Die Umbenennung der Berliner Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße wird trotz juristischer Auseinandersetzungen zum 23. August 2025 vollzogen. Ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bestätigte nun abschließend die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Bezirksamts Mitte.
© Titelbild: Wikimedia Commons, Orderinchaos, CC BY-SA 4.0
Das Bezirksamt Mitte hat klargestellt, dass die Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße wie geplant am 23. August 2025 umgesetzt wird. Damit reagiert die Behörde auf aktuelle Diskussionen und Medienberichte, in denen erneut Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Durchführung der Maßnahme geäußert worden waren.
Dem Bezirksamt zufolge liegen alle rechtlichen Voraussetzungen für die Umbenennung uneingeschränkt vor. Bereits im Jahr 2023 hatte das Verwaltungsgericht Berlin in einem sogenannten Musterverfahren die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns bestätigt. Eine Berufung wurde damals nicht zugelassen.
Mohrenstraße wird Anton-Wilhelm-Amo-Straße: Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung
Gegen die Nichtzulassung der Berufung legte der Kläger eine Beschwerde ein. Diese wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 8. Juli 2025 zurückgewiesen. Das ursprüngliche Urteil des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.
Von insgesamt sieben gleichlautenden Klagen wurde eine stellvertretend weiterverfolgt, während die übrigen sechs im Einvernehmen aller Parteien ruhend gestellt wurden. Die dahinterstehende Überlegung: Ein einheitliches Urteil im Musterverfahren sollte eine Fortführung der übrigen Verfahren überflüssig machen.
Sofortige Vollziehung der Umbenennung der Mohrenstraße angeordnet
Auf Grundlage des nun rechtskräftigen Urteils hat das Bezirksamt Mitte am 18. Juli 2025 die sofortige Vollziehung der Umbenennung im Amtsblatt veröffentlicht. Dieser Schritt hebt die aufschiebende Wirkung der noch offenen Klagen auf. Die Behörde betont, dass damit eine rechtssichere Umsetzung der Umbenennung gewährleistet sei.
Die Entscheidung zur Umbenennung sei in einem demokratischen Verfahren getroffen worden, so das Bezirksamt. Es handele sich um ein rechtsstaatliches Verwaltungshandeln, das in mehreren gerichtlichen Instanzen bestätigt wurde. Die noch laufenden Verfahren beschäftigten sich nicht mit der historischen Bewertung des Begriffs „Mohr“, sondern ausschließlich mit der formalen Rechtmäßigkeit des Verwaltungsvorgangs.
Verfahren mit Signalwirkung: Folgen nun weitere Straßenumbenennungen in Berlin?
Die Auseinandersetzung um die Mohrenstraße hatte in den vergangenen Jahren überregional Aufmerksamkeit erregt. Bürgerinitiativen, Anwohnende und politische Gruppen diskutierten wiederholt über die Bedeutung des Straßennamens und mögliche Alternativen. Die Wahl des neuen Namens für den aus dem heutigen Ghana stammenden Philosophen Anton Wilhelm Amo wurde dabei sowohl begrüßt als auch kritisiert.
Mit dem nun abgeschlossenen Verfahren endet ein langwieriger rechtlicher Prozess. Das Urteil könnte auch Signalwirkung für vergleichbare Verfahren in anderen Bezirken entfalten, in denen über Straßennamen mit kolonialem Bezug diskutiert wird.
Quellen: Bezirksamt Mitte
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3 Kommentare
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Schon wieder so ein völlig unnötiger Endlos-Straßenname. Wenn man den Herrn Amo hätte ehren wollen, hätte man die Straße in „Amostraße“ umbenennen sollen (wobei der Name „Mohrenstraße“ ja keineswegs diskriminierend ist; da gibt es ganz andere Sündenfälle in Berlin). Brauchen unsere Straßenschilder demnächst eine Stütze, damit sie nicht umfallen?
Warum weiß ich, dass dieser Kommentar von einer weißen Person geschrieben wurde? Ganz einfach, kein Wissen über die koloniale Geschichte von Sprache. Die Straße ist deshalb so relevant, weil sie namensgebend für eine U-Bahnstation ist. Sie wollen sich aufregen? Im Jahr 2025 wird für ca. 1,8 Milliarden eine neue Autobahn gebaut, damit noch mehr Menschen im Stau stehen können. (Induzierte Nachfrage)
Über die Deutung zur Herkunft des Straßennamen gibt es zwar unterschiedliche Varianten. Allen gemeinsam ist jedoch der Bezug auf dunkelhäutige Personen. Dass man diese Personen nicht mehr als Mohren bezeichnet, darüber sollte im 21. Jahrhundert eigentlich Einigkeit bestehen. Insofern ist doch klar, dass die Mohrenstraße umzubenennen ist.
Es gibt unzählige Beispiele für kurze und für lange Straßen- oder Platznamen und daraus folgend auch entsprechend lange Namen von Bahnhöfen – denn der Bahnhof der U2 muss dann ja ebenfalls umbenannt werden.
Will sich heute aber ernsthaft jemand an den Bahnhofsnamen „Mendelssohn-Bartholdy-Park“ oder „Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik“ stören? Wohl kaum. Klar könnte man die Straße auch in „Amostraße“ oder „Amo-Straße“ umbenennen. Nun wird es eben die „Anton-Wilhelm-Amo-Straße“. Und?