Die Berliner Hochschulen kämpfen seit Jahren mit einem massiven Sanierungsstau. Der Senat von Berlin hat nun ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das die Bau- und Liegenschaftsverwaltung grundlegend verändern soll. 

Ein Gebäude der TU Berlin.

Zahlreiche Gebäude der Berliner Universitäten sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand und weisen teils erhebliche bauliche und technische Mängel auf. / © Foto Wikimedia Commons, Gunnar Klack, CC BY-SA 4.0

© Titelbild: Wikimedia Commons, TU Berlin / Pressestelle / Ulrich Dahl

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Auf dem Campus der Technischen Universität Berlin zeigt sich der Zustand vieler Hochschulgebäude in Berlin besonders deutlich: massive Baukörper aus den 1960er-Jahren, teils mit erheblichen baulichen Mängeln. Wasserschäden, Brandschutzprobleme und gesperrte Gebäudeteile gehören inzwischen zum Alltag. Laut Hochschulleitung ist nahezu der gesamte Gebäudebestand sanierungsbedürftig.

Die Situation an der TU steht exemplarisch für einen landesweiten Befund. Auch an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freie Universität Berlin gilt ein Großteil der Gebäude als überholt oder erneuerungsbedürftig. Der Betrieb von Lehre und Forschung wird dadurch zunehmend beeinträchtigt, während gleichzeitig erhebliche Investitionsbedarfe bestehen.

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Berliner Senat beschließt neue Struktur für den Hochschulbau

Vor diesem Hintergrund hat der Senat von Berlin das Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz beschlossen. Grundlage ist die geplante Errichtung der Berliner Hochschulbaugesellschaft (BHG) als Anstalt des öffentlichen Rechts. Eingebracht wurde der Entwurf von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Dr. Ina Czyborra.

Die neue Struktur soll Bau-, Sanierungs- und Finanzierungsprozesse zentralisieren. Ziel ist es, Zuständigkeiten zu bündeln und Projekte im Hochschulbau effizienter zu steuern. Insgesamt betrifft das rund 450 landeseigene Gebäude mit einer Nutzfläche von etwa 1,2 Millionen Quadratmetern.

Hochschulen in Berlin: Zentrale Steuerung für Bau und Sanierung

Die künftige BHG soll als zentrale Bau- und Gebäudeverantwortliche fungieren. Dazu gehören die Übernahme der Bauherrenfunktion, die Steuerung von Neubauten sowie die Organisation von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Auch die langfristige Entwicklung von Campusstrukturen soll künftig stärker zusammen gedacht werden.

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Damit verbunden ist die Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells zwischen Hochschulen und Baugesellschaft. Durch diese Struktur sollen Prozesse transparenter werden und Bauvorhaben schneller umgesetzt werden können.

Langfristige Modernisierung der Hochschullandschaft

Neben der organisatorischen Neuausrichtung geht es auch um die finanzielle und bauliche Zukunftsfähigkeit der Hochschulen. Viele Gebäude stammen aus einer Bauphase, in der heutige Anforderungen an Energieeffizienz, Forschungstechnik und Nutzungskonzepte noch keine Rolle spielten. Entsprechend hoch ist der Modernisierungsbedarf.

Der Gesetzentwurf geht nun in das Abgeordnetenhaus. Parallel dazu bleibt offen, wie schnell sich die strukturellen Veränderungen tatsächlich auf den Zustand der Hochschulgebäude auswirken werden – und in welchem Umfang der bestehende Sanierungsstau in den kommenden Jahren abgebaut werden kann.

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Quellen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, BAMgbd149, Gewers & Pudewill, Umweltbundesamt, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Freie Universität Berlin, TU Berlin, Humboldt Universität Berlin

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