflüchtetenunterkunft umgebaut. Künftig sollen im Rahmen der gesamtstädtischen Steuerung verstärkt auch geeignete Bestandsgebäude für die Unterbringung obdachloser und wohnungsloser Menschen herangezogen werden. / © Foto: IMAGO
Berlin plant einheitliche Standards für Unterkünfte
Mit der Übertragung der Zuständigkeiten verbindet der Senat das Ziel, die Qualität der Unterbringung berlinweit stärker zu vereinheitlichen. Künftig sollen Unterkünfte über Verträge direkt an das LFU gebunden werden. Dadurch können Standards verbindlich festgelegt und deren Einhaltung regelmäßig überprüft werden.
Für Einrichtungen, die die vereinbarten Anforderungen nicht erfüllen, könnte dies Folgen haben. Nach den Plänen des Senats sollen solche Unterkünfte schrittweise nicht mehr von den bezirklichen Fachstellen für Soziale Wohnhilfe belegt werden. Die Landesregierung erwartet dadurch eine Qualitätssteigerung im gesamten Unterbringungssystem.
Wohnungslosigkeit bleibt eine wachsende Herausforderung
Die Reform erfolgt vor dem Hintergrund einer angespannten Entwicklung. Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit werden oft gleichgesetzt, beschreiben jedoch unterschiedliche Lebenslagen. Als wohnungslos gelten Menschen ohne eigenen, mietvertraglich gesicherten Wohnraum. Obdachlos sind dagegen Personen, die dauerhaft auf der Straße leben.
Schätzungen gehen seit Jahren von mehreren Zehntausend wohnungslosen Menschen in Berlin aus. Gleichzeitig ist die Zahl der im öffentlichen Raum erfassten Obdachlosen deutlich gestiegen. Ursachen reichen von familiären Krisen und gesundheitlichen Problemen bis hin zu steigenden Wohnkosten und einem zunehmend angespannten Wohnungsmarkt. Projekte wie „Housing First“ zeigen zwar Erfolge bei der dauerhaften Vermittlung in Wohnraum. Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass langfristig vor allem mehr bezahlbare Wohnungen benötigt werden, um Wohnungslosigkeit wirksam zu verhindern.
Quellen: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung; rbb; Berliner Stadtmission; Presse- und Informationsamt des Landes Berlin; Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19 / 23 201
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2 Kommentare
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Die kleine DDR mit ihren ca.17Millionen Einwohner hatte im Wohnungsbauprogramm von 1976 bis zum Anschluss mehr als 2.1 Millionen Wohnungen errichtet und ca. 200 Milliarden Mark dafür ausgegeben.
Ich könnte schreieien wenn ich tagtäglich die rasant zunehmende Verelendung in Berlin sehe.
Viele sind voll abhängig von was auch immer.
Wie lange soll dieser Zustand noch hingenommen werden ? Es ist nicht mehr lebenswert in Berlin!!!!!!!
Ich verstehe Eltern mit Kindern die diese Stadt verlassen um in das Umland zu ziehen. Es ist mittlerweile eine Zumutung hier leben zu müssen !