In Köpenick entstehen auf dem früheren Netto-Gelände an der Seelenbinderstraße rund 150 Wohnungen und ein neuer Nahversorger. Der Berliner Senat hat den Bebauungsplan beschlossen.

Der ehemalige Netto-Markt an der Seelenbinder Straße in Köpenick ist vor dem Abriss mit Eingang, Fahrrädern und Marktlogo zu sehen.

Der frühere Netto-Markt an der Seelenbinder Straße in Köpenick vor Beginn des Abrisses. / © Foto: IMAGO / Funke Foto Services

© Titelbild: ENTWICKLUNGSSTADT

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Auf dem früheren Netto-Gelände an der Seelenbinderstraße in Köpenick rückt der Wohnungsbau näher. Der Berliner Senat hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-83 VE beschlossen. Damit entstehen die planungsrechtlichen Grundlagen für rund 150 Wohnungen, einen Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss und neue Freiflächen auf einem bisher gewerblich genutzten Areal.

  • Bezirk: Treptow-Köpenick
  • Adresse: Seelenbinderstraße 81–87 und 89
  • Bebauungsplan: 9-83 VE
  • Nutzung bisher: Netto-Markt, Stellplätze, Gewerbe
  • Nutzung geplant: Wohngebäude mit Nahversorgung
  • Wohnungen: rund 150

Der Senat fasste den Beschluss am 16. Juni 2026 auf Vorlage von Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler. Der Bebauungsplan betrifft das Grundstück Seelenbinderstraße 81–89 zwischen ehemaligem Güterbahnhof Köpenick, Finanzamt Treptow-Köpenick, Seelenbinderstraße und Gelnitzstraße. Der Standort befindet sich nur wenige Gehminuten vom S-Bahnhof Köpenick entfernt. Dieser wird derzeit zum Regionalbahnhof ausgebaut.

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Die geräumte Baufläche an der Seelenbinder Straße in Köpenick zeigt das ehemalige Netto-Gelände mit Bauschutt und angrenzenden Wohnhäusern.

Das frühere Netto-Gelände an der Seelenbinder Straße ist beräumt und für den geplanten Wohnungsbau vorbereitet. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

Köpenick: Senat beschließt Bebauungsplan für Seelenbinderstraße

Die Fläche liegt außerhalb der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick, grenzt aber direkt an sie. Die Vorhabenträgerin hat sich nach Angaben des Senats verpflichtet, zentrale Ziele dieser Entwicklungsmaßnahme mit umzusetzen.

Das Projekt „Seelenbinderstraße 81–87 und 89 | 1. Bauabschnitt“ soll ein kompaktes, freistehendes Wohngebäude mit Nahversorger im Erdgeschoss schaffen. Der frühere Netto-Markt und die dazugehörigen oberirdischen Stellplätze weichen damit einer gemischten Nutzung aus Wohnen und Einzelhandel. Der Senat bewertet das Vorhaben als Innenentwicklung, da eine bereits genutzte Fläche nachverdichtet wird und keine zusätzlichen Freiflächen am Stadtrand beansprucht werden.

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Die vorbereitete Baufläche des ehemaligen Netto-Geländes an der Seelenbinder Straße in Köpenick zeigt Bauschutt, Erde und Baumaschinen nach dem Abriss.

Auf dem ehemaligen Netto-Gelände an der Seelenbinder Straße in Köpenick liegen nach dem Abriss große Mengen Bauschutt. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

150 Wohnungen und Nahversorgung auf früherem Netto-Areal

Mindestens 30 Prozent der Wohnbaufläche sollen als förderfähige Mietwohnungen entstehen. Diese Quote sichert der städtebauliche Vertrag nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung. Damit erhält das Vorhaben neben frei finanzierten Wohnungen auch einen Anteil mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen für Haushalte mit geringeren Einkommen.

Der neue Lebensmittelmarkt soll die Nahversorgung an der Seelenbinderstraße sichern. Frühere Planunterlagen nennen für den Einzelhandel eine Verkaufsfläche von rund 1.140 Quadratmetern zuzüglich Nebenflächen. Anders als beim alten Netto-Standort sieht die Planung keine Kundenstellplätze mehr vor. Nur sechs Stellplätze für Mitarbeitende bleiben vorgesehen. Das Mobilitätskonzept setzt auf kurze Wege sowie die Nutzung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr.

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Durch den Wegfall der oberirdischen Stellplätze gewinnt das Grundstück Fläche für Wohnen, Grün und Aufenthalt. Auf den privaten Freiflächen sollen 17 Bäume gepflanzt werden. Zusätzlich sieht die Planung Dachbegrünung vor. Beides soll Regenwasser zurückhalten, das Mikroklima verbessern und die Aufenthaltsqualität auf dem Grundstück erhöhen.

Ein roter Bagger arbeitet auf der Baustelle des ehemaligen Netto-Geländes an der Seelenbinder Straße in Köpenick nach dem Abriss.

Ein Bagger räumt auf dem früheren Netto-Areal in Köpenick Pflaster und Schutt zur Seite. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

Baubeginn an der Seelenbinderstraße ist für 2026 vorgesehen

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst knapp 0,8 Hektar. Planunterlagen nennen rund 6.302 Quadratmeter Baugebiet mit der Zweckbestimmung „Wohngebäude mit Nahversorgung“ sowie rund 1.533 Quadratmeter öffentliche Verkehrsfläche. Die zulässige Geschossfläche liegt bei rund 18.980 Quadratmetern.

Der Baubeginn für das Vorhaben ist nach Senatsangaben noch für 2026 vorgesehen. Ein Fertigstellungstermin wurde bisher nicht öffentlich genannt. Das Vorhaben ergänzt die größere Entwicklung am ehemaligen Güterbahnhof Köpenick. Dort plant Berlin langfristig rund 1.800 Wohnungen und ein neues Stadtquartier.

Wohnungs-Neubau Seelenbinderstraße (Köpenick)

 

Quellen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Bebauungsplan 9-83 VE

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