Trotz eines Rückschlags vor Gericht hält die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU an ihren Plänen für eine Geflüchtetenunterkunft in Berlin-Pankow fest. Das Verwaltungsgericht hat den Baustart wegen naturschutzrechtlicher Mängel vorerst gestoppt. Die GESOBAU sieht darin jedoch keinen Grund für einen Projektabbruch, während Bezirk, Umweltverbände und Anwohnende weiter auf Klärung drängen.

Die GESOBAU möchte Wohnungen für Geflüchtete in ihrer Siedlung zwischen Ossietzkystraße und Kavalierstraße am Schlosspark Schönhausen in Pankow errichten. Anwohnende stellen sich gegen die Rodung von Bäumen und fordern eine kleinere Bebauung. / © Visualisierung: Bezirksamt Pankow
© Visualisierung Titelbild: GESOBAU / Zoomarchitekten Berlin
© Visualisierung: Bezirksamt Pankow
Der Bau einer Geflüchtetenunterkunft nahe dem Schlosspark Schönhausen bleibt vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag der GESOBAU zurückgewiesen, mit dem die sofortige Vollziehbarkeit einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung erreicht werden sollte. Ohne diese Genehmigung darf der Baustart nicht erfolgen. Das Projekt an der Kavalierstraße ist damit weiterhin blockiert.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Ausnahmegenehmigung nicht hinreichend bestimmt und daher rechtswidrig sei. Nach Auffassung der Richter seien die Artenschutzbelange nicht ausreichend geprüft worden. Betroffen sind unter anderem geschützte Vogel- und Fledermausarten, deren Lebensräume sich in den Innenhöfen der Wohnanlage befinden.
GESOBAU möchte 99 Wohnungen für Geflüchtete: Nutzungskonflikt in der Kavalierstraße
Die GESOBAU plant auf dem Areal zwischen Ossietzky- und Kavalierstraße zwei Neubauten mit insgesamt 99 Wohnungen für bis zu 422 Geflüchtete. Ursprünglich waren reguläre Wohnhäuser vorgesehen. Nach Protesten aus der Nachbarschaft und aus der Bezirkspolitik wurde das Vorhaben in eine Sondernutzung als Geflüchtetenunterkunft überführt.
Für den Bau müssten mehr als 60 Bäume gefällt werden. Anwohnende, die sich unter anderem in der Initiative „Grüner Kiez Pankow“ organisiert haben, sowie mehrere Naturschutzverbände lehnen dies ab. Sie brachten einen Alternativvorschlag ins Spiel, der rund 70 Wohnungen vorsieht und deutlich weniger Baumfällungen erfordern würde. GESOBAU und Senat lehnten diesen Ansatz bislang ab.
Wohnraumbedarf als Argument: GESOBAU verteidigt Bauvorhaben trotz Baustopp
Ungeachtet der Gerichtsentscheidung hält die GESOBAU an ihren Neubauplänen fest. Das Engagement für das Vorhaben sei unverändert, da der Wohnraum dringend benötigt werde, erklärte das Unternehmen auf Anfrage vom Tagesspiegel. Man gehe davon aus, dass mit Vorliegen aller Voraussetzungen gebaut werden könne.
Die Wohnungsbaugesellschaft verweist darauf, dass aus ihrer Sicht alle mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt worden seien. Zudem erwartet die GESOBAU, dass das Bezirksamt die weiteren Verwaltungsvorgänge zügig bearbeitet. Einen Verzicht auf das Projekt schließt das Unternehmen ausdrücklich aus.
Bezirksamt Pankow prüft weiter: Vorerst kein Zeitplan für neues Genehmigungsverfahren
Das Bezirksamt Pankow äußert sich bislang auf Tagesspiegel-Anfrage zurückhaltend. Nach eigenen Angaben wird die Gerichtsentscheidung weiterhin geprüft. Ob ein neuer Anlauf für eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung unternommen wird, ist noch offen. Einen konkreten Zeitplan nennt der Bezirk nicht.
Hinzu kommt, dass ein Widerspruch der beteiligten Naturschutzverbände nach Kenntnis der GESOBAU noch beim Rechtsamt des Bezirks anhängig ist. Diese halten die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung weiterhin für nicht gegeben und sehen Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Damit dürfte sich der Baustart weiter verzögern.
Wohnraumbedarf versus Naturschutz in Pankow: Der Konflikt um das Projekt an der Kavalierstraße
Der Fall in Pankow zeigt erneut, wie schwer sich große Bauvorhaben im Spannungsfeld von Wohnraumbedarf, Naturschutz und Nachbarschaft durchsetzen lassen. Während die GESOBAU den Fokus auf die Unterbringung von Geflüchteten legt und an ihren Plänen festhält, pochen Umweltverbände und Anwohnende auf Alternativen.
Wann und ob das Projekt in der Kavalierstraße tatsächlich realisiert wird, ist weiterhin offen. Klar ist jedoch: Das Gerichtsurteil hat die Position der Kritikerinnen und Kritiker gestärkt, ohne die GESOBAU von ihrem Kurs abzubringen.
Quellen: Tagesspiegel, GESOBAU, Berliner Morgenpost
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