Der Berliner Senat hat ein neues Instrument im Kampf um Wohnraum angewandt: In Pankow wurden 23 Grundstücke unter Vorkaufsrecht gestellt. Damit sollen Flächen für den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau gesichert werden.

Das geänderte Baulandmobilisierungsgesetz ermöglicht es Berlin erstmals, auch ohne Bebauungsplan Vorkaufsrechte für unbebaute Flächen in bestehenden Ortsteilen auszuüben. Senator Christian Gaebler betonte, dass dadurch Grundstücke in Pankow gezielt für den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau gesichert und für bezahlbaren Wohnraum genutzt werden können. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT
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Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 30. September 2025 beschlossen, ein Vorkaufsrecht an 23 unbebauten oder brachliegenden Grundstücken in Pankow zu sichern. Grundlage ist eine Verordnung nach § 25 des Baugesetzbuches. Sie ermöglicht dem Land, Grundstücke zu erwerben, noch bevor private Investoren zugreifen können.
Damit wird erstmals das 2021 eingeführte Baulandmobilisierungsgesetz in Berlin praktisch angewandt. Das Gesetz erweitert die Handlungsmöglichkeiten von Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten. Berlin gilt nach bundesrechtlicher Einstufung in seiner Gesamtheit als solcher Markt.
Baulandmobilisierungsgesetz ermöglicht Vorkaufsrecht ohne Bebauungsplan in Pankow
Das Gesetz eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, auch ohne Bebauungsplan Vorkaufsrechte auszuüben. Entscheidend ist, dass die Flächen im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen und sich für Wohnungsbau eignen. Damit können Städte schneller auf den Druck reagieren, der durch steigende Mieten und knappen Wohnraum entsteht.
Bausenator Christian Gaebler betonte, das Instrument ermögliche es, frühzeitig Flächen zu sichern. So könnten diese an landeseigene Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften weitergegeben werden. Ziel sei es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ohne lange Planungsphasen abwarten zu müssen.
Brachflächen in Weißensee und Prenzlauer Berg sollen für Wohnungsbau genutzt werden
Besonders anschaulich zeigt sich die Entscheidung an der Liebermannstraße 27–37 in Weißensee. Dort liegt seit mehr als einem Jahrzehnt ein weitläufiges Industriegelände brach, das in früheren Zeiten als Produktionsstandort für verschiedene Alltagswaren genutzt wurde. Während in der DDR unter anderem Essig, Senf oder Klebstoffe hergestellt wurden, haben sich seit der Stilllegung die Natur und der Verfall das Areal zurückerobert. Kommt es nun zu einem Verkauf, könnte das Land Berlin von seinem neuen Vorkaufsrecht Gebrauch machen und die Fläche für den Wohnungsbau sichern.
Darüber hinaus umfasst die Liste der gesicherten Grundstücke auch Areale in der Florastraße, an der Greifswalder Straße sowie in der Schulstraße. Diese Flächen sind bereits seit vielen Jahren ungenutzt und bieten damit ebenfalls erhebliches Potenzial. Die städtische Planung verbindet mit ihnen die Erwartung, dass sie künftig dem dringend benötigten Wohnungsbau zugeführt werden können und so zur Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes beitragen.
Baulandmobilisierungsgesetz in Berlin: Chancen und Grenzen der neuen Wohnungsbau-Instrumente
Das Baulandmobilisierungsgesetz umfasst neben dem Vorkaufsrecht weitere Maßnahmen. Es erleichtert Dachaufstockungen und Nachverdichtungen, erlaubt sektorale Bebauungspläne mit Sozialwohnungsanteil und gibt Kommunen die Möglichkeit, Baugebote auszusprechen. Vor allem der sogenannte Umwandlungsvorbehalt, der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stark einschränkt, gilt als Erfolg.
Allerdings sind viele dieser Instrumente bisher kaum zur Anwendung gekommen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 hatte die Nutzung von Vorkaufsrechten in Milieuschutzgebieten erheblich eingeschränkt. Baugebote oder sektorale Bebauungspläne wurden in Berlin bislang nicht umgesetzt.
Zukunft des Baulandmobilisierungsgesetzes: Forderungen nach Verlängerung und Berliner Signal in Pankow
Das Gesetz ist bis Ende 2025 befristet. Mietervereine und mehrere Bezirke fordern deshalb, es zu verlängern und an entscheidenden Stellen nachzubessern. Gerade der Umwandlungsvorbehalt sei ein wichtiges Mittel, um Verdrängung in den Quartieren einzudämmen.
Auch für den Senat steht fest, dass Berlin angesichts des knappen Wohnraums auf solche Werkzeuge angewiesen ist. Mit der Entscheidung für Pankow hat die Stadt ein Signal gesetzt, aktiver in die Bodenpolitik einzugreifen. Ob daraus in den kommenden Jahren tatsächlich neue Wohnungen entstehen, hängt jedoch von den Eigentumsverhältnissen und Verkaufsprozessen ab.
Quellen: Senatskanzlei, Berliner Mieterverein, B.Z.
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Wieso kommt man auf die irrige Idee, private Käufer würden etwas anderes als Wohnungsbau auf den Flächen betreiben, ehemalige Industrie mal ausgenommen. Das hat nur zur Folge dass die Flächen an die eh schon hoffnungslos überlasteten Wohnbaugesellschaften gehen, die für solche kleinen Flächen eh ungeeignet sind.