Nach dem Brand des Teehauses im Englischen Garten prüft der Bezirk Mitte gemeinsam mit Grün Berlin die Voraussetzungen für einen Wiederaufbau. Bis 2026 sollen Räumung, Bedarfsplanung und Machbarkeitsuntersuchung abgeschlossen sein, bevor über die Zukunft des beliebten Gebäudes entschieden wird.

Das Teehaus im Englischen Garten wurde im September 2024 durch ein Feuer schwer beschädigt. Die geschätzten Kosten für die Sanierung mit Beräumung, Sicherung und Machbarkeitsuntersuchungen belaufen sich auf rund 600.000 Euro. / © Wikimedia Commons, Shisma, CC BY-SA 4.0
© Fotos: Wikimedia Commons, Fridolin freudenfett, CC BY-SA 4.0
Im Berliner Tiergarten steht seit dem Brand im September 2024 die Frage im Raum, wie es mit dem Teehaus im Englischen Garten weitergeht. Der Bezirk Mitte hat mit Grün Berlin eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um die Zukunft des schwer beschädigten Gebäudes zu klären. Dabei übernimmt Grün Berlin zunächst das Projektmanagement für die erforderlichen Räumungsarbeiten, die auch Sicherungsmaßnahmen am ruinösen Bau einschließen. Durch diesen ersten Schritt soll das Gelände so vorbereitet werden, dass weitere Untersuchungen möglich werden. Gleichzeitig beginnt eine Bedarfsplanung, die klären soll, ob das Teehaus in seiner ursprünglichen Form für eine gastronomische Nutzung wiederaufgebaut werden kann.
Bezirksstadtrat Christopher Schriner (Die Grünen) erklärte, das Teehaus sei für die Nachbarschaft wie auch für Gäste der Stadt ein wichtiger Ort. Er betonte, er wolle den Wiederaufbau möglichst bald erreichen und sei froh, mit Grün Berlin einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben. Auch Christoph Schmidt, Geschäftsführer von Grün Berlin, wies darauf hin, dass die Machbarkeitsuntersuchung denkmalgerecht, nachhaltig und effizient erfolgen soll. Er machte deutlich, dass das Projekt nicht nur als Bauaufgabe, sondern auch wegen des kulturellen Wertes von besonderer Bedeutung sei.
Historischer Hintergrund des Teehauses im Tiergarten: Baujahr 1952 und besondere Rolle des Gebäudes
Das Teehaus wurde im Jahr 1952 errichtet und gehört seitdem zum Gartendenkmal „Englischer Garten“ im Tiergarten. Entstanden ist es auf Initiative des britischen Stadtkommandanten General Bourne, der nach dem Zweiten Weltkrieg die Wiederaufforstung des zerstörten Parks vorantrieb. Architektonisch orientiert sich das eingeschossige Gebäude mit Reetdach an einem englischen Landhaus und verband seit seiner Eröffnung städtebauliche Symbolik mit gastronomischer Nutzung. Über Jahrzehnte entwickelte es sich zu einem beliebten Ausflugsziel, das sowohl Berlinerinnen und Berliner als auch Gäste der Stadt regelmäßig besuchten.
In der Nacht vom 7. auf den 8. September 2024 wurde das Gebäude durch ein Feuer stark beschädigt, bei dem insbesondere das Dach einstürzte. Das Teehaus verfiel daraufhin zu einer Ruine. Ein Verein mit dem Namen „Teehausfreunde“ setzt sich seither für eine möglichst schnelle Wiederherstellung ein und betont die Bedeutung des Ortes für das kulturelle Leben der Stadt. Gleichzeitig muss jedoch jede künftige Planung auch denkmalrechtliche Vorgaben berücksichtigen, da das Teehaus Teil eines geschützten Ensembles ist.
Zeitplan und Finanzierung des Wiederaufbaus in Mitte: Zielvorgaben für den Bau ab 2026 und Kostenrahmen fürs Projekt
Die Verantwortlichen haben bereits einen Zeitplan festgelegt, der eine geordnete Abfolge der nächsten Schritte vorsieht. Demnach soll die Räumung des Grundstücks bis Anfang 2026 abgeschlossen sein. Parallel dazu laufen die Bedarfsplanungen, die in eine Machbarkeitsuntersuchung münden. Bis Mitte 2026 sollen die Ergebnisse vorliegen, sodass auf Grundlage einer fundierten Einschätzung über den Wiederaufbau entschieden werden kann. Damit steht fest, dass kurzfristige Lösungen nicht möglich sind, sondern die Planungen mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden.
Für die Finanzierung ist ein Kostenrahmen von etwa 600.000 Euro vorgesehen. Dieser Betrag setzt sich aus Mitteln des Bezirks Mitte sowie aus Zahlungen der Versicherung zusammen. Erst wenn die Machbarkeitsstudie abgeschlossen ist, wird klar sein, ob der vorgesehene Kostenrahmen ausreicht oder ob zusätzliche Mittel erforderlich sein werden. Der Prozess soll sicherstellen, dass eine nachhaltige und wirtschaftliche Grundlage entsteht, die sowohl den denkmalrechtlichen Anforderungen als auch den Erwartungen der Bevölkerung entspricht.
Quellen: Grün Berlin, Bezirksamt Mitte
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