Hessen führt nach mehr als 20 Jahren erneut ein Gesetz gegen spekulativen Leerstand ein. Es ermöglicht den Kommunen, Wohnungen ab einem Leerstand von sechs Monaten gezielt zu regulieren. Mit diesem Instrument sollen bezahlbarer Wohnraum gesichert und Familien, Auszubildende sowie Pflegekräfte entlastet werden.

Kaweh Mansoori, Wirtschafts-, Energie- und Wohnungsbauminister

Kaweh Mansoori, Wirtschafts-, Energie- und Wohnungsbauminister, betonte bei der Verabschiedung des Leerstandsgesetzes, dass betroffene Kommunen nun ein rechtssicheres Werkzeug an die Hand gegeben werde, um Leerstand zu erfassen und wirksam zu sanktionieren. / © Foto: HMWVW

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Im Jahr 2022 standen in Hessen mehr als 122.000 Wohnungen leer, mehr als die Hälfte davon länger als ein Jahr. Angesichts der wachsenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in Städten und Ballungsgebieten hat der Hessische Landtag am 13. November 2025 ein neues Gesetz gegen spekulativen Leerstand beschlossen.

Damit erhalten Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten die Möglichkeit, ungerechtfertigt leerstehende Wohnungen ab einer Dauer von sechs Monaten zu regulieren und so wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen.

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Leerstandssatzungen und Bußgelder sollen Wohnraum wieder verfügbar machen

Das Gesetz ermöglicht es den Gemeinden, Leerstandssatzungen zu erlassen, die die zulässige Leerstandszeit begrenzen. Längere Leerstandszeiten sind nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei laufenden Sanierungen oder Erbauseinandersetzungen. Verstöße sollen künftig mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro belegt werden.

Laut Wirtschafts-, Energie- und Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori stellt das Instrument einen wichtigen Schritt dar, um Wohnungen, die dem Markt entzogen wurden, wieder nutzbar zu machen. Mansoori wies darauf hin, dass jede zurückgewonnene Wohnung Familien, Auszubildenden und Pflegekräften zugutekommt und dass bezahlbarer Wohnraum ein Grundstein für soziale Sicherheit sei.

Steigender Wohnraummangel und politischer Druck führen zur Rückkehr des Leerstandsgesetzes

Historisch gesehenhatte Hessen bereits bis 2004 ein Gesetz gegen Zweckentfremdung und spekulativen Leerstand. Dieses Gesetz wurde von der damaligen Landesregierung unter Roland Koch (CDU) aufgehoben, gestützt auf Prognosen, die keine strukturelle Wohnraumknappheit erwarteten. Seitdem fehlte eine gesetzliche Grundlage, um langanhaltenden Leerstand konsequent zu regulieren.

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Mit der zunehmenden Knappheit bezahlbarer Wohnungen in Städten und Ballungsräumen stieg die politische Forderung nach einer Wiedereinführung. Die Fraktion DIE LINKE hatte unter andern in den vergangenen Jahren wiederholt ein entsprechendes Gesetz eingefordert, bevor es vergangenen November zur Verabschiedung kam.

Mieterbund, DGB und Netzwerk Frankfurt begrüßen rechtliche Grundlage für Kommunen

Positive Stimmen kommen unter anderem vom Deutschen Mieterbund Hessen, vom Deutschen Gewerkschaftsbund sowie vom Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen. Sie sehen das Gesetz als wichtigen Schritt, um leerstehende Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen und die Spekulation mit Wohnraum einzudämmen.

Nach ihrer Auffassung schafft es die rechtliche Grundlage, die Kommunen bislang nur eingeschränkt hatten, um langfristigen und ungerechtfertigten Leerstand systematisch zu erfassen und zu regulieren.

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Kontroverse über das Ausmaß spekulativen Leerstands in Hessen

Gleichzeitig gehen die Einschätzungen über das Ausmaß spekulativen Leerstands auseinander. In der öffentlichen Diskussion wird häufig behauptet, dass insbesondere Privatleute oder Investoren Wohnungen aus spekulativen Gründen leerstehen lassen. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände meldet jedoch, dass auch öffentlich oder teilöffentlich gehaltene Bestände Leerstand aufweisen: Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft (NHW) habe für das erste Quartal 2025 eine Leerstandsquote von 3,1 Prozent bei rund 61.000 Wohnungen. Landeseigene Wohnungen wiesen sogar 7,6 Prozent Leerstand auf.

Thomas Reimann, Vizepräsident der Vereinigung hessischer Unternehmerverbände und Vorsitzender des Bau- und Immobilienausschusses, kritisierte daher, dass das Leerstandsgesetz private Vermieter unter Generalverdacht stelle und zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugt. Er betonte, dass spekulativer Leerstand eine Ausnahme sei und die insgesamt niedrige hessische Leerstandsquote von 3,9 Prozent keinen Beleg für systematisches Zurückhalten von Wohnraum liefere.

Leerstandsgesetz als Baustein im umfassenden Wohnungspolitik-Konzept

Während der Erfolg des Leerstandsgesetzes noch abzuwarten ist, stellt es einen erneuten Versuch dar, die Herausforderungen auf dem hessischen Wohnungsmarkt gezielt anzugehen.

Zugleich wird diese Maßnahme die angespannte Lage auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt nicht vollständig entschärfen. Es wird auch künftig notwendig sein, das Gesamtkonzept der Wohnungspolitik weiterzuverfolgen und zusätzliche Maßnahmen zu fördern.

Quellen: Wirtschaft Hessen, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, Die Linke, Frankfurter Rundschau, Skyline Atlas

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