Bevor ein Gebäude entsteht, entscheidet oft ein komplexes Verfahren darüber, wer es planen darf. Öffentliche Auftraggeber müssen dabei strenge rechtliche Vorgaben beachten und zugleich die beste fachliche Lösung finden. Ein Überblick über Ablauf, Kriterien und aktuelle Streitpunkte der Architektenvergabe.

Im Rahmen des Realisierungswettbewerbs für „Block B“ am Molkenmarkt setzte sich der Entwurf von Lederer Ragnarsdóttir Architekten mit Baumschlager Eberle Architekten für Los 4 durch. Damit ist die Vergabe für den kulturellen Baustein des neuen Quartiers entschieden. / © Foto: Till Budde
© Titelbild: ENTWICKLUNGSSTADT
Jedes Bauvorhaben prägt künftige Lebensräume, und öffentliche Auftraggeber tragen dafür eine baukulturelle Verantwortung. Nur ein sorgfältiges Vergabeverfahren schafft die Grundlage für Gebäude, die funktional, gestalterisch und ökologisch überzeugen.
Zwar macht das Planungshonorar meist nur rund zwei Prozent der gesamten Lebenszykluskosten aus, doch die Qualität der Planung entscheidet maßgeblich über die spätere Wirtschaftlichkeit. Wer an dieser Stelle spart, baut deshalb häufig teurer, als es auf den ersten Blick scheint.
Rechtsrahmen im Vergabeverfahren: Klare Prinzipien statt freier Wahl
Oberhalb bestimmter Auftragswerte greift das europäische Vergaberecht, insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie die Vergabeverordnung. Zentrale Prinzipien sind der Wettbewerbsgedanke, das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Transparenzpflicht. Reine Preiswettbewerbe sind bei Architektenleistungen ausgeschlossen, da stets das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zählt.
Für Dienstleistungen liegt der maßgebliche Schwellenwert aktuell bei 209.000 Euro, für Bauaufträge bei 5,538 Millionen Euro. Ab diesen Beträgen ist eine europaweite Ausschreibung verpflichtend. Zudem sollen Leistungen möglichst in Fachlosen vergeben werden, damit auch kleinere Büros eine faire Chance erhalten.
Ablauf des Verfahrens: Vom Bedarf zum unterschriebenen Vertrag
Am Anfang steht die Bedarfsanalyse, in der Auftraggeber ihre Ziele klären und das passende Verfahren festlegen. Danach folgt die europaweite Bekanntmachung, in der bereits alle Eignungs- und Zuschlagskriterien genannt werden müssen. Bei nichtoffenen Verfahren schließt sich ein Teilnahmewettbewerb an, bei dem interessierte Büros ihre Eignung nachweisen.
Im Anschluss erarbeiten die ausgewählten Teilnehmer entweder anonyme Entwürfe für ein Preisgericht oder vergütete Lösungsvorschläge. Danach verhandelt der Auftraggeber mit den bestplatzierten Bietern über Team, Inhalt und Honorar, bevor der Zuschlag erfolgt und unterlegene Bewerber über die Gründe informiert werden.
Verfahren im Vergleich: Wettbewerb versus Verhandlung
Beim Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb steht die beste planerische Lösung für die konkrete Aufgabe im Mittelpunkt. Dieses Vorgehen gilt als besonders rechtssicher und genießt hohe Akzeptanz bei Fachleuten wie Öffentlichkeit. Beim Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb hingegen basiert die Entscheidung vor allem auf Referenzen und Prognosen zur Projektumsetzung, ohne dass konkrete Entwürfe entstehen.
Der wettbewerbliche Dialog eignet sich vor allem für sehr komplexe Vorhaben mit noch unklarem Bedarf und spielt bei klassischen Architektenleistungen eine untergeordnete Rolle. Bei der Konzeptvergabe von Grundstücken wiederum zählt die Qualität des Nutzungskonzepts oft mehr als der reine Kaufpreis.
Kritik und Entwicklung: Rechtsunsicherheit belastet die Praxis
Die Streichung einer Regelung in der Vergabeverordnung im Jahr 2023 sorgt seither für Unsicherheit bei der Berechnung von Schwellenwerten. Viele Fachleute empfehlen inzwischen, Planungsleistungen unterschiedlicher Disziplinen zusammenzurechnen, wodurch mehr Verfahren in den europaweiten Bereich rutschen. Ein Gutachten schlägt deshalb vor, Planungs- und Bauleistungen künftig als gemeinsamen Bauauftrag zu betrachten.
Seit dem Wegfall verbindlicher Mindestsätze der Honorarordnung besteht zudem die Gefahr von Preisdumping, was die Planungsqualität gefährden kann. Gleichzeitig kritisieren kleinere Büros, dass überzogene Referenzanforderungen sie faktisch von vielen Verfahren ausschließen. Seit 2019 müssen Vergabeverfahren zumindest verpflichtend elektronisch durchgeführt werden, was die Prozesse zumindest formal vereinheitlicht.
Quellen: BUNDESARCHITEKTENKAMMER, Architektenkammer Berlin, competitionline Verlag,
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Man könnte die Abläufe straffen; es gibt viel Bürokratie – ganz typisch. Ein eigentlich auf zwei Jahre angelegtes Projekt dauert am Ende mehr als fünf Jahre – mindestens.