Das Bezirksamt Mitte hat neue Vorgaben für Kunst im öffentlichen Raum beschlossen. Die Entscheidung geht auf ein Gerichtsurteil zur Friedensstatue in Moabit zurück. Eine rechtssichere Genehmigungspraxis und ein neuer Standort für die Statue stehen im Mittelpunkt der Neuregelung.

© Foto: Wikimedia CommonsC.Suthorn, cc-by-sa-4.0

 

Das Bezirksamt Mitte hat am 8. Juli 2025 eine neue Verwaltungspraxis zur Sondernutzung von Kunst im öffentlichen Raum festgelegt. Künftig dürfen Kunstwerke, die nicht aus Wettbewerben hervorgehen, für höchstens zwei Jahre auf öffentlichen Flächen installiert werden. Die bisher informelle Handhabung wird damit in eine klare Regel überführt.

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Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger erklärte, dass diese Entscheidung vor allem temporäre künstlerische Interventionen erleichtern und gleichzeitig die Kunstfreiheit im öffentlichen Raum stärken solle. Zudem wolle man eine rechtssichere Grundlage für Genehmigungen schaffen und künftige Konflikte vermeiden.

Verwaltungsgericht kritisiert bisherige Praxis: Beschluss reagiert auf Urteil zur Friedensstatue in Moabit

Die neue Regelung geht auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom April 2025 zurück. Darin hatte das Gericht die Genehmigungspraxis des Bezirks am Beispiel der Friedensstatue als nicht ausreichend begründet bewertet. Es forderte eine nachvollziehbare und nicht willkürliche Verwaltungsentscheidung.

Das Bezirksamt setzt mit dem aktuellen Beschluss die gerichtliche Aufforderung um. Durch die zweijährige Frist soll künftig mehr Transparenz geschaffen werden, gleichzeitig sollen Genehmigungsverfahren für Kunst im öffentlichen Raum klarer strukturiert ablaufen.

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Standortfrage geklärt: Friedensstatue soll auf Grundstück an der Unionsstraße in Moabit umziehen

Parallel zur neuen Regelung gab das Bezirksamt auch bekannt, dass die Friedensstatue in Moabit bis zum 28. September 2025 am bisherigen Standort verbleiben darf. Danach soll sie auf ein Grundstück der Mietergenossenschaft Unionplatz Tiergarten eG in der nahe gelegenen Unionsstraße 8 umziehen.

Die Fläche befindet sich nur rund 100 Meter entfernt vom bisherigen Ort und liegt im direkten Umfeld des Museums der „Trostfrauen“. Die Genossenschaft stellt das Grundstück dem Korea Verband kostenfrei zur Verfügung. Das Bezirksamt sicherte Unterstützung bei der Umsetzung des Umzugs zu.

Symbol gegen Gewalt: Friedensstatue erinnert an systematische sexuelle Versklavung im Zweiten Weltkrieg

Die Friedensstatue wurde 2020 von der „Trostfrauen AG“ im Korea Verband an der Birkenstraße aufgestellt. Sie erinnert an mehr als 200.000 Mädchen und Frauen aus 14 asiatisch-pazifischen Ländern, die während des Asien-Pazifik-Kriegs durch das japanische Militär sexuell versklavt wurden.

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Der Korea Verband will mit der Statue auf die bis heute unbeantworteten Forderungen der Überlebenden nach Anerkennung, Aufarbeitung und Entschuldigung hinweisen. Gleichzeitig thematisiert das Kunstwerk die bis heute andauernde sexualisierte Gewalt gegen Frauen in Konflikten und im Alltag.

Erinnerungskultur im Berliner Stadtraum: Friedensstatue bleibt Mahnmal und Ort der öffentlichen Debatte

Die Statue gilt inzwischen als Symbol gegen Kriegsverbrechen an Frauen. Ihr ursprüngliches Vorbild wurde 2011 vor der japanischen Botschaft in Seoul errichtet. Auch die Berliner Version versteht sich nicht nur als Gedenkort, sondern auch als Aufforderung zum gesellschaftlichen Handeln.

Der Korea Verband betont, dass die Statue eine dauerhafte Auseinandersetzung mit der Geschichte sowie der Gegenwart sexualisierter Gewalt anregen soll. Gleichzeitig dient sie als Ort des Gedenkens und des Widerstands im öffentlichen Raum.

 

Quellen: Bezirksamt Mitte, AG „Trostfrauen“, Korea-Ver­band e.V., MUT eG

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