In Köpenick steht die Bauruine „Pier Berlin“ weiter still. Unterlagen, die ENTWICKLUNGSSTADT exklusiv vorliegen, zeigen Hintergründe zu Verkäufen, Zahlungen, Verkehrswert und offenen Fragen.

Bauruine „Pier Berlin“ in Schmöckwitz

© Titelbild: ENTWICKLUNGSSTADT

 

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Beste Lage, Bauruine seit mehreren Jahren: Im Ortsteil Schmöckwitz in Treptow-Köpenick steht das Wohnprojekt „Pier Berlin“ weiter unfertig am Wasser. Unterlagen, die ENTWICKLUNGSSTADT exklusiv vorliegen, zeigen nun, warum die Bauruine in Köpenick nicht nur ein bauliches, sondern auch ein rechtlich und wirtschaftlich schwieriges Problem ist.

  • Bezirk: Treptow-Köpenick
  • Adresse: Wernsdorfer Straße 25, 25A–25H
  • Geplant: 8 Stadtvillen mit 58 Wohnungen
  • Stand: mehrere Gebäude unfertig

Das Projekt an der Wernsdorfer Straße 25 sollte acht Stadtvillen mit 58 Wohnungen umfassen. Die Planungen sahen zudem eine zweigeschossige Tiefgarage unter den Häusern F bis H, Außenstellplätze, Fahrradstellplätze, Aufzüge und direkten Zugang zum Wasser vor.

Auch bei der Ausstattung setzte „Pier Berlin“ auf ein gehobenes Segment. Geplant waren unter anderem Fußbodenheizungen, dreifach verglaste Fenster, hochwertige Bodenbeläge, moderne Sanitäranlagen und Video-Sprechanlagen.

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Köpenick: Neue Hintergründe zur Bauruine „Pier Berlin“

Eine notarielle Grundlagenurkunde aus dem Jahr 2020 beschreibt das Vorhaben als Verkauf von Wohnungs- und Teileigentum mit Bauverpflichtung. Käufer sollten also nicht nur Grundstücksanteile erwerben, sondern fertige Wohnungen erhalten.

Die Akten zeigen, dass das Projekt deutlich weiter vermarktet war, als die heutige Bauruine vermuten lässt. Angaben zeigen 16 bereits verkaufte Einheiten mit Kaufpreisen von zusammen rund 11 Millionen Euro, wovon ein Hauptteil bereits bezahlt worden sein soll.

Hohe Geldsummen für Bauruine in Köpenick sind schon geflossen

Drei Einheiten im Haus B waren einer Gesellschaft zugeordnet, bei denen die Zahlung erst nach vollständiger Fertigstellung vorgesehen war. Bei den übrigen Einheiten sollten weitere Raten nach der Makler- und Bauträgerverordnung fällig werden, sobald einzelne Gewerke fertiggestellt sind.

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Damit erklärt sich ein Teil der schwierigen Lage. Einige Käufer haben bereits hohe Beträge gezahlt. Zugleich steht im Raum, dass ein am Projekt beteiligter Verantwortlicher nach Darstellung von Beteiligten Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Bauunternehmen eingestellt haben soll. Der Stillstand betrifft also vor allem auch Käufer, Bauunternehmen und mögliche Gläubiger.

Bauruine in Köpenick: Vorwürfe, Zahlungen und Verkehrswert

Ein Verkehrswertgutachten aus April 2024 zu dem seinerzeitigen Bautenstand setzt den Wert des Mehrfamilienhausprojekts auf knapp 28 Millionen Euro an. Der Gutachter hielt zudem fest, dass die Wohnungen barrierefrei erreichbar seien und jedes Gebäude einen Aufzug habe.

Die Bauruine des Neubauprojekts „Pier Berlin“ in Schmöckwitz zeigt helle Stadtvillen am Wasser in Köpenick, deren 58 Wohnungen weiterhin nicht fertiggestellt sind.

Rohbau statt bezugsfertiger Wohnungen: In Köpenick ruht das Projekt „Pier Berlin“ weiter. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

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In Köpenick am Wasser: Gastro mit Pavillon sollte entstehen

Weitere Akten zeigen zusätzliche Bindungen des Grundstücks. Für die Wasserfläche vor dem Grundstück bestand ein Nutzungsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem sollte eine Gesellschaft die Steganlage betreiben und Bootsliegeplätze vermieten. Dafür wurde ein Wegerecht über das Grundstück vorgesehen.

Eine weitere Dienstbarkeit betrifft einen geplanten Gastronomiebetrieb mit Pavillon und Terrasse. Auch ein Wärmelieferungsvertrag mit dem Unternehmen Techem wurde in die Unterlagen einbezogen. Käufer sollten später in diesen Vertrag eintreten, nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft sollte er auf die Gemeinschaft übergehen.

Schmöckwitz: Warum die Bauruine in Köpenick schwer zu lösen ist

Diese Details zeigen, warum die Bauruine in Köpenick so ein schwieriges Thema ist. Das Projekt verbindet geschlossene Wohnungsverkäufe mit entsprechenden Käuferrechten, Bauverpflichtungen, Dienstbarkeiten, offene Zahlungen und den aktuellen, unfertigen Bauzustand.

Für Köpenick bleibt die Bauruine sichtbar. Für die Betroffenen bleibt sie vor allem ein offener Immobilienfall mit erheblichen finanziellen Folgen. Ob und wann „Pier Berlin“ fertiggestellt werden kann, hängt nicht allein vom Baurecht ab.

Offen bleibt, wer die weitere Entwicklung des Projekts übernimmt und unter welchen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen eine Fertigstellung möglich ist.

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