Die Stilllegung des Berliner Forschungsreaktors BER II rückt einen Schritt voran: Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen beginnt nun die Auswertung der Einwendungen von Bürgerinnen, Bürgern und Organisationen. Über 150 Stellungnahmen aus mehreren Bundesländern zeigen das anhaltende Interesse an dem Verfahren.
© Titelbild: HZB / Dirk Laubner
Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen zur Stilllegung und zum Abbau des Berliner Forschungsreaktors BER II ist beendet. Seit Mitte November 2025 konnten Interessierte die Unterlagen vor Ort bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie im Bezirksamt Steglitz‑Zehlendorf einsehen. Zusätzlich standen die Dokumente digital zur Verfügung, was von vielen genutzt wurde.
Über 500 Personen haben Einsicht genommen, überwiegend über das Online‑Portal. Etwa 200 Zugriffe entfielen auf den Raum Berlin. Insgesamt gingen fristgerecht 155 Einwendungen aus sechs Bundesländern ein, die sich auf mehr als 40 unterschiedliche Themenbereiche bezogen. Besonders viele Einwendungen stammten aus Nordrhein‑Westfalen, rund ein Drittel aus Berlin und Brandenburg. Zwei in Berlin und Brandenburg anerkannte Naturschutzvereine sowie zwei weitere zivilgesellschaftliche Organisationen reichten ebenfalls Stellungnahmen ein.
Rückbau des Berliner Forschungsreaktors: Nächste Schritte im Genehmigungsverfahren
Die atomrechtliche Genehmigungsbehörde prüft nun alle frist‑ und formgerecht eingegangenen Einwendungen. Das Ergebnis wird anschließend dem Helmholtz‑Zentrum Berlin (HZB) zur Stellungnahme übermittelt. In einem weiteren Schritt findet eine Erörterung der Einwendungen statt, bei der die Einwendenden ihre Argumente detailliert erläutern können.
Im Anschluss wird die Behörde eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen erstellen. Erst danach entscheidet sie über die Zulässigkeit des Vorhabens. Ein genauer Zeitpunkt für die abschließende Entscheidung ist derzeit noch nicht absehbar. Die Genehmigungserteilung erfolgt öffentlich: Der Bescheid wird im Amtsblatt veröffentlicht und zwei Wochen lang zur Einsicht ausgelegt.
BER II: Betrieb wurde 2019 eingestellt, seither läuft Verfahren zur Stilllegung und Rückbau
Der Berliner Experimentierreaktor BER II war ein Forschungsreaktor, der vom Helmholtz‑Zentrum Berlin für Materialien und Energie betrieben wurde. Anders als ein Atomkraftwerk diente er nicht der Energiegewinnung, sondern war eine Neutronenquelle für wissenschaftliche Untersuchungen. Mit der Kernspaltung im Reaktorkern wurden Neutronen freigesetzt, die in der Material‑ und Strukturforschung eingesetzt wurden, etwa um innere Eigenschaften von Stoffen zu untersuchen.
Der Reaktor war vom Typ „Schwimmbadreaktor“ mit einer thermischen Leistung von bis zu 10 Megawatt und lieferte über Jahrzehnte neutrale Teilchen für Experimente verschiedener Disziplinen. Ende 2019 wurde der Betrieb eingestellt; seitdem läuft das formelle Verfahren zur Stilllegung und zum Rückbau der Anlage.
Quellen: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Helmholtz-Zentrum Berlin, Wikipedia
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Wie? Habe ich mich verlesen? Der hat echt 10 Megawatt gebracht und wurden nicht zum Heizen nebenher benutzt?