Berlin kontrolliert mit einem neuen Mietenscan öffentlich angebotene Mieten. Bei möglichen Verstößen erhalten Vermieterinnen und Vermieter Post und sollen ihre Forderungen prüfen.

Die Infografik zeigt die Mietpreise in Berlin nach Ortsteilen im Ampelprinzip – von Grün für günstige bis Rot für teure Wohnlagen. Ergänzend werden die durchschnittliche Angebotsmiete in Berlin (14,39 Euro pro Quadratmeter), die Mietentwicklung seit 2023 (+11,9 Prozent), die Mehrkosten von 115 Euro für eine 75-Quadratmeter-Wohnung sowie die fünf teuersten und fünf günstigsten Ortsteile dargestellt.

Die Infografik zeigt die Mietunterschiede in Berlin auf einen Blick (Stand: 30. Juni 2026). / © Grafik: ENTWICKLUNGSSTADT mit KI; Quelle: Immowelt

© Titelbild: depositphotos.com

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Wer in Berlin eine Wohnung sucht, stößt häufig auf Preise, die weit über den bekannten Bestandsmieten liegen. Nun greift das Land systematisch in den digitalen Wohnungsmarkt ein. Eine automatisierte Auswertung durchsucht Inserate und kennzeichnet Angebote, bei denen die verlangte Miete möglicherweise gegen gesetzliche Grenzen verstößt.

Der erste Mietenscan liefert Zahlen, die das Ausmaß des Problems erkennen lassen. Im Juni 2026 erfasste das Land insgesamt 7.757 öffentlich zugängliche Wohnungsangebote auf gängigen Immobilienportalen. Die Auswertung erfolgte automatisiert und orientierte sich am aktuellen Berliner Mietspiegel. Nach Angaben der Senatsverwaltung handelt es sich zunächst um eine Prüfung auf mögliche Verstöße, nicht um eine abschließende rechtliche Bewertung jedes einzelnen Angebots.

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Fast jedes zweite geprüfte Wohnungsangebot in Berlin fällt auf

Vor der eigentlichen Analyse sortierte das System doppelte Anzeigen und Angebote aus, auf die der Mietspiegel nicht anwendbar war. Danach blieben 4.539 Inserate übrig. Darunter befanden sich 2.812 unmöblierte und 1.727 möblierte Wohnungen. Bei 2.102 Angeboten erkannte der Scan Anhaltspunkte dafür, dass die verlangten Mieten gesetzliche Grenzen überschreiten könnten. Das entspricht 46 Prozent der bewerteten Anzeigen.

Bei 90 Prozent der 2.102 Verdachtsfälle sah die Auswertung einen möglichen Verstoß gegen die Mietpreisbremse. Bei 38 Prozent bestand nach Angaben des Landes zusätzlich ein möglicher Verdacht auf eine Mietpreisüberhöhung nach Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. In 48 Prozent der auffälligen Fälle kamen außerdem Anhaltspunkte für Mietwucher nach Paragraf 291 des Strafgesetzbuchs hinzu.

Das Bild zeigt eine Berliner Großwohnsiedlung mit mehreren Wohnblöcken, viel Grün und weitläufiger Bebauung. Solche Quartiere befinden sich häufig in den äußeren Stadtbezirken, in denen die Mieten in Berlin vergleichsweise günstiger sind als in den zentralen Wohnlagen.

Blick auf eine Großwohnsiedlung in Berlin: In Randlagen liegen die Angebotsmieten häufig unter dem Niveau der Innenstadt, dennoch steigen auch dort die Wohnkosten. / © Foto: depositphotos.com

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Bei zu teuren Mieten erhalten Vermieter in Berlin Post

Die betroffenen Vermieterinnen und Vermieter erhalten nun ein Schreiben der landeseigenen Sicheres Wohnen AöR. Diese handelt im Auftrag des Landes Berlin. In der Post finden die Adressaten Hinweise auf den möglichen Rechtsverstoß sowie die Aufforderung, die verlangte Miete zu kontrollieren. Überschreitet das Angebot tatsächlich eine gesetzliche Grenze, sollen sie den Preis anpassen.

Das Schreiben enthält außerdem Informationen zum geltenden Mietrecht und zum Berliner Mietspiegel. Die Maßnahme verfolgt zunächst einen präventiven Ansatz: Vermietende sollen bereits vor Abschluss eines möglicherweise rechtswidrigen Mietvertrags auf auffällige Forderungen aufmerksam werden. Ob aus einem Verdachtsfall weitere rechtliche Schritte folgen, hängt von der Prüfung des konkreten Einzelfalls ab. Die Senatsverwaltung hat bislang keine Zahl dazu genannt, wie viele Schreiben aus der ersten Auswertung tatsächlich verschickt werden.

Mietpreisbremse setzt Grenze bei Neuvermietungen

In Berlin gilt wegen des angespannten Wohnungsmarktes grundsätzlich die Mietpreisbremse. Bei einem neuen Mietvertrag darf die verlangte Miete in der Regel höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es bestehen jedoch gesetzliche Ausnahmen, unter anderem für bestimmte Neubauten. Auch eine zulässige Vormiete oder eine umfassende Modernisierung können für die Prüfung relevant sein. Der Scan zeigt deshalb zunächst nur, welche Inserate genauer betrachtet werden müssen.

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Die ortsübliche Vergleichsmiete richtet sich nicht nach einem pauschalen Berliner Durchschnittswert. Entscheidend sind vergleichbare Wohnungen hinsichtlich Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Der Berliner Mietspiegel 2026 dient dafür als zentrale Grundlage. Er gilt als qualifizierter Mietspiegel und basiert auf einer repräsentativen Erhebung nicht preisgebundener Wohnungen. Der digitale Abfrageservice bietet eine Orientierung, ist für sich genommen jedoch nicht rechtsverbindlich.

 

Quellen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Berliner Mietspiegel 2026

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3 Kommentare

  1. Max 24. Juli 2026 at 12:04 - Reply

    Nächster Schritt dann Wohnungszuweisung a la DDR.

    • Max H. 26. Juli 2026 at 19:20 - Reply

      Klar, es erfordert zusätzliche Bürokratie. Aber der Berliner Wohnungsmarkt ist aufgrund des geringen Anteils des kommunalen Wohnungsbaus nun mal ein Markt, der hochattraktiv für Mietwucherer ist. Denen gehört auf die Finger geklopft, dass es wummert.

      Es ist richtig, dass der Staat hier in Bürokratie investiert, um nach einer Kontrolle im Fall des Falles die Justiz einzuschalten, die dann Urteile sprechen wird. Natürlich, es setzt nicht an der Wurzel des Problems an, sondern bekämpft nur die Symptome eines dysfunktionalen Marktes. Aber trotzdem dürfen Marktteilnehmer, die diese Dysfunktionalität in asozialer Weise ausnutzen, um sich persönlich zu bereichern, nicht ungeschoren davon kommen. Unsere Verfassung besagt, dass wir nicht nur in einer Demokratie, sondern auch in einem Gemeinwesen leben. Der Staat ist also verpflichtet, sowohl Symptome als auch Ursache der Krankheit zu bekämpfen.

      Der Wohnungsbau der DDR war übrigens nicht das Allerschlechteste im Realsozialismus. Der Plattenbau als Gebäudetypus zB. hat sich als ausgesprochen flexibel, nachhaltig und langlebig herausgestellt. Klar, städtebaulich ästhetisch ist es nicht, aber es konnten viele Menschen zu günstigen Preisen moderner und qualitativ ansprechender Wohnraum gewährt werden.

      Hat auch eigentlich nichts mit Planwirtschaft zu tun, sondern einfach mit Daseinsvorsorge und gleichwertigen Lebensverhältnissen. Auch beides Dinge, die in unserer Verfassung stehen und Deutschland schon immer ausgezeichnet hat, auch schon in Vorkriegszeiten. Daseinsvorsorge und Gemeinwesen, das macht uns in vielerlei Hinsicht aus. Wenn wir das fallen lassen zugunsten libertärer Märkte, kriegen wir amerikanische Zustände…

  2. Christian 29. Juli 2026 at 15:13 - Reply

    Ich denke, die Diskussion leidet oft darunter, dass jeweils nur eine Seite der Medaille betrachtet wird. Natürlich muss ein Rechtsstaat geltende Regeln wie die Mietpreisbremse kontrollieren und tatsächliche Verstöße verfolgen. Gleichzeitig sollte man aber anerkennen, dass bezahlbarer Wohnraum am Ende nur dann dauerhaft entsteht, wenn der gesamte Kreislauf funktioniert und durchfinanziert ist.
    Hohe Mieten im Bestand zu kritisieren oder zu begrenzen mag im Einzelfall berechtigt sein. Die Frage ist aber immer: Wer trägt die Kosten? Neue Wohnungen werden heute zu deutlich höheren Bau-, Finanzierungs-, Energie- und Regulierungskosten errichtet als viele Bestandswohnungen vor 20 oder 30 Jahren. Diese Kosten verschwinden nicht dadurch, dass man politisch niedrigere Mieten fordert. Wenn aus gesellschaftlichen Gründen gewünscht wird, dass bestimmte Wohnungen unter den tatsächlichen Kosten oder Marktpreisen angeboten werden, dann muss die Differenz letztlich von jemand anderem getragen werden – etwa über Steuern, Zuschüsse oder andere öffentliche Mittel. Das ist nicht falsch, sollte aber transparent benannt werden.
    Mir fehlt in Deutschland oft der Blick auf die Gesamtrechnung. Das gilt nicht nur beim Wohnen. Wir diskutieren über bezahlbare Mieten, aber gleichzeitig über unterfinanzierte Renten, steigende Krankenkassenbeiträge, Investitionsstaus bei Straßen, Brücken, Schulen und der Bahn sowie über die notwendigen Milliarden für die Transformation von Energieversorgung und Infrastruktur. Jede gesellschaftlich gewünschte Leistung muss am Ende finanziert werden. Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob etwas wünschenswert ist, sondern wer die Rechnung bezahlt.
    Deshalb halte ich weder die Position „der Markt regelt alles“ noch die Vorstellung für überzeugend, man könne dauerhaft Preise deckeln, ohne die Folgen für Investitionen, Neubau und Angebot zu beachten. Nachhaltige Lösungen brauchen beides: die Durchsetzung bestehender Regeln gegen tatsächlichen Mietwucher und gleichzeitig Rahmenbedingungen, unter denen wieder ausreichend gebaut und investiert wird. Andernfalls bekämpfen wir die Symptome, ohne die Ursachen zu beseitigen.
    Die gesellschaftliche Debatte würde vermutlich gewinnen, wenn wir häufiger den gesamten Kreislauf betrachten würden und nicht nur die jeweils gut begründete Perspektive einer einzelnen Interessengruppe.

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