Die Wittelsbacherallee 89 in Frankfurt am Main wird nach einem erfolgreichen Konzeptverfahren im Erbbaurecht an die DachGeno RheinMain vergeben, die ein gemeinschaftliches, genossenschaftliches Wohnprojekt umsetzt. Die Stadt nutzte dabei ihr Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Revitalisierung der Liegenschaft gezielt zu steuern.
© Titelbild: Stadt Frankfurt am Main, Holger Menzel
In Frankfurt am Main ist die Vergabe eines leerstehenden Wohnhauses in der Wittelsbacherallee 89 abgeschlossen, das die Stadt im Rahmen eines Pilotprojekts über ein Konzeptverfahren im Erbbaurecht vergeben hat. Den Zuschlag erhielt die DachGeno RheinMain, eine Dachgenossenschaft für gemeinwohlorientierten Wohnungsbau im Rhein-Main-Gebiet, die sich im Verfahren gegen eine weitere Genossenschaft durchsetzte. Die Wittelsbacherallee 89 markiert den Auftakt für die Reprivatisierung von städtischen Liegenschaften, die in Gebieten mit einer Milieuschutzsatzung erworben wurden.
Der Milieuschutz umfasst städtische Regelungen, die bezahlbaren Wohnraum erhalten und Verdrängung verhindern sollen. In entsprechenden Gebieten kann die Stadt Frankfurt ihr Vorkaufsrecht nutzen, um Immobilien zu erwerben und anschließend unter Auflagen wieder weiterzugeben. Auf diese Weise stellt sie sicher, dass die sozialen Ziele gewahrt bleiben. In den vergangenen Jahren geschah dies in neun Fällen, nun werden die Liegenschaften über Konzeptvergaben mit gemeinwohlorientierter Ausrichtung vergeben, wobei die Wittelsbacherallee 89 den Auftakt bildet.
Start des Vergabeverfahrens im Sommer 2025 mit 17 Interessensbekundungen und zwei finalen Angeboten
Das Vergabeverfahren startete im Sommer 2025 mit der Ausschreibung für das leerstehende Wohnhaus. Bewerben konnten sich sowohl natürliche als auch juristische Personen, darunter Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen oder selbstorganisierte gemeinschaftliche Wohnprojekte, während Immobilienmaklerinnen und -makler von vornherein ausgeschlossen wurden. Konzeptverfahren stellen dabei ein mehrstufiges Auswahlverfahren dar, bei dem die Bewerber zunächst ihre Interessensbekundung einreichen und anschließend im Bewerbungsverfahren ihre detaillierten Nutzungskonzepte vorlegen, die fachlich, finanziell und inhaltlich geprüft werden.
Die Konversions-Grundstücksentwicklungs GmbH (KEG) übernahm die Durchführung des Verfahrens, da sie über umfassende Erfahrung mit Konzeptvergaben für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen verfügt. Insgesamt gingen 17 Interessensbekundungen ein, von denen jedoch nur zwei Genossenschaften vollständige Angebote einreichten. Die Bewertung erfolgte federführend durch das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen sowie das Dezernat für Planen und Wohnen.
Zuschlag für DachGeno RheinMain: Beginn der Anhandgabephase zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Wohnprojekts
Die Entscheidung zugunsten der DachGeno RheinMain begründete Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, mit einem schlüssigen und finanziell durchdachten Konzept, das zugleich Professionalität und Begeisterung für das Projekt erkennen lasse. Melanie Schreiber, Vorständin der DachGeno, betonte, dass die Auswahl durch die Jury einen wichtigen ersten Schritt zur Schaffung von bezahlbarem, genossenschaftlichem Wohnraum darstelle und dass das Projekt an der Wittelsbacherallee nur der Beginn einer Reihe von Vorhaben in Frankfurt sei.
Für die DachGeno beginnt nun die Anhandgabephase, in der ein Vorvertrag geschlossen und konkrete Meilensteine festgelegt werden. Dazu gehören die Planung von Maßnahmen zur Ertüchtigung der Liegenschaft, die Vorlage des Architekturentwurfs, die Darstellung der Finanzierung bei einem Zwischenkolloquium und die Verhandlung des Erbbaurechtsvertrags. Die Phase wird auf sechs bis zwölf Monate veranschlagt und schließt mit einem Entscheidungsvorschlag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung, um den Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. Sylvia Weber zeigte sich zuversichtlich, dass der Vertrag bis Ende 2026 oder Anfang 2027 unterzeichnet werden könne und damit die Revitalisierung der Liegenschaft zeitnah beginnen werde.
Quellen: Stadt Frankfurt am Main
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