Die mögliche Bebauung der Trabrennbahn Karlshorst sorgt für neue Diskussionen. Eine Bezirksvorlage berücksichtigt bereits rund 490 Wohnungen, obwohl das Bebauungsplanverfahren noch offen ist.

Die Haupttribüne der Trabrennbahn Karlshorst in Berlin-Lichtenberg steht an der Rennstrecke und ist ein zentraler Bestandteil der Debatte über die Zukunft der Trabrennbahn Karlshorst und die geplante Bebauung des Geländes.

Die Haupttribüne der Trabrennbahn Karlshorst gehört zu den markantesten Bauwerken des historischen Areals. Die Zukunft des Standorts steht derzeit im Mittelpunkt eines politischen Streits um Wohnungsbau, Freiraumschutz und die „Domäne Karlshorst“. / © Foto: Wikimedia Commons, A.Savin, FAL

© Titelbild: ENTWICKLUNGSSTADT

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Die Zukunft der Trabrennbahn Karlshorst bleibt offiziell offen. Gleichzeitig zeigen neue Unterlagen des Bezirksamts, dass der mögliche Wohnungsbau bereits in andere Planungen einfließt. Das wirft die Frage auf, wie weit die Planungen tatsächlich fortgeschritten sind.

  • Bezirk: Lichtenberg
  • Adresse: Treskowallee 119–163, 10318 Berlin
  • Projektstatus: Bebauungsplanverfahren läuft
  • In Bezirksvorlage berücksichtigte Wohnungen: 490 Wohnungen in zwei Bauabschnitten

Die mögliche Bebauung der Trabrennbahn Karlshorst beschäftigt die Bezirkspolitik schon seit Jahren. Ende 2021 beschloss das Bezirksamt Lichtenberg die Aufstellung des Bebauungsplans 11-178. Der Plan umfasst Grundstücke an der Treskowallee 119 bis 163 und soll die Rennbahn als Standort für Pferdesport und Freizeit sichern. Gleichzeitig sieht er Flächen für Wohnungen, Gewerbe, Kultur, soziale Einrichtungen und zusätzliche Sportangebote vor.

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Trabrennbahn Karlshorst: 170 und 320 Wohnungen in Bezirksvorlage genannt

Der Aufstellungsbeschluss nennt drei urbane Gebiete und zwei allgemeine Wohngebiete. Außerdem gehören ein Gewerbegebiet, ein Sondergebiet für Kultur und Soziales sowie eine Waldfläche zu den Planungszielen. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt jedoch weiterhin nicht vor. Damit bestehen derzeit weder Baurecht für die Wohnungen noch verbindliche Termine für einen Baustart.

Neue Brisanz erhält der Vorgang rund um die Trabrennbahn Karlshorst durch die Bezirksamtsvorlage DS/1890/IX. Darin führt das Bezirksamt zwei Bauabschnitte auf dem Gelände der Trabrennbahn mit 170 und 320 Wohnungen auf. Die Vorhaben sollen laut Vorlage bis 2029 nach Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge umgesetzt werden. Zusammen geht es um 490 Wohnungen.

Wohnungsbau an der Trabrennbahn ist noch nicht beschlossen

Der Verein wertet diese Zahlen als Hinweis darauf, dass das Bezirksamt den Wohnungsbau intern bereits als konkrete Planungsgrundlage verwendet. Er sieht darin eine Vorfestlegung des noch laufenden Bebauungsplanverfahrens. Die Aufnahme in die Schulbedarfsplanung bedeutet jedoch nicht, dass die Wohnungen bereits genehmigt sind. Die Vorlage nennt ausdrücklich Bauvorhaben, für die noch keine städtebaulichen Verträge geschlossen wurden.

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Trotz der konkreten Wohnungszahlen bleibt der Ausgang des Verfahrens offen. Das Bezirksamt erklärte im März 2026, dass das überarbeitete städtebauliche Konzept für die Trabrennbahn Karlshorst noch nicht abgeschlossen sei. Auch die Ergebnisse der laufenden Fachgutachten lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

Da das überarbeitete städtebauliche Konzept noch nicht vorlag, hatte es bis März 2026 keine weiteren Abstimmungen mit der Senatsverwaltung zur Änderung des Flächennutzungsplans gegeben. Grundsätzlich hatte die Senatsverwaltung eine mögliche Änderung bereits zuvor in Aussicht gestellt.

Das Foto zeigt den Haupteingang der Trabrennbahn Karlshorst mit Vorplatz und altem Baumbestand. Für das Gelände in Berlin-Lichtenberg läuft ein Bebauungsplanverfahren, das unter anderem Wohnungen, Sport- und Freizeitnutzungen vorsieht.

Die Trabrennbahn Karlshorst aus größerer Entfernung. Das rund 37 Hektar große Areal soll als Pferdesportstandort erhalten bleiben und könnte teilweise mit Wohnungen bebaut werden. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

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Runder Tisch zur Trabrennbahn Karlshorst weiter umstritten

Das Bezirksamt will der Öffentlichkeit und den beteiligten Behörden zwei unterschiedliche Varianten des Bebauungsplans vorlegen. Eine davon soll das Konzept eines Grundstückseigentümers für die Flächen an der Treskowallee enthalten. Erst nach der frühzeitigen Beteiligung will der Fachbereich Stadtplanung eine Empfehlung abgeben, auf welcher Variante das weitere Verfahren beruhen soll.

Somit steht bislang weder fest, welche Planungsvariante für die Trabrennbahn Karlshorst weiterverfolgt wird, noch wie die Bauflächen genau zugeschnitten werden und wie viele Wohnungen am Ende entstehen könnten.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren streiten Bezirk und Bürgerverein über die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Bezirksverordnetenversammlung hatte bereits in einer früheren Wahlperiode einen Runden Tisch zur Entwicklung der Trabrennbahn gefordert. Im März 2026 teilte das Bezirksamt auf eine Kleine Anfrage jedoch mit, über dessen Einberufung sei noch nicht entschieden worden.

Streit um Trabrennbahn Karlshorst erreicht die Bezirksaufsicht

Nach einer Beschwerde erklärte das Bezirksamt später, der Runde Tisch solle parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorbereitet werden. Der Verein Karlshorst e.V. hält diese Reihenfolge für problematisch. Er befürchtet, dass zentrale Eckpunkte bereits feststehen könnten, bevor der Runde Tisch seine Arbeit aufnimmt.

Zunächst reichte der Verein eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bezirksstadträtin Camilla Schuler ein. Nachdem das Bezirksamt diese zurückgewiesen hatte, hielt der Verein die Antworten weiterhin für unvollständig. Daraufhin wandte sich Karlshorst e.V. Ende Mai 2026 mit einer Eingabe an die Bezirksaufsicht bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Am 16. Juli 2026 folgte eine ergänzende aufsichtsrechtliche Eingabe. Darin bat der Verein die Senatsverwaltung, den Vorgang erneut zu prüfen.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Bezirksamt die Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung ausreichend umgesetzt hat und ob der Runde Tisch noch wirksam auf das Bebauungsplanverfahren für die Trabrennbahn Karlshorst einwirken kann.

Bebauung der Trabrennbahn bleibt eine Planungsoption

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Bezirksamt die Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung ausreichend umgesetzt hat und ob der Runde Tisch noch wirksam auf das Verfahren einwirken kann.

Die Bezirksvorlage belegt somit keine abschließende Entscheidung über die Bebauung der Trabrennbahn Karlshorst. Sie zeigt jedoch, dass das Bezirksamt bereits mit zwei Bauabschnitten und insgesamt 490 Wohnungen rechnet und daraus konkrete Schulplatzbedarfe ableitet. Ob diese Wohnungen tatsächlich entstehen, hängt weiterhin vom Bebauungsplanverfahren, den Fachgutachten, der Beteiligung und den noch abzuschließenden städtebaulichen Verträgen ab.

Trabrennbahn Karlshorst

 

Quellen: Bezirksamt Lichtenberg, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Grüne Fraktion Lichtenberg, Karlshorst e.V.

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One Comment

  1. Kathrin Wenke 28. Juli 2026 at 19:39 - Reply

    Es ist unmöglich Frechheit es soll trabrennbahn Karlshorst bleiben gibt genug andere Möglichkeiten. Unglaublich

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