In Berlin wächst die Kritik an der Novelle des Mobilitätsgesetzes. Umwelt- und Verkehrsverbände warnen vor Folgen für Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV und Verkehrssicherheit.

Die Visualisierung zeigt eine mögliche Umgestaltung einer Berliner Straße mit mehr Platz für den Radverkehr. Die Novelle des Mobilitätsgesetzes löst eine Debatte über die künftige Ausrichtung der Verkehrspolitik und den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur aus. / © Visualisierung: GB infraVelo GmbH
© Titelbild: ADFC / Gerhard Westrich
In Berlin entscheidet sich , wie verbindlich Verkehrspolitik künftig noch sein soll. Die Novelle des Mobilitätsgesetzes steht am 3. Juli 2026 erneut auf der Tagesordnung des Abgeordnetenhauses. Eine ursprünglich geplante Entscheidung war zuvor vertagt worden. Mehrere Umwelt- und Verkehrsverbände sehen darin keinen technischen Feinschliff, sondern eine deutliche Verschiebung der Prioritäten.
Der Gesetzentwurf von CDU und SPD sieht unter anderem einen neuen Abschnitt zur „Neuen Mobilität“ vor. Dazu zählen Regelungen zu Sharing-Angeboten, digitalen Verkehrslösungen, Pilotprojekten für automatisiertes und autonomes Fahren, Ladeinfrastruktur und eine digitale Baustellenkoordinierungsplattform. Letztere soll Bauvorhaben im öffentlichen Straßenland besser bündeln und Konflikte im Verkehr verringern.
Berlins Verkehrspolitik: Kritik an weniger Verbindlichkeit
Besonders umstritten sind die geplanten Änderungen beim Radverkehr. Nach dem bisherigen Gesetz sollte das Radverkehrsnetz samt Beschilderung bis 2030 entstehen. Die Novelle unterscheidet nun zwischen Radvorrangnetz bis 2030 und Nebennetz bis 2035. Außerdem kann Berlin künftig bei Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen von der vollen Regelbreite abweichen oder ganz auf eine Anlage verzichten, wenn örtliche Gegebenheiten oder eine qualifizierte Alternativroute auf Nebenstraßen dagegensprechen.
Konkret bedeutet das: Künftig muss an Hauptverkehrsstraßen nicht mehr in jedem Fall ein Radweg nach den bisherigen Regelbreiten entstehen. Wenn Platz fehlt oder eine geeignete Alternativroute besteht, kann der Radverkehr auch über Nebenstraßen geführt werden.

Bauarbeiter markieren einen Radfahrstreifen in Berlin. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur gehört zu den zentralen Themen der Debatte um die Novelle des Berliner Mobilitätsgesetzes und die künftige Verkehrspolitik. / © Foto: GB infraVelo GmbH
Genau hier setzt die Kritik der Verbände an. ADFC Berlin, BUND Berlin, Changing Cities, Deutsche Umwelthilfe, FUSS e.V., IGEB und VCD Nordost sehen Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr geschwächt. Sie argumentieren, die Novelle bevorzuge den motorisierten Individualverkehr und lockere Ziele für Verkehrssicherheit, Klimaschutz und gerechtere Flächenverteilung.
Mobilitätsgesetz in Berlin: Verbände fordern faktenbasierte Entscheidungen
Die Deutsche Umwelthilfe kündigte im Zusammenhang mit der Novelle weiteren Widerstand an. Changing Cities spricht von einer Blockade nachhaltiger Mobilität. Der ADFC Berlin kritisiert vor allem mögliche Folgen für Radfahrende, wenn sichere Anlagen an Hauptstraßen zugunsten schmalerer Lösungen oder Ausweichrouten zurückstehen. FUSS e.V. warnt, schmalere Radwege und fehlende Radwege könnten Konflikte auf Gehwegen verschärfen.
Der Senat begründet die Änderungen am Mobilitätsgesetz mit einer stärkeren Orientierung an der Praxis. Nach Auffassung von Verkehrssenatorin Ute Bonde seien mehrere gesetzlich festgelegte Ausbauziele in den vergangenen Jahren nicht erreicht worden. Starre Vorgaben müssten deshalb durch realistisch umsetzbare Regelungen ersetzt werden.
Novelle des Mobilitätsgesetzes: Koalition will Flexibilität
Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Tino Schopf, betont zugleich, die Novelle dürfe nicht zulasten von Radfahrenden, Fußgängern oder des öffentlichen Nahverkehrs gehen. Aus Sicht der Koalition soll das Gesetz damit flexibler werden, ohne die grundsätzlichen Ziele einer nachhaltigen Mobilität aufzugeben.
Damit steht die Novelle für mehr als eine Detailänderung. Sie zeigt, ob Berlin seine Verkehrspolitik weiter an festen Ausbauzielen ausrichtet oder stärker auf Ausnahmen, Priorisierung und Einzelfallentscheidungen setzt.
Quellen: ADFC Berlin, BUND Berlin, Changing Cities, FUSS e.V., Deutsche Umwelthilfe, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/3189, rbb24
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5 Kommentare
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Herr Schopf sagt, dass die Novelle nicht zu Lasten von Radfahrenden, Fußgängern oder den Öffis gehen darf. Aber genau das ist der Kern und entscheidende Punkt der geplanten Änderung.
Diese Änderung des Mobiltätsgesetzes nutzt den 3 angesprochenen Gruppen in keinster Weise, daher kann Herr Schopf da halbherzig fordern was er will.
Wenn diese Gesetzesänderung verabschiedet wird, dann geht es in die verkehrspolitische Vergangenheit. Das kann kein klar und objektiv denkender Mensch wollen.
Joa, wohin die unsinnige und rückschrittliche Verkehrspolitik des Senats führt sieht man ja, cdu auf Platz vier in der Sonntagsfrage hinter links, afd und grün, vor der spd. Mit dem propagierten Autowahn regiert man an der Realität vorbei. Aber vielleicht ist das besser so und die Verkehrsverwaltung ist ab September 2026 wieder in der Hand von Leuten, die Mobilität für alle wollen und nicht nur für den motorisierten Individualverkehr.
„Nach Auffassung von Verkehrssenatorin Ute Bonde seien mehrere gesetzlich festgelegte Ausbauziele in den vergangenen Jahren nicht erreicht worden.“
Weil die CDU Mobilität nur für Autofahrer mag und die Senatorin unfähig ist, wird einfach die Vorschrift gelockert?
Wer den Berliner ÖPNV benutzt, ist selbst Schuld.
Es wäre zu hoffen, dass sich diese Koalition mit dem Vorhaben ein weiteres Ei vor der Wahl legt. Es ist ja derzeit recht wahrscheinlich, dass Autosenatorin Bonde abgelöst wird.