Die Bundesregierung plant eine Änderung der Baunutzungsverordnung, um den Bau von Lebensmittelmärkten zu erleichtern. Künftig sollen größere Märkte einfacher genehmigt werden können. Ziel ist es, die Nahversorgung insbesondere in Städten zu sichern.

Innenansicht der Gemüseabteilung eines Supermarkts.

Neue Anforderungen an Logistik, Sortiment und Barrierefreiheit führen dazu, dass Lebensmittelmärkte heute mehr Fläche beanspruchen. / © Foto: depositohotos.com

© Titelbild: ENTWICKLUNGSSTADT

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Die Bundesregierung will die Ansiedlung von Lebensmittelmärkten vereinfachen und dazu die Baunutzungsverordnung (BauNVO) anpassen. Im Mittelpunkt steht die Anpassung von § 11 Abs. 3 BauNVO. Künftig soll davon ausgegangen werden, dass Märkte mit bis zu 1.500 Quadratmetern Geschossfläche in der Regel keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche haben, sofern sie überwiegend der Nahversorgung dienen.

Diese neue Bewertung ergibt sich daraus, dass die bisherige Schwelle von 1.200 Quadratmetern um bis zu 300 Quadratmeter überschritten werden darf. Die zusätzliche Fläche soll vor allem für breitere Gänge, größere Kassenbereiche oder ein erweitertes Lebensmittelsortiment genutzt werden. Laut der Stellungnahme des Handelsverbandes Deutschland berücksichtigt diese Anpassung die veränderten Anforderungen moderner Supermärkte .

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Strukturelle Probleme in der aktuellen Nahversorgung: Restriktives Planungsrecht und Wandel im Handel

Die Reform reagiert auf grundlegende Veränderungen im Einzelhandel. Obwohl die Versorgung der Bevölkerung weiterhin überwiegend durch stationäre Geschäfte erfolgt, haben sich die Anforderungen an Flächen und Logistik deutlich erhöht. Gleichzeitig galt das Planungsrecht lange als restriktiv, da sich der Handel oft nur dort entwickeln konnte, wo er nicht ausdrücklich ausgeschlossen war .

Zugleich bleibt der Einzelhandel ein zentraler Baustein für die Funktionsfähigkeit von Innenstädten. Er sorgt für Besucherfrequenz und bildet einen wichtigen Anziehungspunkt. Rund 60 Prozent der Innenstadtbesuche erfolgen primär wegen des Einzelhandels. Darüber hinaus erfüllt insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und gilt als Teil kritischer Infrastruktur .

Folgen für Großstädte und Innenstädte: Neue Spielräume und wachsende Nutzungskonflikte

Mit der Gesetzesänderung erhalten Kommunen mehr Spielraum, um Lebensmittelmärkte auch in integrierten Lagen zu ermöglichen. Dadurch können Wege für die Nahversorgung verkürzt werden, während Planungsverfahren gleichzeitig vereinfacht werden. Gerade in wachsenden Großstädten kann dies die Versorgungssituation verbessern.

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Gleichzeitig entstehen neue Nutzungskonflikte, insbesondere wenn Wohnen und Gewerbe stärker miteinander verknüpft werden. In solchen Gemengelagen treffen unterschiedliche Anforderungen aufeinander, etwa durch Lieferverkehr oder Lärmemissionen. Nach Einschätzung des Handelsverbandes Deutschland kann eine stärkere Wohnnutzung langfristig zur Verdrängung des innerstädtischen Handels führen.

Einordnung und Bedeutung für die Stadtentwicklung: Balance zwischen Versorgung und Stadtstruktur

Die Reform zeigt, dass sich das Planungsrecht an veränderte Rahmenbedingungen anpasst. Gleichzeitig verdeutlicht sie, wie eng die Themen Nahversorgung, Handel und Stadtentwicklung miteinander verbunden sind. Innenstädte sind bereits heute durch einen Nutzungsmix geprägt, dennoch bleibt der Einzelhandel ihr zentraler Motor.

Ob die neuen Regelungen zu einer nachhaltigen Verbesserung führen, hängt stark von der Umsetzung vor Ort ab. Kommunen müssen künftig stärker abwägen, wie sie Versorgung sichern und gleichzeitig Nutzungskonflikte vermeiden.

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Quellen: Oberthür & Partner Rechtsanwälte, Handelsverband Deutschland 

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8 Kommentare

  1. Franz 4. April 2026 at 11:48 - Reply

    Noch besser wäre es, wenn es schnellere Genehmigungsverfahren für Projekte geben würde, bei denen sich im EG ein Supermarkt befindet und darüber mehrere (5?6?) Geschosse mit Wohnungsbau. In Berlin gibt es noch oder schon zu viele Flächen, die „nur“ von rinem Supermarkt „verbraucht“ werden.

    • LunaSioux 4. April 2026 at 14:26 - Reply

      Generell bin ich sogar dafür, Einzelhandel im Erdgeschoss zu fördern. Wir brauchen mehr gemischte Viertel anstatt reine Wohnviertel, aus denen man heraus muss, um entweder an freistehenden, von größeren Parkplätzen begleiteten Supermärkten, Drogeriemärkten etc. einzukaufen oder eben dann zu historisch entstandenen Einkaufsstraßen, wo eben Läden im Erdgeschoss sind, zu gelangen.

      Ich meine gemischte Kieze mit Blockrandbebauung und Einzelhandel, Gastronomie und ähnlichem im Erdgeschoss und Wohnungen darüber, führt ja gerade in Berlin zu den dichtesten, am besten organisierten und lebenswertesten Kiezen, wo es im Sommer am Wochenende ja meist überlaufen ist, weil alle genau dahin möchten und es solche Kieze nicht bei ihnen in der Nähe gibt.
      Ich halte es da tatsächlich auch für sinnvoll, es zu ermöglichen, im Erdgeschoss einzelne Wohnungen zu Gewerbeflächen umwandeln zu lassen. Da muss man natürlich Schutz von Wohnraum mitdenken, bspw. dass ein Vermieter das nur machen darf, wenn er andernorts dafür neuen Wohnraum schafft. Wir wissen ja schon lange, dass gemischte Nutzung unglaublich gut funktioniert.

      • Philipp 7. April 2026 at 10:37 - Reply

        Das weiß man eigentlich seit dem 19. Jahrhundert aber „moderne“ Stadtplaner und Architekten sind in den 1950er Jahren leider irgendwie „stecken geblieben“…

  2. Mitte-Mitte-Anwohnerin 4. April 2026 at 15:35 - Reply

    Und der Parkplatz untendrunter als Tiefgarage, um möglichst wenig Platz zu verschwenden.
    Dann ist Tiefgarage, Einkaufen und Wohnen auf einer Fläche.

  3. Chris Da 4. April 2026 at 15:41 - Reply

    Eine gemischte Struktur verringert auch Wege zum Einkaufen, zu Ärzten, zum Kondergarten, zum Café, zum Arbeiten, u.v.m. (Solange alles Kompatibel ist. Wohnungen und Schwerindustrie schließen sich gegenseitig aus.)
    Das ist nicht nur wegen der Bequemlichkeit, sondern auch für die Lebhaftigkeit in einem Quartier vorteilhaft.
    Dazu noch moderne Stadtentwicklung inkl. Sicherheit.

    Grünflächen, Zebrastreifen, Spielplatz und Rentnertreff passen super zu einem Rewe oder Aldi.

  4. Böhme 5. April 2026 at 02:04 - Reply

    Ist wieder so eine Kasperei der Bundesregierung, mit der man Handlungsfähigkeit zu beweisen sucht, indem man Probleme löst, die überhaupt keine sind! Diese Bundesregierung ist noch früher abgestürzt als die Ampel – und die war schon beim Absturz raketenschnell.

    Alle 300 Meter, teilweise in noch geringerem Abstand, lacht hier einem ein Lebensmittelsupermarkt, ein Discounter entgegen, dazwischen endlos viele DM- und Rossmann-Märkte!

    Das allerletzte Problem Deutschlands ist die Besiedelungsdichte mit Lebensmittel- oder Drogeriemärkten. Auf dem Lande ist das eine ganz andere Frage. Da wären mal Ideen von Merz & Co. gefragt! Ideen von Merz & Co … hahaha! In den Städten konkurrieren sich die Lebensmittelläden „zu Tode“! Bei Netto gab es jetzt die Markenbutter für 99 Cent!!! Markenbutter! Da geht doch zum Butterkaufen keiner mehr zu Rewe oder Edeka, wo die Markenbutter 1,11 € oder gar 1,29 € kosten!!!

  5. Max 7. April 2026 at 18:39 - Reply

    Keine Supermärkte ohne Wohnungen drauf!!

  6. g-man 8. April 2026 at 14:04 - Reply

    Die Förderung müßte eher in eine Richtung gehen, die diesen Einzelmärkten, welche Blockränder und noch schlimmer Blockecken an Kreuzungen „ausbeißen“ den Garaus macht. Da bieten sich z.T. furchtbare Anblicke im Straßenbild….Die können natürlich wieder anschließend aufmachen, aber eben nur wenn, wie hier zuvor bereits mehrmals sinnhaft gefordert, Wohnungen obendrauf gebaut wurden… Das ländliche Thema mal ausgenommen braucht kein Mensch noch mehr Märkte in deutschen Städten.

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