Berlin schafft neue legale Graffitiflächen an Sportanlagen, Jugendorten und Bauwerken. Doch jede Wand durchläuft ein eigenes Verfahren. Ein Überblick über Standorte, Zuständigkeiten und aktuelle Planungen.

Verschiedene Graffiti-Stile entlang der Süd Ost Galerie in Berlin-Schöneweide.

Unterschiedliche Stile prägen die Graffiti-Galerie in Oberschöneweide und zeigen die Vielfalt internationaler Künstler. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

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Berlin gilt als Graffiti-Metropole. Wer jedoch legal im öffentlichen Raum sprühen will, findet kein einheitliches Netz frei zugänglicher Wände. Hinter jeder offiziellen Fläche stehen eigene Gespräche, Prüfungen und Vereinbarungen. Eine aktuelle Antwort des Berliner Senats zeigt, wie unterschiedlich die Bezirke dabei vorgehen – und weshalb manche Projekte schnell vorankommen, während andere jahrelang offenbleiben.

  • Zuständigkeit: Die Bezirke, das Land Berlin oder die jeweiligen Eigentümer prüfen einzelne Standorte.
  • Typische Standorte: Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportanlagen, Lärmschutzwände, Unterführungen und frühere Kletterwände.
  • Aktuelle Prüfungen: unter anderem Flächen an der Autobahn A113, Brückenwiderlager entlang der S25 und eine Wand an der Zossener Straße.
  • Neue Flächen: Seit 2024 kamen unter anderem Standorte in Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Lichtenberg und Neukölln hinzu.

Wer eine Wand für legales Graffiti öffnen möchte, muss zunächst klären, wem sie gehört. Danach prüfen die zuständigen Stellen den Standort, das Nutzungskonzept und mögliche Folgen für Bauwerk, Umgebung und Betrieb.

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Berlin entwickelt Graffitiflächen ohne zentrales Verfahren

Bei landeseigenen Ingenieurbauwerken bewertet die Hauptverwaltung die eingereichten Gestaltungskonzepte. Fällt die Entscheidung positiv aus, schließen die Beteiligten einen Vertrag. Darin regeln sie neben der künstlerischen Nutzung auch Reinigung, Erhaltung und Müllentsorgung. Eine Verwaltung, die vorsorglich geeignete Wände in ganz Berlin ermittelt, gibt es dagegen nicht.

Auch gemeinsame Anforderungen für die Bezirke fehlen. Genehmigungen richten sich nach den bestehenden Rechtsgrundlagen, doch der Senat hat keine zusätzlichen Empfehlungen zu Sicherheit, Erreichbarkeit, Jugend- oder Naturschutz formuliert.

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Ebenso wenig verfolgt das Land nach eigener Auskunft die Einrichtung einer zentralen Stelle, die Flächen entwickelt, Nutzungsvereinbarungen koordiniert und zwischen Verwaltung, Eigentümern und Graffiti-Szene vermittelt. Damit hängt die Entwicklung legaler Graffitiflächen stark von lokalen Initiativen, verfügbaren Grundstücken und den Ressourcen der einzelnen Bezirke ab.

Neue legale Graffitiwände entstehen vor allem in fünf Bezirken

Lichtenberg legalisierte 2025 drei Graffiti-Standorte. Dazu gehören eine Lärmschutzwand zwischen Altenhofer Straße und Landsberger Allee, eine Wand in der Straße Zu den Krugwiesen sowie die frühere Freeclimbingwand Am Berl.

Der Bezirk reagierte damit nach eigenen Angaben auf einen Wunsch aus der Community und einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung. Gangway, der größten Träger für Straßensozialarbeit in Berlin, stellte den Kontakt zur Graffiti-Szene her und informierte zugleich über den Schutz der Vegetation sowie die Entsorgung leerer Spraydosen.

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Neue Graffiti-Standorte in Marzahn-Hellersdorf geplant

Marzahn-Hellersdorf nutzt dagegen vor allem Sportstandorte. Der Bezirk nennt Sporthallen an der Allee der Kosmonauten, der Carla-Neher-Straße und am Baltenring sowie eine nach innen gerichtete Lärmschutzwand am Geraer Ring. Weitere Flächen an den Sportanlagen Buckower Ring und Peter-Huchel-Straße befinden sich in Planung.

An der Rundlaufbahn „Zirkus Maximus“ am Beerenpfuhlgraben steht seit 2024 zudem eine freistehende Graffitiwand mit 100 Quadratmetern Fläche. Für den Jugendbereich des Spielplatzes an der Zossener Straße 66–68 prüft das Bezirksamt eine weitere, rund 50 Quadratmeter große Wand. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.

Von der Duldung zur dauerhaften legalen Graffitifläche

Wie eine informell genutzte Wand zu einem offiziellen Standort werden kann, zeigt der Park am Nordbahnhof im Bezirk Mitte. Dort startete 2021 ein zweijähriges Modellprojekt. Nach der Auswertung und Gesprächen mit der Graffiti Lobby Berlin gab Mitte im April 2023 rund 500 Meter der früheren Hinterlandmauer dauerhaft zur Gestaltung frei. Die Kooperation regelt die legale Nutzung, Hinweisschilder, Verhaltensregeln und die Entsorgung. Bereiche, die wegen der Vegetation nicht erreichbar sind, dürfen nicht besprüht werden.

Das Beispiel zeigt zugleich ein praktisches Problem. Zwischen Mai und Juli 2023 organisierte die Graffiti Lobby dort nach Angaben des Bezirksamts zehn ehrenamtliche Aufräumaktionen. Einen besonderen Sammelcontainer lehnte das Straßen- und Grünflächenamt ab. Es verwies auf Brand- und Explosionsgefahren sowie den Aufwand für die Leerung. Leere, vollständig entlüftete Dosen können laut Senat als Verpackungsmüll entsorgt werden. Enthalten sie noch Farbreste, gelten höhere Anforderungen; in Mitte müssen solche Dosen kostenpflichtig als Sondermüll entsorgt werden.

Lärmschutzwand mit Graffiti-Galerie zwischen Straße und Kleingartenanlage in Schöneweide.

Die Graffiti-Galerie verläuft parallel zur Minna-Todenhagen-Straße und trennt Verkehr und Kleingartenanlage. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

Brücken und Lärmschutzwände brauchen technische Prüfungen

Große Infrastrukturbauwerke, wie Brücken, Lärmschutzwände und andere Verkehrsbauwerke, bieten viel Fläche, eignen sich aber nicht automatisch für legales Graffiti. Schutzschichten und Oberflächensysteme können durch zusätzliche Farbe beeinträchtigt werden. Nach Angaben der BVG können Beschichtungen die Feuchtigkeitsabgabe verändern, Schäden verdecken und spätere Bauwerksprüfungen erschweren. Deshalb entscheidet das Unternehmen im Einzelfall. Im abgefragten Zeitraum prüfte die BVG keine eigene Infrastrukturfläche für eine dauerhafte Freigabe.

Das Land Berlin gab dagegen die südliche Lärmschutzwand der Minna-Todenhagen-Brücke in Treptow-Köpenick zwischen Nalepastraße und Rummelsburger Straße zur Gestaltung frei. Die Arbeiten wurden 2026 abgeschlossen. Die Widerlager derselben Brücke erhielten keine Freigabe, weil dort lediglich Probeflächen ohne verbindliches Gestaltungskonzept vorgesehen waren.

Auch die Widerlager und die Stützwand der Lichtenberger Brücke in Lichtenberg wurden positiv geprüft und 2026 gestaltet. Für die Finsterwalder Brücke in Reinickendorf liegt eine Interessenbekundung des Bezirks vor, die Prüfung läuft noch.

Weitere Graffitiflächen in Berlin bleiben in Prüfung

Die Deutsche Bahn prüft derzeit mögliche Gestaltungen an mehreren Brückenwiderlagern entlang der S25 in Reinickendorf. Genannt werden die Hemigsdorfer Straße, Am Dachsbau, die Schulzendorfer Straße, die Ruppiner Chaussee, der Waidmannsluster Damm, die Holzhauser Straße, der Eichborndamm und die Klemkestraße. Eine Freigabe steht noch nicht fest. Die DB InfraGO bewertet jeden Standort nach baulichen Vorhaben, Betrieb und Sicherheit und verlangt für jede Gestaltung einen eigenen Vertrag.

Auch Neukölln untersucht größere Flächen entlang der Autobahn A113. Sie gehören nicht dem Bezirk, könnten jedoch in einer Kooperation mit der Autobahn GmbH betreut werden. In Steglitz-Zehlendorf plant der Bezirk unterdessen den Wiederaufbau der zerstörten Wand an der Jugendfreizeiteinrichtung Düppel sowie eine neue Anlage am Jugendspielplatz beim S-Bahnhof Lankwitz. Ob zudem Betonpfeiler der früheren A104 am Breitenbachplatz temporär gestaltet werden können, hängt davon ab, wie lange die Pfeiler ohne Fahrbahn erhalten bleiben.

 

 

Quellen: Schriftliche Anfrage an das Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/26337, Bezirksamt Mitte, Bezirksamt Lichtenberg

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2 Kommentare

  1. Max 10. Juli 2026 at 13:32 - Reply

    Wenn man das eine legal macht, sollte man auch das andere illegal machen, oder zumindest versuchen einzudämmen.

    Sonst tritt die Broken Window Theorie in Kraft.

  2. Akte One 13. Juli 2026 at 16:46 - Reply

    Die wand ist nicht legal oder freigegeben !!! Bitte keine falschen aussagen hier treffen! Die Wand ist das Ergebnis harter Arbeit und von sehr viel Eigeninitiative einiger Künstler … es ist eine Galerie zum gucken – nicht zum malen… und eine nennung der künstler und/oder des projektes „Akte One and friends – IN THE MIX“ wäre schon angebracht wenn die bilder aus dem kontext gezogen für so etwas hier genutzt werden

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