Der Berliner Senat hat den Lärmaktionsplan 2024–2029 und die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans beschlossen. Ziel ist es, Lärm und Schadstoffe in der Stadt zu reduzieren. Gleichzeitig wird Tempo 30 auf zahlreichen Hauptstraßen aufgehoben, was Kritik, aber auch Zustimmung hervorruft.

Der Berliner Senat hebt Tempo-30-Regelungen auf vielen Hauptstraßen wieder auf. Auch auf der Torstraße gilt tagsüber künftig wieder Tempo 50, konkret im Abschnitt zwischen Rosenthaler Platz und Prenzlauer Allee. / © Foto: Wikimedia Commons, Mbzt, CC BY-SA 4.0
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Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 2. September den Lärmaktionsplan 2024–2029 und die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans beschlossen. Beide Planwerke wurden zuvor vom Rat der Bürgermeister bestätigt. Senatorin Ute Bonde betonte, dass es darum gehe, Lärm und Luftschadstoffe wirksam zu reduzieren, um den Gesundheitsschutz zu stärken und die Stadt lebenswerter zu machen.
Der Lärmaktionsplan knüpft an frühere Maßnahmen an. Dazu gehören der Einbau lärmarmer Fahrbahndecken, die Förderung des öffentlichen Verkehrs, die Einhaltung bestimmter Geräuschanforderungen im Nahverkehr und ein Schallschutzfensterprogramm. Auch beim Schienenverkehr werden neue Schritte gegangen. Geplant sind 23 Kilometer Lärmschutzwände und 19 Kilometer Schienenstegdämpfer am östlichen Berliner Außenring sowie zwischen Karower Kreuz und Buch. Diese Maßnahmen sollen rund 21.000 Menschen entlasten.
Konzepte für leiseren Verkehr auf Berlins Hauptverkehrsstraßen: Nächtliches Tempo 30 und Lärmblitzer
Neben den bekannten Ansätzen hat der Senat neue Projekte vorgestellt. Unter dem Titel „Leiserer Verkehr in der Nacht“ soll künftig auf besonders belasteten Hauptverkehrsstraßen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Tempo 30 gelten. Dieses Vorgehen richtet sich nach klaren Kriterien, denn die nächtliche Begrenzung soll dort greifen, wo Anwohnerinnen und Anwohner besonders betroffen sind und wo andere Maßnahmen nicht ausreichen.
Ein weiteres Konzept heißt „Lautes Verkehrsverhalten“. Es baut auf den Erfahrungen des Berliner Pilotprojekts mit sogenannten Lärmblitzern auf. Diese Geräte können übermäßig laute Fahrzeuge erfassen. Damit sie rechtssicher in Ordnungsverfahren genutzt werden dürfen, ist jedoch eine bundesweite Regelung notwendig. Berlin setzt sich deshalb für ein einheitliches Vorgehen auf nationaler Ebene ein.
Fortschreibung des Luftreinhalteplans: Bessere Luftwerte erlauben Änderungen
Die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans reagiert auf eine bessere Luftqualität. In den vergangenen Jahren war Tempo 30 an 41 Hauptstraßen eingeführt worden, um europäische Schadstoffgrenzwerte einzuhalten. Heute sind diese Werte vielerorts gesunken, weshalb Tempo 30 nicht länger in allen Fällen begründet werden kann. Darum soll auf vielen Straßen das Limit wieder aufgehoben werden.
Nach den aktuellen Ergebnissen bleiben sieben Straßenabschnitte aus Gründen der Luftqualität bei Tempo 30. Elf weitere behalten die Begrenzung aus Gründen der Verkehrssicherheit, etwa wegen der Nähe von Kindertagesstätten oder Seniorenheimen. Auf 23 Abschnitten wird dagegen wieder Tempo 50 gelten. Senatorin Bonde erklärte, dass die Straßenverkehrsbehörde jeden Abschnitt überprüft habe und dabei keine stark frequentierten Schulwege festgestellt worden seien.
Die betroffenen Hauptverkehrsachsen: An diesen Straßen soll künftig wieder Tempo 50 gelten
Zu den Straßen, auf denen künftig wieder Tempo 50 gilt, gehören unter anderem die Albrechtstraße, die Dominicusstraße, die Dorotheenstraße, die Friedrichstraße, die Hermannstraße, die Invalidenstraße, die Joachimsthaler Straße, der Mariendorfer Damm, die Martin-Luther-Straße, die Oranienburger Straße, die Saarstraße, die Scharnweberstraße mit der Müllerstraße, die Stromstraße, der Tempelhofer Damm, die Torstraße sowie die Wilhelmstraße. Damit kehrt die innerörtliche Regelgeschwindigkeit auf vielen zentralen Verkehrsachsen zurück.
Einige Ausnahmen bleiben bestehen. In der Elsenstraße wird Tempo 30 zwischen Beermannstraße und Karl-Kunger-Straße weiter ganztags gelten. Auf der Kaiser-Friedrich-Straße bleibt der Abschnitt zwischen Bismarckstraße und Otto-Suhr-Allee bei Tempo 30, während im Teil zwischen Kantstraße und Bismarckstraße künftig nur nachts Tempo 30 gilt. Auf der Torstraße bleibt der Abschnitt zwischen Rosenthaler Platz und Chausseestraße ganztags beschränkt, während von der Prenzlauer Allee bis Rosenthaler Platz Tempo 30 nur nachts gilt.
Berlin im Vergleich zu anderen Großstädten: Stadt folgt eigenem Kurs gegenüber anderen Metropolen
Mit diesem Schritt geht Berlin einen eigenen Weg. Während Städte wie Paris, Brüssel, Madrid oder Helsinki verstärkt auf Temporeduktionen setzen, hebt Berlin auf vielen Straßen Tempo 30 wieder auf. Internationale Beispiele zeigen zwar, dass geringere Geschwindigkeiten die Zahl schwerer Unfälle deutlich verringern können. Der Berliner Senat verweist jedoch darauf, dass Luftqualität und Verkehrssicherheit an den überprüften Abschnitten auch ohne Tempo 30 gewährleistet seien.
Quellen: Senatskanzlei, rbb, Berliner Morgenpost
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