Nach dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz rückt der Eigenschutz Kritischer Infrastrukturen stärker in den Fokus der Sicherheitspolitik. Betreiber sollen ihre Anlagen künftig eigenständig und wirksamer absichern können. Der Senat schafft dafür neue rechtliche Klarheit und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Einsatz von Videoüberwachung und Sensorik an besonders gefährdeten Standorten.

Nach dem Stromausfall Anfang Januar 2026 in Berlin wurde die Debatte über den Schutz Kritischer Infrastruktur neu entfacht. / © Foto Titelbild: Wikimedia Commons, Emediacreation, CC BY-SA 3.0
© Foto Titelbild: Wikimedia Commons, Eugene Shutoff, CC BY 3.0
Nach dem gezielten Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz will das Land Berlin nun den Eigenschutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) deutlich stärken. Betreiberinnen und Betreiber sollen zentrale Anlagen künftig umfassender absichern dürfen – auch mit Videoüberwachung und technischer Sensorik. Eine neue rechtliche Bewertung des Senats stellt klar: Der Schutz von Leib und Leben hat Vorrang vor datenschutzrechtlichen Bedenken.
Anschlag auf Berliner Stromnetz sorgte für neue Debatte über Kritische Infrastruktur
Auslöser für das Umdenken war der Stromausfall im Berliner Südwesten vom 3. bis 7. Januar 2026. Durch einen gezielten Angriff auf das Netz waren rund 45.000 Haushalte zeitweise ohne Strom, vielerorts fiel auch die Wärmeversorgung aus. Erst nach mehreren Tagen gelang es den Netzbetreibern, die Versorgung schrittweise wiederherzustellen.
Der Vorfall machte schlagartig sichtbar, wie verwundbar selbst zentrale Infrastrukturen der Hauptstadt sind und verlieh einer lange geführten Debatte über Kritische Infrastruktur eine neue Dringlichkeit.
Schutz von Leib und Leben vor Datenschutz: Senat veröffentlicht neue Regelungen zum Schutz Kritischer Infrastruktur
Als unmittelbare Reaktion auf diese neue Gefährdungslage hat der Senat nun konkrete Konsequenzen gezogen. In einer aktuellen Mitteilung zum Eigenschutz Kritischer Infrastruktur teilt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit, dass der Schutz von Leib und Leben grundsätzlich Vorrang vor datenschutzrechtlichen Erwägungen hat. Die Voraussetzung dabei sei, dass die Maßnahmen erforderlich, verhältnismäßig und auf klar definierte neuralgische Punkte beschränkt sind. Dies gelte insbesondere für besonders gefährdete Anlagen der Daseinsvorsorge.
Eine zentrale Rolle kommt dabei der verstärkten Videoüberwachung durch die Betreiber selbst zu. Sie soll nicht nur abschreckend wirken, sondern auch ein schnelleres Eingreifen ermöglichen, um die Folgen möglicher Angriffe zu begrenzen. Ergänzt wird dies durch den Einsatz von Sensorik sowie durch objektbezogene Sicherheitsberatungen des Landeskriminalamts, die sich an der jeweiligen Gefährdungslage orientieren.
Videoüberwachung und Sensorik: Senat stärkt Maßnahmen zum Eigenschutz Kritischer Infrastruktur
Das Land Berlin verfolgt dabei einen klaren Ansatz: Betreiberinnen und Betreiber Kritischer Infrastruktur sollen ihre Schutzvorkehrungen eigenständig und wirksam ausbauen und so gleichzeitig Polizei und Sicherheitsbehörden entlasten. Mit den betroffenen Unternehmen wurde vereinbart, kurzfristig entsprechende Maßnahmen zu veranlassen und umzusetzen. Videoüberwachung und technische Sensorik sind dabei ausdrücklich nur Bausteine eines umfassenderen Sicherheits- und Resilienzkonzepts für die sensiblen Knotenpunkte der Stadt.
Parallel dazu kündigte Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) an, gemeinsam mit der Innenverwaltung, den zuständigen Behörden und den Kritis-Unternehmen ein weitergehendes Schutzkonzept zu erarbeiten, das auf dem bestehenden Resilienzkonzept des Senats aufbaut. Ein entsprechender Beschluss soll zügig gefasst werden.
Schärfere Sicherheitsvorkehrungen: Kritis-Dachgesetz soll bundesweite Standards setzen
Über Berlin hinaus gewinnt im Zuge des Schutzes der Kritischen Infrastruktur derzeit das sogenannte Kritis-Dachgesetz an Bedeutung, das noch in diesem Jahr umgesetzt werden soll. Das Gesetz sieht bundesweit verbindliche Mindeststandards für Schutzmaßnahmen, Risikobewertungen und die Meldung von Störungen vor. Zudem soll der Umgang mit sensiblen Daten restriktiver werden: Informationen zu Stromtrassen, Kraftwerken oder Umspannwerken, die bislang teils öffentlich zugänglich sind, könnten künftig stärker geschützt werden.
Das Paragrafenwerk verpflichtet große Betreiber in Sektoren wie Energie, Wasser, Gesundheit oder Verkehr zu umfassenderen Risikoanalysen und schärferen Sicherheitsvorkehrungen. Ziel ist es, Deutschland insgesamt widerstandsfähiger gegenüber Sabotageakten, Unfällen und Naturkatastrophen zu machen. Der Berliner Stromausfall hat der Debatte eine konkrete Dringlichkeit verliehen und dürfte dem Gesetz zusätzlichen politischen Rückenwind verschaffen.
Quellen: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Tagesschau, Correctiv
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„Eine zentrale Rolle kommt dabei der verstärkten Videoüberwachung..“ [..] „..der Schutz von Leib und Leben grundsätzlich Vorrang vor datenschutzrechtlichen Erwägungen hat..“
Kleinkriminelle prägen auch das Image einer Stadt und verüben Sabotage, und wenn ein Bürger mit einem Handy Videoaufnahmen macht und sich dabei jedesmal fragen muß ob das erlaubt ist dann reduziert das die Aufklärungsrate gravierend. Sicherlich, es gibt immer Ausnahmen, wie aufdringliches filmen von Privatpersonen, was strafbar bleiben sollte.
Davon abgesehen mangelt es gravierend an der Grundlage, den Eckpfeilern einer notwendigen Überwachung, diese soweit möglich umorientieren zu open-source Anwendungen, welche in der Tradition stehen günstiger und sicherer zu sein. Zudem entsteht durch die Nutzung ein Mehrwert durch Bildung, und frei gewordene Lizensgelder können in Schulungen und Administration gelenkt werden.
Deutschland steht leider in der Tradition sich aus Bequemlichkeit in Abhängigkeiten von Anderen zu begeben, siehe Energieimporte oder wiederkehrende Software-Lizensen, und dafür viel Geld zu verbrennen, aufzuwenden, weg vom Land zu lenken.