Die Gartenstadt Neu-Tempelhof gehört zu den markantesten Wohnsiedlungen im Berliner Süden. Nun hat der Bezirk die Leitlinien für Veränderungen an den historischen Häusern überarbeitet. Dabei geht es längst nicht nur um Fassaden und Dächer.

Die niedrigen Wohnhäuser, Gärten und Grünflächen prägen die Gartenstadt Neu-Tempelhof. Neue Leitlinien regeln nun genauer, wie historische Bausubstanz und moderne Technik miteinander verbunden werden können. / © Foto: Wikimedia Commons, SupapleX, CC BY-SA 4.0
© Titelbild: Wikimedia Commons, Fridolin freudenfett, CC BY-SA 3.0
Die historischen Reihen- und Doppelhäuser, Vorgärten und Grünzüge geben Neu-Tempelhof bis heute ein ungewöhnlich geschlossenes Erscheinungsbild. Gleichzeitig verändern sich die Anforderungen an die Gebäude: Wärmepumpen, Solartechnik, energetische Sanierungen und barrierefreie Zugänge spielen eine größere Rolle als früher. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat deshalb seine Gestaltungsleitlinien für die Gartenstadt überarbeitet.
- Bezirk: Tempelhof-Schöneberg
- Gebiet: Gartenstadt Neu-Tempelhof
- Status: Aktualisierte Gestaltungsleitlinien seit September 2026
Die Gartenstadt entstand überwiegend in den 1920er Jahren nach Planungen des damaligen Tempelhofer Stadtbaurats Fritz Bräuning. Ursprünglich waren rund 2.000 Einfamilienhäuser mit Gärten vorgesehen, tatsächlich entstanden bis 1930 nach Angaben des Bezirksamts rund 1.000 Häuser. Charakteristisch sind die niedrigen Gebäude, Vorgärten und die klare Straßenstruktur. Der Parkring und der Adolf-Scheidt-Platz bilden zentrale Elemente des Freiraums.
Die neuen Vorgaben betreffen nun die Gartenhaussiedlung zwischen Hoeppnerstraße, Boelckestraße, Rumeyplan, Wintgensstraße, Wüsthoffstraße, Schreiberring, Wolffring und dem Bereich westlich des Tempelhofer Damms.
Gartenstadt Neu-Tempelhof: Wärmepumpen und Solaranlagen sind möglich
Einen Schwerpunkt der neuen Leitlinien bilden technische Anlagen. Luft-Wärmepumpen und vergleichbare Geräte können künftig zugelassen werden. Sie sollen vorzugsweise im Garten oder an Stellen stehen, die von der Straße nicht einsehbar sind. Im Vorgarten kommen sie nur unter bestimmten Bedingungen infrage. Die Leitlinien begrenzen zudem Größe und Höhe und verlangen die Einhaltung der geltenden Lärmschutzvorgaben.
Auch Photovoltaik bleibt möglich. Anlagen sollen sich jedoch in die Dachfläche einfügen. Steckersolargeräte an Anbauten, Wintergärten oder Nebenanlagen sind ebenfalls zulässig, sofern sie unauffällig gestaltet und nicht an der straßenseitigen Hauptfassade angebracht werden.
Bei Fenstern hält der Bezirk grundsätzlich an Anzahl, Lage und Größe der historischen Fassadenöffnungen fest. Auf der Gartenseite können Öffnungen im untersten Geschoss unter bestimmten Bedingungen verbreitert werden, wenn sie von der Straße nicht sichtbar sind. Moderne Wärme- oder Dreifachverglasung ist möglich, sofern Rahmen, Farbe und Sprossenteilung zum historischen Vorbild passen.
Von Dachziegeln bis Vorgärten: Leitlinien regeln zahlreiche Details
Auch bei den Dächern bleiben die Vorgaben eng. Vorhandene Sattel- und Walmdächer sollen ihre Form behalten. Für Dachaufbauten auf der Straßenseite gilt grundsätzlich das historische Vorbild. Gartenseitig räumen die Regeln mehr Möglichkeiten für Gauben und Dachflächenfenster ein. Solaranlagen können sowohl straßen- als auch gartenseitig zulässig sein, müssen sich jedoch an die festgelegten Bereiche der Dachflächen halten.
Die Leitlinien reichen bis in die Vorgärten. Schottergärten und andere vegetationsfreie Steinschüttungen sind dort nicht zulässig. Vorgärten sollen gärtnerisch gestaltet bleiben. Wege und befestigte Flächen sollen, soweit technisch möglich, wasserdurchlässig ausgeführt werden. Auch Wallboxen sind geregelt: Sie können an Garagen und Stellplätzen angebracht werden, wenn sie gestalterisch angepasst oder von der Straße nicht sichtbar sind.
Gleichzeitig berücksichtigt die Neufassung die Barrierefreiheit. Schwellenfreie Eingänge sind möglich, solange Form und Größe der ursprünglichen Tür- und Fassadenöffnung erhalten bleiben. Mobile Rampen, die sich wieder entfernen lassen, benötigen nach den Leitlinien keine eigene Gestaltungsprüfung.
Historische Siedlung trifft auf neue Anforderungen
Die Aktualisierung zeigt damit den Spagat zwischen Erhaltung und technischer Modernisierung. Während andernorts im Bezirk neue Quartiere wie die Neue Mitte Tempelhof entstehen und an der Götzstraße inzwischen die ersten 70 geförderten Wohnungen gebaut werden, geht es in Neu-Tempelhof vor allem um den Umgang mit dem vorhandenen Bestand.
Auch der öffentliche Raum verändert sich. Zuletzt begann der Bezirk mit der Umsetzung einer Fahrradstraße auf der südlichen Manfred-von-Richthofen-Straße, um den Durchgangsverkehr durch die Gartenstadt zu reduzieren. Für Veränderungen an privaten Gebäuden bleibt dagegen entscheidend, ob sie mit der Erhaltungsverordnung vereinbar sind. Eigentümer sollen geplante Arbeiten deshalb frühzeitig mit der Stadtplanung abstimmen.
Gartenstadt Neu-Tempelhof
Quellen: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Leitlinien zur Gestaltung baulicher Anlagen der Gartenstadt Neu-Tempelhof
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