Berlin startet mit „IBB CO2-Sparende Gebäude“ ein neues Förderprogramm für die Modernisierung von Wohngebäuden. Im Mittelpunkt stehen direkte CO2-Einsparungen.
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Berlin richtet die Förderung für die Modernisierung von Wohngebäuden neu aus. Mit dem Programm „IBB CO2-Sparende Gebäude“ zählt künftig nicht mehr vor allem die erreichte Effizienzhausstufe, sondern die direkte CO2-Einsparung im Bestand. Das Land stellt dafür jährlich 119 Millionen Euro bereit. Anträge sind laut IBB ab dem 3. August 2026 möglich.
- Neues Förderprogramm „IBB CO2-Sparende Gebäude“ startet in Berlin
- Erstmals zählt die direkte CO₂-Einsparung statt einer Effizienzhausstufe
- Jährlich stehen 119 Millionen Euro für die Modernisierung von Wohngebäuden bereit
- Förderung für Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und private Vermieter
- Ziel: Klimaschutz und bezahlbares Wohnen miteinander verbinden
Berlin stellt die energetische Modernisierung von Wohngebäuden auf eine neue Grundlage. Das Programm „IBB CO2-Sparende Gebäude“ fördert nicht mehr primär den Weg zu bestimmten Effizienzhausstufen. Entscheidend ist, wie stark ein Gebäude nach der Sanierung seine direkten CO2-Emissionen senkt.
Nach Angaben der Senatsverwaltung ist Berlin damit das erste Bundesland, das die Förderung im Wohngebäudebestand direkt an CO2-Einsparungen ausrichtet.
Modernisierung in Berlin: CO2-Einsparungen statt Effizienzhausstufe
Das Programm richtet sich an kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren. Der Investitionsstandort muss in Berlin liegen. Förderfähig sind Mietwohngebäude, die vor mehr als 20 Jahren fertiggestellt wurden und mindestens drei Wohneinheiten haben. Einzelne Wohnungen lassen sich nicht separat fördern; die Förderung bezieht sich auf das gesamte Gebäude.
Im Grundmodul müssen die modernisierten Wohngebäude nach Abschluss der Maßnahmen höchstens 15 Kilogramm CO2-Äquivalente pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ausstoßen. Die Förderung erfolgt als öffentliches, zinsloses Darlehen.
Die IBB nennt 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und eingespartem Kilogramm CO2e als Förderansatz. Die Darlehenslaufzeit beträgt 20 Jahre. Die Auszahlung kann in bis zu drei kostenfreien Teilbeträgen erfolgen.

Modernisierte Wohngebäude spielen eine zentrale Rolle für den Klimaschutz in Berlin. Das neue Förderprogramm setzt auf direkte CO2-Einsparungen statt auf feste Effizienzhausstandards. / © Foto: depositphotos.com
Mehr Spielraum bei Maßnahmen, klare Grenze bei Emissionen
Vermieter können die Maßnahmen grundsätzlich selbst wählen, sofern sie die technischen Anforderungen erfüllen. Möglich sind unter anderem Wärmedämmung an Fassade, Dach oder Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren, die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage, erneuerbare Energien, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie der Umbau oder Ausbau eines Gebäudenetzes. Energieeffizienzberatungen selbst fallen nicht unter dieses Programm.
Nicht gefördert werden außerdem Instandhaltung, Instandsetzung, Boardinghäuser, Ferienwohnungen, Wochenendhäuser, Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben. Photovoltaik, KWK-Anlagen und Stromspeicher können nur unter bestimmten Bedingungen mitgefördert werden. Wenn eine Förderung über „SolarPLUS“ möglich ist, muss diese aber vorrangig beantragt werden.
Warum das Programm für Berlins Klima wichtig ist
Berlin sieht das neue Förderprogramm im Zusammenhang mit dem Erreichen der eigenen Klimaziele: Die Stadt will ihre CO2-Emissionen gegenüber 1990 bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent senken. Der Gebäudesektor spielt dabei eine zentrale Rolle, weil laut Verwaltungsvorschrift rund zwei Fünftel der Berliner CO2-Emissionen auf diesen Bereich entfallen.
Für Eigentümer wird die Förderung damit messbarer, aber auch verbindlicher. Wer Geld aus „IBB CO2-Sparende Gebäude“ nutzen will, muss die Einsparung rechnerisch belegen. Bei Antragstellung verlangt die IBB unter anderem einen aktuellen Bedarfsausweis mit Energieeffizienzklasse, Endenergiebedarf und Treibhausgasemissionen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Quellen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Investitionsbank Berlin, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
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