Die geplante Erweiterung der Unterkünfte für Geflüchtete auf dem Tempelhofer Feld nimmt weiter Gestalt an. Der Senat strebt die Fertigstellung einer neuen Wohncontaineranlage bis Anfang 2028 an. Gleichzeitig stehen Ersatzflächen für Freizeitangebote und laufende Gesetzesänderungen im Fokus.

Tempelhofer Feld mit Radarturm und Zirkuszelt

Der Berliner Senat hat beschlossen, die Unterbringung von Geflüchteten auf dem Tempelhofer Feld bis 2036 zu verlängern und auszubauen, einschließlich der sozialen und Bildungsangebote wie der Betreuungseinrichtung Zirkus Cabuwazi. / © Foto: depositphotos.com / bildradar

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Mitten in Berlin, auf einer der symbolträchtigsten Freiflächen der Stadt, zeichnet sich eine Entscheidung ab, die weit über Baurecht und Verwaltungsverfahren hinausgeht. Das Tempelhofer Feld, seit Jahren Projektionsfläche für unterschiedlichste Vorstellungen davon, was öffentlicher Raum leisten soll, steht erneut im Mittelpunkt einer politischen Debatte.

Diesmal geht es um die geplante Erweiterung von Unterkünften für Geflüchtete und Asylbegehrende, ein Vorhaben, das parlamentarisch noch nicht abgeschlossen ist und dessen Ausgang unmittelbare Konsequenzen für die konkrete Gestaltung und Nutzungsdauer der künftigen Anlage haben wird. Fertiggestellt werden soll sie frühestens im ersten Quartal 2028, wobei die Verwaltung parallel prüft, ob sich der Zeitplan noch verkürzen lässt. Eine Baugenehmigung wurde bislang nicht beantragt, die Vorbereitungen dafür laufen.

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Grillfläche am Columbiadamm: Was mit den 10.000 Quadratmetern auf dem Tempelhofer Feld passiert

Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit der Landesdenkmalschutzbehörde, konkrete denkmalschutzrechtliche Auflagen werden im Zuge der Baugenehmigung festgelegt, die bislang noch nicht beantragt wurde. Räumlich konzentriert sich das Vorhaben auf den Bereich Columbiadamm, wo die dort gelegene Grillfläche von der Erweiterung berührt wird.

Rund 10.000 Quadratmeter dieser Fläche sollen für die neue Anlage genutzt werden. Da das Tempelhofer Feld insgesamt über drei Grillflächen verfügt, an den Eingängen Tempelhofer Damm, Columbiadamm und Oderstraße, soll als Ersatz ein Standort am Tempelhofer Damm geprüft werden. Wie genau die einzelnen Wohncontainer auf der Fläche aufgestellt werden, wird erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt.

Minigolfanlage, Stadtacker, Feldzugänge: Was sich auf dem Tempelhofer Feld konkret verändern wird

Auch die Minigolfanlage „nuture ART“ ist von den Planungen betroffen. Anders als die Grillfläche soll sie jedoch nicht weichen, sondern verlegt werden. Wohin genau, ist noch offen: Ersatzfläche und Zeitplan werden derzeit gemeinsam mit den Betreibenden abgestimmt. Fest steht allerdings, dass der bestehende Nutzungsvertrag zum 30. April 2026 gekündigt wurde. Parallel dazu wurde den Betreibenden ein alternativer Standort auf dem Tempelhofer Feld angeboten, sodass ein Fortbestehen der Anlage grundsätzlich möglich bleibt.

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Weniger betroffen zeigen sich andere Nutzungen im Umfeld: Das Projekt „Stadtacker“ ist nach aktuellem Stand nicht von den Planungen berührt. Auch die Zugänglichkeit des Feldes soll während der gesamten Bauphase gewährleistet bleiben. Die Eingänge an den Kreuzungen Columbiadamm/Lilienthalstraße und Columbiadamm/Golßenerstraße bleiben öffentlich zugänglich, Einschränkungen sind derzeit nicht vorgesehen. Die Abstimmungen zur Baustellenlogistik laufen bereits zwischen Grün Berlin GmbH, Tempelhof Projekt GmbH und den zuständigen Senatsstellen.

Den Rahmen für all das hat das Abgeordnetenhaus bereits im vergangenen Jahr gesetzt, als es die Nutzung der Flächen für Geflüchtetenunterkünfte bis 2036 verlängerte. Die nun geplante Erweiterung baut darauf auf und soll zusätzliche Kapazitäten schaffen, während für verdrängte Freizeitangebote Ersatzflächen in Aussicht gestellt werden.

Quellen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

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One Comment

  1. a.t. 19. Februar 2026 at 16:31 - Reply

    Und, fühlt sich irgendjemand von der Flüchtlingsunterkunft und deren Erweiterung auf dem Tempelhofer Feld beeinträchtigt, belästigt oder in seinem freiheitlichen Tun behindert? Natürlich nicht und das ist auch gut so. Denn dort ist genug Platz für alle. Aber dann muss man auch zugeben können, dass es mit einer späteren sich anschließenden permanenten Bebauung nicht anders wäre.

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