Seit mehr als sieben Jahren steht das Wohnhaus in der Kameruner Straße 5 im Wedding leer und verfällt sichtbar. Nun legt eine parlamentarische Anfrage der SPD offen, wie weit das Verfahren tatsächlich ist und warum es so lange dauert. Der Bezirk bereitet konkrete Schritte vor, doch der Weg zur Wiederherstellung bleibt komplex und rechtlich anspruchsvoll.

Das leerstehende Eckgebäude an der Kameruner Straße 5 zerfällt zunehmend, Fenster sind zum Teil kaputt und der Hauseingang stark beschädigt. Die Türklinke und Klingelschilder samt Elektrik sind abgenommen worden. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT
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Das Wohnhaus in der Kameruner Straße 5 im Berliner Wedding steht seit April 2018 leer. Damals hatte das Bezirksamt Mitte das Gebäude wegen gravierender Missstände für unbewohnbar erklärt. Fehlende Wasserversorgung, Überbelegung und erhebliche bauliche Mängel machten eine weitere Nutzung unmöglich. Seit der Räumung verfällt das Haus sichtbar und gilt im Kiez als Sinnbild für ungelösten Leerstand.
Trotz bestehender rechtlicher Instrumente nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz ist es bislang nicht zu einer Instandsetzung gekommen. Das Objekt wurde 2022 als berlinweites Musterverfahren ausgewählt, um neue Wege im Umgang mit sogenannten Schrotthäusern zu erproben. Doch auch dieses Pilotprojekt kam bislang nur langsam voran.
Kameruner Straße 5 im Wedding: Warum der Bezirk zunächst ein Gutachten erzwingen musste
Nach Angaben des Bezirksamts ist der rechtliche Rahmen anspruchsvoll. Um eine Instandsetzung anzuordnen, müssen die Mängel detailliert und wohnungsgenau beschrieben werden. Pauschale Feststellungen reichen nicht aus. Deshalb entschied sich das Bezirksamt 2020 für einen vorgeschalteten Schritt: Der Eigentümer, ein Arzt im Ruhestand namens Santosh A. wurde aufgefordert, ein Gutachten vorzulegen, das die notwendigen Sanierungsmaßnahmen konkret benennt.
Da der Eigentümer dieser Aufforderung nicht nachkam, leitete der Bezirk eine Ersatzvornahme ein. Die Kosten für das Gutachten in Höhe von rund 30.000 Euro wurden 2024 beigetrieben. Erst danach konnte ein öffentlich bestellter Sachverständiger beauftragt werden, der das Gebäude umfassend untersuchte.
Nächste Verfahrensstufe in der Kameruner Straße: Gutachten liegt vor, Anhörungen gestartet
Das Gutachten wurde im Juli 2025 vorgelegt und umfasst rund 1.200 Seiten. Es beschreibt den baulichen Zustand des Hauses sowie die notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wohnnutzung. Nach Einschätzung des Bezirks erfüllt es die Anforderungen des Wohnungsaufsichtsgesetzes, auch wenn noch Nacharbeiten erforderlich sind.
Nun folgt der nächste formale Schritt: Für jede einzelne Wohnung sowie für das Gebäude insgesamt sollen separate Anhörungen durchgeführt werden. Insgesamt sind rund 45 Anhörungen geplant. Dabei erhält der Eigentümer Gelegenheit, zu den festgestellten Mängeln Stellung zu nehmen. Die ersten Anhörungen wurden im November 2025 versandt.
Treuhändermodell als letzter Schritt: Bezirk prüft Zwangssanierung bei weiterem Stillstand
Erst wenn der Eigentümer auf diese Anhörungen nicht reagiert oder die angeordneten Maßnahmen nicht umsetzt, kann der Bezirk einen Treuhänder einsetzen. Dieser würde die Sanierung im Namen des Eigentümers durchführen lassen. Das sogenannte Treuhändermodell gilt als rechtliches Neuland und ist mit hohen Kosten sowie rechtlichen Risiken verbunden.
Der Senat bewertet das Verfahren als arbeitsintensiv, sieht darin aber auch einen wichtigen Lernprozess. Parallel wird geprüft, ob das Wohnungsaufsichtsgesetz angepasst werden muss, um künftig schneller und wirksamer gegen problematischen Leerstand vorgehen zu können.
Kaputte Fenster und jahrelanger Leerstand: die Kameruner Straße 5 bleibt ein Prüfstein für den Bezirk Mitte
Für den Kiez bedeutet der aktuelle Stand vor allem eines: Bewegung, aber keine schnelle Lösung. Die formalen Voraussetzungen für verbindliche Anordnungen werden nun geschaffen. Ob und wann tatsächlich Bauarbeiten beginnen, hängt maßgeblich vom Verhalten des Eigentümers ab.
Die Kameruner Straße 5 bleibt ein Prüfstein dafür, wie handlungsfähig Verwaltung und Gesetzgebung im Umgang mit jahrelangem Leerstand sind. Der nächste Abschnitt des Verfahrens entscheidet, ob aus dem Musterprojekt tatsächlich wieder Wohnraum entsteht, oder ob sich der Stillstand weiter verlängert.
Quellen: Abgeordneten Haus Berlin, Weddingweiser, Berliner Mieterverein, Die Linke Berlin
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