In Köpenick sorgt ein brachliegendes, müllverschüttetes Gelände an der Friedrichshagener Straße für Aufmerksamkeit. Nach dem Abriss ehemaliger Kleingärten fehlen konkrete Pläne, während Behörden die Beseitigung von Bauschutt durchsetzen.

Das Straßenschild der Friedrichshagener Straße in Köpenick markiert die Lage der ehemaligen Kleingärten nahe der Alten Erpe. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT
© Titelbild: ENTWICKLUNGSSTADT
An der Friedrichshagener Straße in Köpenick liegt ein Gelände, das derzeit viele Fragen aufwirft. Direkt an der Bushaltestelle Alte Erpe, unweit eines Wohngebiets, von Spielplätzen und dem Bellevuepark, erstreckte sich hier bis vor Kurzem eine Kleingartenanlage. Heute zeigt sich ein anderes Bild: offene Flächen, verstreute Materialien und zurückgebliebener Bauschutt prägen das Areal. Ein echter Schandfleck ist hier entstanden.
- Standort: Friedrichshagener Straße, nahe Alte Erpe
- Bisherige Nutzung: Kleingartenanlage
- Abrissbeginn: Dezember (Vorjahr)
- Verantwortung: Grundstückseigentümer*in
- Aktueller Zustand: Bauschutt und nicht beräumte Fläche
- Behördliche Maßnahmen: Aufforderung zur Entsorgung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz, laufendes Verwaltungsverfahren
Auf Anfrage von ENTWICKLUNGSSTADT teilt das Bezirksamts Treptow-Köpenick mit, dass die Abriss- und Beräumungsarbeiten im Dezember des vergangenen Jahres begannen. Der Eigentümer des Grundstücks habe den Rückbau der Hütten veranlasst. Zu den konkreten Gründen lägen dem Bezirksamt keine Informationen vor. Auch zu möglichen zukünftigen Nutzungen des Geländes gebe es derzeit keine Angaben.

Der Blick über das Gelände in Köpenick zeigt die Ausdehnung der ehemaligen Kleingärten entlang der Friedrichshagener Straße. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT
Schandfleck in Köpenick: Zustand des Geländes sorgt für Verfahren
Der aktuelle Zustand der Fläche fällt deutlich auf. Zwischen Resten von Holz, Dachmaterialien und verpacktem Bauschutt wirkt das Gelände ungeordnet. In der Umgebung, die durch Grünflächen und Wohnbebauung geprägt ist, entsteht so ein starker Kontrast. In der Nähe spielen Kinder auf Spiel- oder Bolzplätzen. Das Gelände der ehemaligen Kleingärten ist teils ungesichert. .
Das Bezirksamt hat auf die Situation reagiert. Es habe den Eigentümer aufgefordert, die Abfälle gemäß § 28 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß zu beseitigen. Eine gesetzte Frist bis Ende März sei jedoch ohne Ergebnis verstrichen.

Auf dem Gelände in der Friedrichshagener Straße in Köpenick liegt eine große Menge an Bau- und Abbruchmaterial – im Hintergrund sieht man angrenzende Wohnhäuser. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT
Friedrichshagener Straße in Köpenick: Lage mit Potenzial
In der Folge habe das Umwelt- und Naturschutzamt ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die Entsorgung durchzusetzen. Ziel bleibe eine fachgerechte Beräumung des Grundstücks.
Die Lage des Grundstücks gilt als attraktiv. Die Nähe zur Alten Erpe, zu Freizeitflächen, Einkaufsmöglichkeiten sowie zu bestehenden Wohnstrukturen macht das Areal grundsätzlich interessant für verschiedene Nutzungen. Gleichzeitig fehlen derzeit belastbare Informationen zu einem Bauvorhaben oder einer zukünftigen Entwicklung.

Auf dem Gelände der ehemaligen Kleingärten in Köpenick liegen Bauschutt und verpackte Abfälle nahe der Friedrichshagener Straße. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT
Kleingärten Friedrichshagener Straße (Köpenick)
Jetzt PLUS-Kunde werden
Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein PLUS-Abonnement.
Tags (Schlagwörter) zu diesem Beitrag
4 Kommentare
Hinterlasse einen Kommentar Antwort abbrechen
Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.


Wie wird das Grundstück eingestuft,
Bauland, Grünzug, Polder?
Der Eigentümer hat sich die Entsorgung schon von den ehemaligen Unterpächtern im hohen vierstelligen Betrag bezahlen lassen, bevor diese gekündigt worden sind.
Das war im Jahr 2020 ein Beispiel, wie perfide der Bezirksverband der Gartenfreunde Köpenick e.V. als Zwischenpächter mit seinen Vereinsmitgliedern umgegangen ist.
Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
Quelle: https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6146
Herr Hentze bitte berichten Sie über alle Details oder besser nichts. Ihre Beschreibung lässt ahnen, das es sich um einen nicht landeseigenen Eigentümer handelt. In dem Fall ist der Bezirksverband nicht zuständig. Es gelten ggf. mit dem Eigentümer bei Pachtbeginn akzeptierte Sonderregelung.
Mit „Profchen“ kann ich nichts anfangen…