Am Cecilienplatz sind 291 Wohnungen und drei Hochhäuser geplant. Neue Details betreffen Gewerbe, Stellplätze, Infrastruktur und den Zeitplan.

Die leerstehenden Gebäude am Cecilienplatz in Berlin-Kaulsdorf sind seit Jahren ein Ärgernis für die Anwohner. Jetzt sollen hier neue Wohnungen entstehen. / © Foto: Wikimedia Commons, Roy Zuo, CC BY-SA 4.0
© Titelbild / Visualisierung: Primus Immobilien AG
Am U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord soll ein seit Jahren leerstehender Gebäudekomplex durch Hochhäuser mit Wohnungen, Geschäfte und eine Arztpraxis ersetzt werden. Eine neue parlamentarische Anfrage liefert nun konkrete Details. Zugleich zeigt sie, dass zwischen den Planungen und dem tatsächlichen Baustart noch einige Zeit ins Land ziehen dürfte.
- Bezirk: Marzahn-Hellersdorf
- Adresse: Cecilienplatz 10, 11 und 12, 12619 Berlin
- Projektstatus: Bauvorhaben genehmigt
- Geplante Bebauung: drei Wohnhochhäuser mit gemeinsamer Sockelzone
- Wohnungen: 291 Wohneinheiten
- Zusätzliche Nutzung: Verbrauchermarkt, 20 kleinere Gewerbeflächen, Arztpraxis und Tiefgarage
Die Planungen betreffen die Grundstücke Cecilienplatz 10, 11 und 12 direkt östlich des U-Bahnhofs Kaulsdorf-Nord. Dort stehen Teile des früheren Cecilien-Centers seit langer Zeit leer. Brände, Vandalismus und wiederholtes unbefugtes Betreten verschärften den schlechten Zustand der Gebäude. Zuletzt ließ der Bezirk die Zugänge stärker sichern.
Hochhäuser am Cecilienplatz: Baubeginn bleibt weiter offen
Doch eine positivere Zukunft zeichnet sich ab. Nach den aktuell vorliegenden Bauanträgen sollen drei Gebäudeteile mit jeweils zwölf Geschossen am Cecilienplatz entstehen. Darüber ist je ein zusätzliches Staffelgeschoss vorgesehen. Eine gemeinsame, zweigeschossige Sockelzone soll die Hochhäuser miteinander verbinden. Insgesamt umfassen die genehmigten Planungen 291 Wohnungen.
Trotz sichtbarer Vorbereitungen wurde bis zum 17. Juli 2026 für keines der drei Grundstücke ein Baubeginn angezeigt. Auch eine formelle Abbruchanzeige für das Cecilien Center lag dem Bezirksamt zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Vor Beginn der Arbeiten muss die Eigentümerseite zudem ein Abrisskonzept einreichen. Wann der Rückbau startet und wann die Hochhäuser fertig werden könnten, bleibt deshalb offen.

Die leerstehenden Gebäude am Cecilienplatz in Berlin-Kaulsdorf sind seit Jahren ein Ärgernis für die Anwohner. / © Foto: IMAGO/ Jürgen Ritter
Änderungen an Hochhäuser am Cecilienplatz noch möglich
Die Grundstücke Cecilienplatz 10 und 12 wechselten zuletzt den Eigentümer. Die neuen Eigentümer und das Bezirksamt beraten derzeit über eine künftige, planungsrechtlich zulässige Bebauung. Änderungen an den bestehenden Baugenehmigungen wurden bis Mitte Juli jedoch nicht beantragt. Damit bleibt zunächst der bereits genehmigte Planungsstand maßgeblich. Das Grundstück Cecilienplatz 11 gehört nicht zu dem zuletzt bekannt gewordenen Ankauf.
Neben den Wohnungen sieht die Planung umfangreiche Gewerbeflächen vor. In der gemeinsamen Sockelzone sollen ein Verbrauchermarkt und 20 kleinere Einheiten entstehen. Damit könnte der Standort einen Teil seiner früheren Versorgungsfunktion zurückerhalten. Im ersten Obergeschoss ist außerdem eine Arztpraxis vorgesehen.
Tiefgarage für Hochhäuser am Cecilienplatz vorgesehen
Für den ruhenden Verkehr enthalten die Bauanträge eine Tiefgarage mit 142 Pkw-Stellplätzen. Hinzu kommen 385 Fahrradstellplätze. Der Cecilienplatz liegt zudem verkehrsgünstig direkt an der U5. Der U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord verbindet das Areal unmittelbar mit der Hellen Mitte, dem Alexanderplatz und weiteren Zentren entlang der Linie.
Während die verkehrliche Erschließung damit Teil der genehmigten Planung ist, bleibt die soziale Infrastruktur ein offener Punkt. Das Projekt nutzt bestehende Baurechte nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs. Deshalb schließt das Land Berlin keinen städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin. Der Bezirk kann sie somit weder zum Bau zusätzlicher Kita- und Schulplätze noch zur Finanzierung dieser Infrastruktur verpflichten. Rechnerisch entsteht durch die geplanten Wohnungen ein Bedarf von etwa 29 Kita- und 31 Grundschulplätzen. Eine Beteiligung des Projektträgers wäre jedoch freiwillig.

Am U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord sollen 200 neue Wohnungen am Cecilienplatz entstehen. / © Foto: IMAGO/ Jürgen Ritter
Geförderte Wohnungen sind am Cecilienplatz nicht verpflichtend
Auch geförderte Wohnungen waren nicht Bestandteil der Bauanträge. Eine entsprechende Quote lässt sich rechtlich nicht über einen städtebaulichen Vertrag durchsetzen. Vorgeschrieben bleiben dagegen Spielplätze auf den Grundstücken. Bei Projekten dieser Größe müssen sie auch Angebote für ältere Kinder enthalten.
Der bereits 2020 vorgestellte Bebauungsplan 10-107 sollte das Ortsteilzentrum Kaulsdorf-Nord durch Wohnungen, Nahversorgung und Infrastruktur stärken. Die aktuellen Vorhaben beruhen jedoch auf bestehenden Baurechten und nicht auf dem bislang nicht rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Damit sind die Hochhäuser grundsätzlich genehmigungsfähig. Wann der Wandel am Cecilienplatz tatsächlich beginnt, hängt nun von den Eigentümern und den noch ausstehenden Abrissunterlagen ab.
Hochhäuser am Cecilienplatz
Quellen: Schriftliche Anfrage an das Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 19/26641, Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Primus Immobilien AG
Jetzt PLUS-Kunde werden
Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein PLUS-Abonnement.


