Friedrichshain-Kreuzberg untersagt erneut die befristete Vermietung von sieben Wohnungen im Milieuschutzgebiet Boxhagener Platz. Der Bezirk setzt damit seine seit Anfang 2025 konkretisierte Linie um, möbliertes Wohnen auf Zeit in Erhaltungsgebieten systematisch einzudämmen.

Möbliertes Apartment

Möblierte Wohnungen, die nur für einige Monate vermietet werden, gelten als eine Form der Nutzung, die regulären Dauerwohnraum verdrängen kann. / © Foto: depositphotos.com / HayDmitriy

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© Titelbild: Wikimedia Commons, Andrzej Otrębski, CC BY-SA 4.0

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Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat Ende November 2025 erneut eine Nutzungsuntersagung gegen befristete, möblierte Vermietungen ausgesprochen. Betroffen sind sieben Wohnungen im Milieuschutzgebiet rund um den Boxhagener Platz. Es ist die erste derartige Entscheidung seit 2021, nun jedoch eingebettet in eine neu etablierte Verwaltungspraxis, die seit Anfang des Jahres schrittweise umgesetzt wird.

Der Bezirk begründet das Vorgehen mit der hohen Belastung des lokalen Wohnungsmarkts. Die befristete Vermietung möblierter Wohnungen entziehe dem dauerhaften Wohnraum weitere Einheiten. Zudem seien die entstehenden Mieten häufig nicht an den Mietspiegel gebunden und lägen deutlich über dem, was viele Haushalte in Milieuschutzgebieten tragen könnten. Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebiete hätten jedoch eine starke Bindung an ihr Wohnumfeld und seien meist auf langfristige Mietverhältnisse angewiesen.

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Wohnungsmarkt entlasten: Verwaltung reagiert auf gescheitertes Gerichtsverfahren

Ausschlaggebend für die neue Linie war die Rücknahme einer Klage gegen die Nutzungsuntersagung eines anderen Objekts im Januar 2025. Das Verfahren White Tulip ./. Land Berlin hätte eine grundsätzliche Klärung vor dem Verwaltungsgericht bringen können. Bezirksstadtrat Florian Schmidt hatte damals geäußert, die Klägerin habe offenkundig vermeiden wollen, dass die Rechtsauffassung des Bezirks bestätigt und damit zu einem berlinweiten Maßstab geworden wäre.

Nach der Rücknahme habe der Bezirk nicht weitere Jahre auf ein Urteil warten, sondern die eigene Rechtsauffassung ab sofort systematisch anwenden wollen. Auch andere Bezirke und die Senatsverwaltung sollten in ein gemeinsames Vorgehen eingebunden werden.

Wie Berlin systematisch gegen möbliertes Wohnen auf Zeit vorgehen will

Die neuen Maßnahmen sehen vor, Eigentümerinnen und Eigentümer in Milieuschutzgebieten anzuhören, sobald der Verdacht auf eine befristete möblierte Vermietung besteht. Bewahrheitet sich dieser Verdacht, spricht der Bezirk eine Nutzungsuntersagung aus.

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Die temporären Mietverhältnisse sollen dann in unbefristete Verträge übergehen, auf die die Mietpreisbremse Anwendung findet. Hinweise aus der Bevölkerung bleiben eine wichtige Grundlage für Ermittlungen.

Quellen: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

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2 Kommentare

  1. Böhme 1. Dezember 2025 at 15:38 - Reply

    Der Bundesgesetzgeber muss das Phänomen „möbliertes Wohnen“, dass zu Mondpreis-Vermietungen und Aushebelung des Kündigungsschutzes führt, endlich angehen!

    Man muss möbliertes Wohnen grundsätzlich untersagen und nur dann erlauben, wenn es vorher behördlich bei Nachweis eines Bedarfs ausdrücklich genehmigt wird!

    • Löwe 2. Dezember 2025 at 07:27 - Reply

      Genau. Und ich würde noch weiter gehen und den Verkauf von staatlichen Miet-Immobilien untersagen, und Mieten von der Stadt berechnen lassen, mit festen Gewinnaufschlag der sich an Wohnraum und Lage orientiert – weil wohnen ein Menschenrecht ist. Menschenrechte dürfen nicht gewinnorientierten Vorhaben die dieses Menschenrecht gefährden unterworfen sein.

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