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Die Mietpreisbremse in Berlin bleibt bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft. Der Senat will mit der neuen Verordnung weiterhin den angespannten Wohnungsmarkt regulieren. Doch für eine dauerhafte Lösung ist der Bund gefordert.

Die Mietpreisbremse in Berlin wurde um ein halbes Jahr verlängert. In der Hauptstadt wird das Instrument überwiegend als notwendig angesehen, um dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. / © Foto: Depositphotos.com, dookdui

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Der Berliner Senat hat am 15. April 2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende des Jahres beschlossen. Die entsprechende Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn wird zum 1. Juni 2025 in Kraft treten und auf das gesamte Stadtgebiet Anwendung finden. Grundlage ist § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der es den Ländern ermöglicht, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu definieren.

Mit dem Beschluss soll ein nahtloser Übergang gewährleistet werden: Die bislang geltende Regelung läuft Ende Mai aus, die neue tritt unmittelbar danach in Kraft. Damit bleibt es Vermieterinnen und Vermietern auch weiterhin untersagt, bei Wiedervermietung eine Miete zu verlangen, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt – es sei denn, Ausnahmeregelungen greifen.

Mietenregulierung als Reaktion auf angespannten Wohnungsmarkt in Berlin

Die Stadtentwicklungspolitik des Landes Berlin will mit der Maßnahme auf die unverändert hohe Nachfrage nach Wohnraum bei gleichzeitig begrenztem Angebot reagieren. Die gesamte Hauptstadt bleibt laut Verordnung ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Diese Einstufung ist Voraussetzung für die Anwendung der Mietpreisbremse auf Landesebene.

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Der für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständige Senator Christian Gaebler betonte nach der Senatssitzung, dass Berlin mit dieser Entscheidung die zivilrechtlich gegebenen Spielräume zur Begrenzung von Mieten voll ausschöpfe. Gleichzeitig machte er deutlich, dass eine langfristige Fortführung nur durch den Bund sichergestellt werden könne. Die Verantwortung für die Verlängerung der bundesgesetzlichen Grundlagen liege beim Bundestag.

Rechtlicher Rahmen: Mietpreisbremse im Bundesgesetz verankert

Die rechtliche Grundlage für die Mietpreisbremse wurde 2015 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Seither können Bundesländer, in denen ein angespanntes Wohnungsmarktumfeld vorliegt, durch Verordnung entsprechende Mietobergrenzen bei Wiedervermietungen einführen. Berlin hatte von dieser Möglichkeit wiederholt Gebrauch gemacht.

Mit der aktuellen Verordnung macht das Land Berlin von dieser Möglichkeit erneut Gebrauch. Die Gültigkeit der Mietpreisbremse in Berlin endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025 – es sei denn, der Bundestag verlängert die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene. Der Senat sieht darin ein notwendiges Instrument zur Stabilisierung des Mietniveaus.

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Senator Gaebler appelliert an die neue Bundesregierung

Senator Gaebler äußerte in diesem Zusammenhang die Erwartung, dass die neue Bundeskoalition rasch tätig werde. Andernfalls entfalle ab Januar 2026 die Möglichkeit für Mieterinnen und Mieter, überhöhte Mieten zu rügen und Rückforderungen zu stellen. Dies würde nach Einschätzung des Senats den Mieterschutz erheblich schwächen.

Mit der jetzt verabschiedeten Verordnung sind keine neuen Regelungen verbunden, sondern die bestehenden Standards werden aufrechterhalten. Die Miete bei Wiedervermietung darf – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigen.

Forderung nach dauerhaftem Mieterschutz; beschleunigter Wohnungsbau und Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus weiterhin unerlässlich

Die Diskussion über die Mietpreisbremse bleibt politisch kontrovers. Kritikerinnen und Kritiker sehen darin einen Eingriff in die Vertragsfreiheit, Befürwortende hingegen ein wirksames Mittel gegen soziale Verdrängung. In Berlin wird das Instrument überwiegend als notwendig angesehen, um dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.

Langfristig werde es jedoch nicht ausreichen, bestehende Regelungen lediglich zu verlängern, so die Einschätzung aus der Senatskanzlei. Neben der Mietpreisbremse brauche es Maßnahmen wie den beschleunigten Wohnungsbau, eine Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus sowie eine verlässliche gesetzliche Grundlage für Mieterrechte auf Bundesebene.

Quelle: Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei

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