Der Weg für den ersten Bauabschnitt des Bauvorhabens „Urbane Mitte“ ist nach einem Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses frei. Im Park am Gleisdreieck sollen zwei Gebäude mit Hotel, Gewerbe und öffentlichen Angeboten entstehen, auch temporäres Wohnen soll Teil des Konzepts sein. Es ist nicht das einzige Großprojekt am Gleisdreieck, welches in den kommenden Jahren umgesetzt werden soll.

Visualisierung Urbane Mitte

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat dem Bebauungsplan für den ersten Bauabschnitt der Urbanen Mitte zugestimmt. Damit kann eines der umstrittensten Innenstadtprojekte der vergangenen Jahre in die Umsetzung gehen. / © Visualisierung: O&O Baukunst / Realace GmbH

© Titelbild: Periskop Development GmbH

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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag dem Bebauungsplan VI-140cab für den südlichen Teil des Projekts „Urbane Mitte“ im Park am Gleisdreieck wie erwartet zugestimmt. Mit dem Beschluss erhält der erste Bauabschnitt Planungsrecht und kann damit in die Umsetzung gehen. Es handelt sich um den Auftakt zur schrittweisen Realisierung des Gesamtvorhabens.

Vorgesehen sind auf dem Grundstück am südlichen Rand des U-Bahnhofs Gleisdreieck in Berlin-Kreuzberg zwei Gebäude mit Höhen von 25 und 49 Metern. Insgesamt sollen rund 23.700 Quadratmeter Geschossfläche entstehen.

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Südlicher Teil des Projekts „Urbane Mitte“: Temporäres Wohnen, Hotel, Gastronomie

In den oberen Etagen sind ein Hotel sowie Flächen für temporäres Wohnen geplant. Die Sockelbereiche sollen Einzelhandel, Gastronomie sowie Bildungs- und Sportangebote aufnehmen; für Einzelhandel sind etwa 1.000 Quadratmeter vorgesehen.

Darüber hinaus sind in den Erdgeschossen öffentlich zugängliche Nutzungen mit Bezug zum angrenzenden Park geplant, insbesondere Angebote für Sport und Begegnung, wie Projektentwickler Periskop in einer offiziellen Mitteilunge wissen lässt.

Bauprojekt am Gleisdreieck: Projektentwickler Periskop freut sich über Freigabe des Berliner Senats

Das Unternehmen verweist ausdrücklich darauf, dass das Bauvorhaben auf bislang überwiegend versiegelten Flächen realisiert wird und nach seiner Fertigstellung öffentlich zugänglich sein soll. Dr. Simon Kempf, Managing Partner der Periskop Development GmbH, sagt dazu: „Nach vielen Jahren intensiver Abstimmung mit Land, Bezirk und weiteren Beteiligten können wir die Entwicklung dieses vielfältigen Quartiers für Arbeiten, Kultur, Sport und Begegnung konsequent vorantreiben.“

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Auch Dr. Stefan Franzke, Geschäftsführer der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, begrüßt den Entschluss: „Die Entscheidung des Berliner Senats zur Urbanen Mitte am Gleisdreieck unterstreicht die Verlässlichkeit der Berliner Politik und die Planbarkeit großer Stadtentwicklungsprojekte. Für Bauherren und Investoren ist das ein wichtiges Signal: Am Standort Berlin können sie sich auf langfristige Zusagen und klare Rahmenbedingungen verlassen. Das stärkt das Vertrauen in unsere Stadt als stabilen und attraktiven Wirtschafts- und Investitionsstandort.“

Dem Park am Gleisdreieck stehen in den kommenden Jahren mehrere Großprojekte bevor

Periskop möchte nun den Gestaltungswettbewerb für die ersten zwei Hochhäuser des neuen Quartiers zeitnah angehen und mit dem Bau beginnen, sobald die Baugenehmigung vorliegt. Eines der meistdiskutierten Entwicklungsprojekte der Berliner Innenstadt geht damit, nach jahrelangen Debatten und innerpolitischen Auseinandersetzungen, tatsächlich in die Umsetzung.

Im Park am Gleisdreieck werden sich in den kommenden Jahren also die Kräne drehen und Bagger rollen, denn auch die historischen Bahnbrücken müssen in den kommenden Jahren abgetragen und erneuert werden.

Quellen: Periskop, rbb24, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Berliner Morgenpost, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH

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One Comment

  1. Franz 1. März 2026 at 16:31 - Reply

    Entscheidend für mich wäre, ob der BPlan berücksichtigt, dass von der U2-Trasse auf die U1/3-Trasse gewechselt werden kann oder nicht .. und umgekehrt. Und natürlich wäre das zeitnah zu realisieren. Dafür sind Flächen oder Unterführungsrechte für die BVG vorzusehen. Falls das übersehen wurde, wäre das ein großer Fehler. Leider sagt der Artikel dazu nix.

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