Berlin hat neue Wohnungsbauförderungsbestimmungen beschlossen. Trotz angespannter Haushaltslage hält der Senat an seinem Ziel fest, jährlich tausende geförderte Wohnungen auf den Weg zu bringen. Die neuen Regelungen sollen den sozialen Wohnungsbau vereinfachen und zugleich bezahlbaren Wohnraum für unterschiedliche Einkommensgruppen sichern.

In Neukölln entsteht an der Sonnenallee 210 ein neues Wohnprojekt, das ausschließlich geförderten Wohnraum umfasst. / © Visualisierung: Kimavi
© Titelbild: ENTWICKLUNGSSTADT
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt sind die Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2026 offiziell in Kraft getreten. Sie lösen die bisherigen WFB 2023 ab und bilden künftig die Grundlage für die Förderung neuer Wohnungsbauprojekte in Berlin. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sollen die Regelungen einfacher und für Bauherren besser planbar werden.
Dazu gehören unter anderem vereinfachte Vorgaben bei den förderfähigen Wohnflächen sowie Anpassungen an das europäische Beihilferecht. Gleichzeitig hält das Land an den bestehenden Förderstrukturen fest. Ziel bleibt es, den Neubau preisgünstiger Wohnungen zu unterstützen und den sozialen Wohnungsbau auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen fortzuführen.
Sozialer Wohnungsbau in Berlin: Förderung für verschiedene Einkommensgruppen
Die neuen Bestimmungen richten sich weiterhin an unterschiedliche Einkommensgruppen. Gefördert werden Wohnungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein der Kategorien WBS 140, WBS 180 und WBS 220. Damit sollen sowohl Haushalte mit geringen als auch mit mittleren Einkommen von der Förderung profitieren.
Im Fördermodell 1 verändert Berlin die Ausgestaltung der Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen. Künftig wird der Baukostenzuschuss pauschal mit 1.500 Euro pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche gewährt und vorrangig mit einem öffentlichen Baudarlehen kombiniert. Nach Einschätzung des Senats soll dies die Kalkulation vereinfachen und den Bau mietpreisgebundener Wohnungen erleichtern.
Barrierefreiheit in Berlin: Höhere Zuschüsse für inklusive Wohnungen
Ein weiterer Schwerpunkt der WFB 2026 liegt auf barrierefreiem Wohnraum. Wohnungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus barrierefrei gestaltet werden, können künftig mit 10.000 Euro pro Einheit gefördert werden. Für rollstuhlgerechte Wohnungen bleibt der Zuschuss von 20.000 Euro pro Wohnung bestehen.
Der Senat verfolgt damit das Ziel, Wohnraum zu schaffen, der für unterschiedliche Lebenssituationen geeignet ist. Gleichzeitig sollen Menschen möglichst lange selbstständig in ihren Wohnungen leben können. Auch Aufstockungen, Dachausbauten und Nutzungsänderungen bleiben weiterhin Teil der sozialen Wohnraumförderung.
Wohnungsmarkt in Berlin: Senat hält an Förderzielen fest
Die neuen Förderbestimmungen bauen auf einer Entwicklung auf, die in den vergangenen Jahren deutlich an Dynamik gewonnen hat. Im Jahr 2025 wurden in Berlin 5.175 Sozialwohnungen bewilligt. Damit überschritt die Hauptstadt bereits zum zweiten Mal in Folge die Marke von 5.000 geförderten Wohnungen.
Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler erklärte, die bisherigen Förderprogramme hätten gezeigt, dass verlässliche Rahmenbedingungen Wirkung entfalten können. Deshalb werde Berlin den eingeschlagenen Kurs fortsetzen, Verfahren vereinfachen und Planungssicherheit schaffen. Das Ziel des Senats bleibt unverändert: Jedes Jahr sollen rund 5.000 neue geförderte Wohnungen bewilligt werden, um zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum für die wachsende Stadt zu schaffen.
Quellen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen,
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