Gegenüber dem Amtsgericht Schöneberg hat sich die Martin-Luther-Straße deutlich verändert. Wo vor einigen Jahren noch ein niedriger Gewerbebau stand, schließt heute ein Wohn- und Geschäftshaus die Ecke zur Grunewaldstraße. Erst beim Blick hinter das Vorderhaus zeigt sich, dass das Projekt noch weiter reicht.

Der Kahlfeldt-Neubau an der Martin-Luther-Straße steht gegenüber dem historischen Amtsgericht Schöneberg.

An der Kreuzung treffen zwei sehr unterschiedliche Bauzeiten aufeinander: links der Neubau, rechts das denkmalgeschützte Amtsgericht Schöneberg. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

© Titelbild: ENTWICKLUNGSSTADT

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Der Neubau an der Martin-Luther-Straße 69–71 in Berlin-Schöneberg ist fertiggestellt. Kahlfeldt Architekten haben gegenüber dem denkmalgeschützten Amtsgericht ein Gebäude entworfen, das bewusst mit klassischen Formen arbeitet. Zum Projekt gehört jedoch nicht nur das markante Eckhaus: Hinter der Straßenfront entstand ein zweiter Neubau.

  • Bezirk: Tempelhof-Schöneberg
  • Adresse: Martin-Luther-Straße 69–71, Berlin
  • Projekt: Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage
  • Projektstatus: Fertiggestellt

Mehrere Jahre lang war die Baustelle an der Ecke Martin-Luther-Straße und Grunewaldstraße kaum zu übersehen. Vor dem Neubau befand sich an dieser Stelle ein eingeschossiger Gewerbebau, in dem ein Möbelhaus untergebracht war. Der Flachbau wurde im April 2020 abgerissen.

Das Gartenhaus des Kahlfeldt-Projekts in Schöneberg besitzt eine helle Fassade, Gesimse und übereinanderliegende Balkone.

Das Gartenhaus bildet den zweiten Neubau des Projekts und arbeitet mit Putzflächen, Gesimsen und geschwungenen Balkonen. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

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Historisierender Neubau prägt die Ecke zur Grunewaldstraße

Bereits 2022 hatte sich abgezeichnet, welche Richtung Kahlfeldt Architekten einschlagen würden. Inzwischen zeigt sich das Gebäude vollständig: helle Klinkerflächen, horizontale Gesimse, ein rotes Dach, Erker, Balkone und regelmäßig angeordnete Fenster bestimmen die Straßenfassade. Der siebengeschossige Bau nimmt damit Motive traditioneller Berliner Wohnhäuser auf, ohne einen historischen Vorgänger zu rekonstruieren.

Das Projekt entstand auf einem Grundstück, auf dem bereits ein Hochhaus aus den 1950er Jahren steht. Dieses blieb erhalten. Ergänzt wurde der Bestand durch zwei neue Gebäude, die Kahlfeldt als „Eckhaus“ und „Gartenhaus“ bezeichnet. Der Bauherr ist die Brandenburg Properties Group. Das Architekturbüro übernahm nach eigenen Angaben die Leistungsphasen 1 bis 8. Planung und Ausführung liefen demnach seit 2017.

Der historisierende Neubau im begrünten Innenhof der Martin-Luther-Straße 69–71 steht vor dem Amtsgericht Schöneberg.

Das Gartenhaus an der Martin-Luther-Straße 69–71 gehört zum Neubauprojekt von Kahlfeldt Architekten; dahinter ist das Amtsgericht Schöneberg zu sehen. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

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Historisierender Neubau im Innenhof als Gartenhaus

Damit lässt sich auch die bislang offene Frage zum Gebäude hinter der Straßenfront klären: Der historisierende Neubau im Innenhof gehört ebenfalls zum Kahlfeldt-Projekt. Das Architekturbüro bezeichnet ihn ausdrücklich als Gartenhaus. Gleichzeitig entstanden dort neue Freianlagen. Der begrünte Hof ist inzwischen angelegt; Bäume, Staudenflächen, Rasen und Sitzmöglichkeiten rahmen das Gartenhaus ein.

Architektonisch unterscheiden sich beide Neubauten. Das Gartenhaus besitzt eine helle Putzfassade, Fensterläden, kräftige Gesimse, Rundbogenfenster im Erdgeschoss und weit auskragende Balkone.

Das Eckhaus zur Martin-Luther-Straße arbeitet dagegen stärker mit gelblichem Klinker. Gemeinsam ist beiden die klassische Fassadengliederung. Damit ist aus dem früher eher heterogenen Grundstück ein zusammenhängendes Ensemble aus Nachkriegsbestand und zwei Neubauten entstanden.

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Die Hofseite des Neubaus an der Martin-Luther-Straße zeigt Balkone, Klinkerflächen und den begrünten Innenhof.

Auch auf der Hofseite setzt sich die klassische Gestaltung des Eckhauses fort; hier öffnen sich mehrere Balkone zum Innenbereich. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

Kahlfeldt-Neubau steht einem Baudenkmal von 1901 bis 1906 gegenüber

Besonders auffällig ist die städtebauliche Situation an der Grunewaldstraße. Direkt gegenüber steht das denkmalgeschützte Amtsgericht Schöneberg. Das Landesdenkmalamt datiert den neobarocken Gerichtsbau auf die Jahre 1901 bis 1906.

Die Entwürfe stammen von Paul Thoemer und Rudolf Mönnich; Bauherr war der Preußische Staat. Das Gebäude entstand während einer Phase, in der Berlin sein Gerichtswesen neu ordnete und zahlreiche neue Justizbauten errichtete.

Schöneberg: Städtebau an der Martin-Luther-Straße wird neu geordnet

Der Neubau greift diese historische Umgebung nicht direkt auf, setzt ihr aber eine ebenfalls stark gegliederte Fassade entgegen. Damit ist ein Projekt abgeschlossen, das die Bebauung an einer städtebaulich auffälligen Stelle von Schöneberg neu ordnet.

Anders als viele aktuelle Neubauten setzt das Ensemble dabei nicht auf eine betont zeitgenössische Formensprache. Eckhaus und Gartenhaus orientieren sich sichtbar an traditionellen Proportionen und Fassadenelementen – unmittelbar gegenüber einem mehr als hundert Jahre alten Baudenkmal.

Der historisierende Neubau an der Martin-Luther-Straße in Schöneberg besitzt eine helle Klinkerfassade und mehrere Balkone.

Klinker, Gesimse, Balkone und ein rotes Dach bestimmen die historisierende Gestaltung des Neubaus in Schöneberg. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

Kahlfeldt-Neubau Martin-Luther-Straße 69–71
An der Martin-Luther-Straße 69–71 entstand nach Plänen von Kahlfeldt Architekten ein Ensemble aus einem siebengeschossigen Eckhaus und einem Gartenhaus im Innenhof.

 

Quellen: Kahlfeldt Architekten, Landesdenkmalamt Berlin, Amtsgericht Schöneberg

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One Comment

  1. Löwe 28. September 2026 at 09:05 - Reply

    Das Gartenhaus gefällt mir sehr gut.

    Zitat:“Das Eckhaus zur Martin-Luther-Straße arbeitet dagegen stärker mit gelblichem Klinker.“
    Das dunkel beige ist wohl als die Anlehnung an die Farbgebung vom Amtsgericht zu verstehen. Es wirkt deutlich dunkler, und deutlich weniger elegant. Ich würde den gelblichen Klinker bei der nächsten Gelegenheit hell streichen.

    Was man leider schwer erkennt die Flucht gegenüber dem Amtsgericht Eingang, mit dem Flachbau. Dieser sollte idealerweise weichen, um Platz für einen Vorplatz mit Springbrunnen zu machen – ein kleiner Platz mit Sitzbereichen der an den Gartenbereich dahinter visuell anbindet, und doch noch getrennt sein könnte um den privaten Hof zu wahren. Das ganze als symbolische Öffnung zu erholsamen Freiräumen, im Gegensatz zu der harten Konformität der Rechtssprechung, und der Schnelligkeit der Fahrbahnen.

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