Der Berliner Senat erklärt zentrale Flächen des „Stadteingang West“ und das ICC zu einem Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung. Damit wechselt die Verantwortung für die Bebauungspläne vom Bezirk zur Senatsverwaltung.

Nach diesem Nutzungskonzept soll das Entwicklungsgebiet „Stadteingang West“ nach Wünschen des Berliner Senats ab 2040 umgestaltet werden. Es soll als Grundlage für die Erarbeitung eines Masterplans gelten. / © Visualisierung: Hosoya Schaefer Architects AG, Agence Ter.de GmbH
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Zwischen ICC, Messe Berlin, Westkreuz und Grunewald soll eines der größten neuen Stadtquartiere im Berliner Westen entstehen. Nun hat der Senat eine Entscheidung getroffen, die vor allem die Zuständigkeiten verändert und den Weg für die nächsten Planungsverfahren ordnet.
- Bezirk: Charlottenburg-Wilmersdorf
- Lage: Zwischen ICC, Messe Berlin, Westkreuz, AVUS und Grunewald
- Kernfläche: ehemaliger Güterbahnhof Grunewald
- Geplante Wohnungen: 2.400 bis 2.800 Wohneinheiten
- Weitere Nutzungen: Bildungsstandort, soziale Infrastruktur, Gewerbe, Messe- und Logistikflächen sowie Grün- und Freiräume
Der Berliner Senat hat am 14. Juli 2026 die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung wesentlicher Bereiche des neuen Quartiers „Stadteingang West“ sowie des ICC festgestellt. Der Beschluss klingt zunächst verwaltungstechnisch, hat jedoch konkrete Folgen: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen übernimmt künftig die Aufstellung und Festsetzung der Bebauungspläne für eine rund 70 Hektar große Gebietskulisse.
Zwei unterschiedliche Flächenangaben erklären sich durch die Zuständigkeit
Die Entscheidung verlagert damit zentrale Aufgaben von der bezirklichen auf die gesamtstädtische Ebene. Das betrifft nicht nur die geplanten Wohn- und Gewerbeflächen am ehemaligen Güterbahnhof Grunewald, sondern auch das ICC und angrenzende Bereiche. Die Senatsverwaltung soll die Bauleitplanung künftig mit den Verkehrsplanungen des Landes und des Bundes zusammenführen. Gerade diese Verknüpfung gilt als entscheidend, weil die Entwicklung des Areals eng vom Ersatzneubau des Autobahndreiecks Funkturm abhängt.
Die neue Zuständigkeitskulisse umfasst rund 70 Hektar. Das städtebauliche Planungsgebiet des „Stadteingang West“ umfasst dagegen nur rund 45 Hektar, nachdem bestehende und geplante Flächen für Autobahnen und Gleisanlagen herausgerechnet wurden. Es liegt in den Ortsteilen Westend und Grunewald und reicht von der Umgebung des ICC und der Messe bis zur Kernfläche am ehemaligen Güterbahnhof Grunewald.
„Stadteingang West“ bietet Potenzial von 2.400–2.800 Wohnungen
Im Quartier „Stadteingang West“ soll die landeseigene HOWOGE einen wesentlichen Teil des vorgesehenen Wohnungsbaus übernehmen. Insgesamt nennt der Senat derzeit ein Potenzial von rund 2.400 bis 2.800 Wohnungen. Hinzukommen sollen soziale Infrastruktur, ein Bildungsstandort, Gewerbeflächen, Grün- und Freiräume sowie Nutzungen für die Messe und die Logistik.
Die konkrete Verteilung dieser Nutzungen muss jedoch erst in der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung festgelegt werden. Ein verbindlicher Baubeginn steht deshalb noch nicht fest.
ICC im Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung
Das ICC gehört ebenfalls zum Gebiet mit außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung. Anders als noch vor wenigen Wochen gibt es für das denkmalgeschützte Gebäude inzwischen jedoch eine konkrete Entwicklungsperspektive. Im Juni sprach das Land Berlin eine Vergabeempfehlung für die „Projektpartnerschaft Quartier ICC“ aus. Vorgesehen ist ein Quartier mit Kunst, Kultur, Kreativwirtschaft sowie einer weiterhin möglichen Kongress- und Veranstaltungsnutzung.
Der Senatsbeschluss verändert dieses Konzept nicht. Er sorgt vielmehr dafür, dass die Entwicklung des ICC künftig enger mit den Planungen für den „Stadteingang West“, das Messegelände und die verkehrliche Neuordnung des Umfelds abgestimmt werden kann.

Am Standort Messedamm 9 soll nach den aktuellen ICC-Plänen ein Hochhaus M09 mit verschiedenen Nutzungen entstehen. / © Visualisierung: GRAFT GmbH/Max Dudler GmbH
Verkehrsplanung bleibt entscheidend für den „Stadteingang West“
Der Senatsbeschluss schafft noch kein Baurecht und löst auch keine offenen Infrastrukturfragen. Er legt jedoch fest, dass die weitere Bauleitplanung künftig aus einer Hand erfolgt. Gerade für ein Gebiet, in dem Wohnungsbau, Messe, ICC und die Neuordnung des Autobahndreiecks Funkturm eng miteinander verknüpft sind, gilt diese Bündelung als zentrale Voraussetzung für die nächsten Planungsschritte.
Wann die ersten Bebauungspläne abgeschlossen werden oder Bauarbeiten beginnen können, steht weiterhin nicht fest.
„Stadteingang West“ und ICC
Quellen: Senatskanzlei Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
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Längst überfällig, die Bezirke sollten nur noch Kleinprojekte verwalten, auf die es nicht so ankommt.