Nach Jahren des Leerstands sollen zwei ehemalige Karstadt-Standorte in Hamburg neue Perspektiven erhalten. Der Senat hat die nächsten Schritte für die Entwicklung der Flächen in Harburg und Bergedorf beschlossen und setzt dabei auf eine Mischung aus Wohnen, Handel und öffentlichen Nutzungen.
Schloßmühlendamm 2
Sachsentor 33–39
Bergedorfer Markt 5–7
© Titelbild: IMAGO, Hoch Zwei Stock, Angerer
Die ehemaligen Karstadt-Warenhäuser in Harburg und Bergedorf sollen künftig wieder eine zentrale Rolle in ihren jeweiligen Innenstädten spielen. Der Hamburger Senat hat am Dienstag die nächsten Schritte für die Entwicklung der beiden Grundstücke beschlossen und will die Flächen über sogenannte Konzeptvergaben einer neuen Nutzung zuführen.
Die Stadt hatte die Immobilien zuvor selbst erworben, um langjährigen Stillstand und mögliche Spekulationen mit den zentral gelegenen Grundstücken zu verhindern. Nun sollen konkrete Entwicklungskonzepte entstehen, bei denen neben wirtschaftlichen Nutzungen auch öffentliche Angebote und neuer Wohnraum eine Rolle spielen.
Harburg: Öffentliches Zentrum und Wohnungen geplant
In Harburg steht das rund 7.000 Quadratmeter große Areal am Schloßmühlendamm im Mittelpunkt der Planungen. Die Stadt Hamburg hatte das Grundstück im Jahr 2024 übernommen. Eine derzeit laufende Machbarkeitsstudie soll verschiedene Szenarien für die künftige Nutzung untersuchen und eine Grundlage für die weiteren Entscheidungen schaffen.
Bereits absehbar ist, dass das Areal künftig auch ein Standort für öffentliche Einrichtungen werden soll. Geplant ist, unter anderem die Bücherhalle, die Volkshochschule und das Archäologische Museum Hamburg stärker an diesem Ort zu bündeln. Das Museum nutzt bereits heute Teile des ehemaligen Warenhausgebäudes für Ausstellungen zur Harburger Geschichte.
Parallel dazu soll neuer Wohnraum entstehen. Welche Flächen dauerhaft in städtischer Hand bleiben und welche an private Partner aus der Wohnungswirtschaft vergeben werden, soll nach Abschluss der Machbarkeitsstudie entschieden werden. Voraussetzung für eine mögliche Veräußerung ist ein abgestimmtes Entwicklungskonzept.

Ein ähnlicher Weg wird bereits am Wandsbeker Markt eingeschlagen: Dort entsteht aus dem ehemaligen Karstadt-Standort derzeit ein gemischt genutztes Stadtquartier mit Wohnungen, Einzelhandel, Gastronomie, Büros und kommunalen Angeboten. / © Union Investment Real Estate, Visualisierung: Sichtvision Architekturgrafik
Bergedorf: Neue Innenstadtbausteine mit Wohnen und Handel
Auch in Bergedorf stehen zwei zentrale Grundstücke vor einer neuen Entwicklung. Die Stadt hatte die Flächen am Sachsentor 33-39 und am Bergedorfer Markt 5-7 erst im Mai 2026 erworben. Zusammen umfassen die Grundstücke rund 4.200 Quadratmeter und liegen direkt im Herzen der Innenstadt.
Für das Areal liegen bereits städtebauliche Planungen vor, die der Bezirk in den vergangenen Jahren vorbereitet hat. Vorgesehen ist eine gemischte Nutzung mit Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnungen. Das ehemalige Karstadt-Gebäude am Sachsentor steht seit 2021 leer, während die Fläche am Bergedorfer Markt nach dem Abriss des früheren Gebäudes derzeit unbebaut ist.
Die Entwicklung soll Teil einer umfassenderen Aufwertung der Bergedorfer Innenstadt werden. Dabei spielen auch die geplanten Veränderungen an der Bergedorfer Schloßstraße und der Alten Holstenstraße eine Rolle.

Die Alte Holstenstraße in Bergedorf soll in den kommenden Jahren umfassend umgestaltet werden. Die Aufwertung des öffentlichen Raums ist Teil der geplanten Weiterentwicklung der Innenstadt. / © Visualisierung: POLA Landschaftsarchitekten GmbH
Konzeptverfahren soll private Partner einbinden
Mit den nun beschlossenen Schritten will Hamburg die weitere Entwicklung der beiden Standorte aktiv steuern, ohne dauerhaft Eigentümer aller Flächen bleiben zu müssen. Über Konzeptvergaben sollen Partner gefunden werden, die die städtischen Ziele für die Grundstücke umsetzen.
In den kommenden Monaten sollen die Nutzungskonzepte weiter konkretisiert und die jeweiligen Bezirke sowie die Öffentlichkeit in die weiteren Planungen eingebunden werden. Für beide Standorte beginnt damit ein längerer Entwicklungsprozess, der die ehemaligen Warenhausflächen wieder zu neuen Ankerpunkten der Innenstädte machen soll.
Quellen: Finanzbehörde Hamburg, competitiononline.de, Hamburg.de, Bezirksamt Hamburg-Bergedorf, Stadtentwicklungsausschuss
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