Der Streit um das Wohnbauprojekt in der Neuenhagener Straße 48/49 in Mahlsdorf geht weiter. Neue Antworten des Berliner Senats zeigen, dass ein zunächst geprüfter Baustopp letztlich nicht mehr durchgesetzt werden konnte. Gleichzeitig bleibt die Nutzung des obersten Geschosses vorerst untersagt.

Das Foto zeigt den Rohbau der neuen Wohnungen in Mahlsdorf an der Neuenhagener Straße 48 mit Baugerüst und Kran.

Blick auf die Baustelle im Mai 2026. Der Neubau N48 in Mahlsdorf umfasst laut Vermarktung 62 Wohnungen. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

© Fotos: ENTWICKLUNGSSTADT

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Bereits seit Wochen sorgt ein Wohnungsbauprojekt in der Neuenhagener Straße 48/49 in Mahlsdorf für Kritik. Anwohner hatten dem Bauherrn vorgeworfen, von der erteilten Baugenehmigung abzuweichen. Nun liegt eine Antwort des Berliner Senats auf eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus vor. Sie zeigt, weshalb ein zunächst erwogener Baustopp letztlich nicht umgesetzt wurde – und welche Konsequenzen das Bezirksamt bislang gezogen hat.

Zu Beginn des Sommers hatte die Bauaufsicht des Bezirks Marzahn-Hellersdorf Hinweise auf mögliche Abweichungen von der genehmigten Planung geprüft. Im Raum standen unter anderem Vorwürfe, dass das Gebäude höher errichtet worden sei als zulässig. Auch ein Rückbau einzelner Gebäudeteile galt zwischenzeitlich als möglich.

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Baustopp geprüft, wegen Baufortschritts jedoch nicht mehr umsetzbar

Aus der nun veröffentlichten Senatsantwort geht hervor, dass die Bauaufsicht die Verhängung eines Baustopps tatsächlich geprüft hatte. Zunächst sei jedoch eine Anhörung des Bauherrn erforderlich gewesen. Als diese erfolgt war, sei das Bauvorhaben bereits so weit fortgeschritten gewesen, dass ein Baustopp nach Einschätzung des Bezirksamts nicht mehr durchsetzbar gewesen sei.

Gleichzeitig bestätigt der Senat, dass die Bauaufsicht Kenntnis von möglichen Abweichungen im obersten Geschoss erhalten hat. Daraufhin seien Kontrollen und Prüfungen eingeleitet worden. Als unmittelbare Maßnahme wurde die Nutzung des obersten Geschosses bis auf Weiteres untersagt.

Die Baustelle des Neubaus N48 in Mahlsdorf zeigt mehrere Wohngebäude mit Gerüst, Kran und Baumaterial nahe Burger King und B1.

Ein Baustopp für das Wohnbauprojekt in der Neuenhagener Straße in Mahlsdorf wurde zwar geprüft, ließ sich nach Angaben des Bezirksamts aufgrund des fortgeschrittenen Bauzustands jedoch nicht mehr durchsetzen./ © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

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Weitere Maßnahmen hängen vom Ergebnis der Prüfungen ab

Ob tatsächlich gegen öffentliches Baurecht verstoßen wurde, ist den Angaben zufolge weiterhin Gegenstand der laufenden Prüfung. Sollte sich bestätigen, dass abweichend von der Baugenehmigung gebaut wurde, werde die Bauaufsichtsbehörde „mit geeigneten Mitteln“ eingreifen. Welche Maßnahmen dies konkret wären, lässt der Senat offen.

Zugleich verweist der Senat auf die Regelungen der Berliner Bauordnung. Demnach können Verstöße gegen baurechtliche Vorgaben als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen sind Geldbußen von bis zu 500.000 Euro möglich. Für Schäden an benachbarten Grundstücken oder privaten Flächen seien hingegen zivilrechtliche Ansprüche maßgeblich; die Bauaufsicht sei ausschließlich für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zuständig.

Mit der aktuellen Antwort werden zwar einige Fragen zum Vorgehen der Behörden beantwortet. Ob das umstrittene Bauvorhaben nachträglich angepasst werden muss oder weitere bauaufsichtliche Maßnahmen folgen, bleibt jedoch weiterhin offen. Die laufenden Prüfungen des Bezirksamts sind nach Angaben des Senats noch nicht abgeschlossen.

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„N48“

Quelle: Alles Mahlsdorf, Drucksache 19 / 26 642, Schriftliche Anfrage

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