Das Vorkaufsrecht für die Schönleinstraße 19 in Kreuzberg konnte trotz mehrmonatiger Prüfungen nicht ausgeübt werden. Zunächst verweigerte der Berliner Senat die finanziellen Mittel; eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft sagte nun wegen Unwirtschaftlichkeit ab. Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung drückte noch einmal sein Bedauern aus.
© Titelbild: Wikimedia Commons, Assenmacher, CC BY-SA 3.0
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg prüfte das Vorkaufsrecht für die Schönleinstraße 19 in den vergangenen Monaten erneut, konnte es jedoch nicht ausüben. Bereits Ende 2024 war die erste Prüfung gescheitert, da der Senat die Verwendung von Städtebaufördermitteln nicht genehmigte.
Bei der zweiten Prüfung sollte die Immobilie genossenschaftlich erworben werden. Dieser Plan war jedoch organisatorisch nicht umsetzbar. Auch die Einbindung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft scheiterte an der Einschätzung der Unwirtschaftlichkeit. Bezirksstadtrat Florian Schmidt betonte, dass der Senat damit eine Chance verpasst habe, eine Immobilie mit baulichen Mängeln zu einem fairen Preis zu sichern und die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen.
„Schöni19“: Mieterinnen und Mieter hatten sich engagiert
Zu Jahresbeginn hatte die Initiative „Schöni19“ angegeben, dass die Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam mit einer städtischen Treuhandgesellschaft Sanierungskosten von rund 311.000 Euro tragen wollten. Dazu sollten Mieterhöhungen und Direktdarlehen beitragen.
Der Kaufpreis war auf 1,4 Millionen Euro angesetzt und aus bezirklichen Rücklagen vorgesehen. Dennoch hatte der Senat die Mittel verweigert, unter Berufung auf rechtliche und wirtschaftliche Bedenken.
Milieuschutz in Berlin: Verliert das Instrument Vorkaufsrecht Wirkung?
Das Vorkaufsrecht ist ein zentrales Mittel des Milieuschutzes, um teure Sanierungen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen zu verhindern. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 schränkte es stark ein: Bezirke dürfen nur noch Immobilien erwerben, die sich in schlechtem baulichen Zustand befinden.
Im Fall der Schönleinstraße 19 lagen die Mängel vor, dennoch konnte der Vorkauf nicht umgesetzt werden. Kritische Stimmen sehen darin ein Zeichen, dass das Instrument seine Wirksamkeit zunehmend verliert.
Quellen: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Tagesspiegel, Berliner Zeitung, Initiative „Schöni19“, Grüne Friedrichshain-Kreuzberg, Berliner Mieterverein
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