Für die Modernisierung des Heizkraftwerks Charlottenburg dürfen zehn Rosskastanien am Spreebord gefällt werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Fällungen nun für zulässig erklärt.

Ansicht des Heizkraftwerks Charlottenburg während der laufenden Sanierungsarbeiten.

Am Spreeufer in Charlottenburg treffen dichter Baumbestand und industrielle Infrastruktur aufeinander. Für die Baustelle des Heizkraftwerks dürfen nun zehn Kastanien gefällt werden. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

© Titelbild: ENTWICKLUNGSSTADT

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Der Streit um zehn Rosskastanien auf der Mierendorffinsel ist entschieden: Die Bäume dürfen für die Baustelleneinrichtung am Heizkraftwerk Charlottenburg gefällt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Freitag, 21. August 2026, bekanntgegeben. Eine entsprechende Untersagung des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf war demnach rechtlich nicht zulässig.

Hintergrund ist die umfassende Modernisierung des Heizkraftwerks am Spreebord. Die Berliner Energie und Wärme GmbH (BEW) will dort drei neue gasgefeuerte Gasturbinenanlagen, vier Elektro-Heißwassererzeuger und weitere Nebenanlagen errichten. Für die Bauarbeiten wird unter anderem eine Fläche für Personal- und Aufenthaltscontainer benötigt. Dafür sollen die zehn Kastanien in der Grünanlage Am Spreebord weichen. Erste Fällungen fanden bereits Anfang Juli statt.

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OVG: Entscheidung über Bäume bereits im Genehmigungsverfahren getroffen

Die notwendige immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung hatte das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin bereits im Februar 2026 erteilt. Gegen diese Genehmigung wurde kein Rechtsbehelf eingelegt. Nach Auffassung des OVG wurde dabei auch die Einrichtung der Baustellenfläche einschließlich der Baumfällungen abschließend geregelt.

Das Bezirksamt hatte die Fällung dennoch im Juli untersagt. Dagegen ging die BEW im Eilverfahren vor. Der 11. Senat des OVG stellte nun die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Energiegesellschaft wieder her. Der Bezirk sei nicht befugt gewesen, die bereits im Genehmigungsverfahren geprüfte Fällung nachträglich zu untersagen. Der Beschluss vom 21. August ist unanfechtbar.

Baustelle am Heizkraftwerk Charlottenburg

Der Rückbau am Heizkraftwerk Charlottenburg schreitet voran: Die frühere Stahlkonstruktion ist inzwischen deutlich reduziert. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

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Mierendorffinsel: 19 neue Bäume als Ausgleich vorgesehen

Ganz ohne Ersatz sollen die gefällten Kastanien nicht bleiben. Nach Abschluss der Bauarbeiten muss die BEW unter anderem 19 neue Bäume pflanzen. Hinzu kommen eine dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sowie eine 22-jährige Unterhaltungspflege. Bei den Fällarbeiten müssen außerdem die Vorgaben des Artenschutzes eingehalten werden.

Kritiker bezweifeln jedoch, dass Neupflanzungen den Verlust der gewachsenen Bäume kurzfristig ausgleichen können. Auch der Bezirk hatte die Fällungen wiederholt kritisiert und alternative Standorte für die benötigten Container vorgeschlagen. Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) hatte unter anderem infrage gestellt, warum die Baustelleneinrichtung nicht auf einer anderen Fläche untergebracht werden könne.

An einem Zaun am Spreeboard Charlottenburg hängt ein Schild zum Thema "Baumschutz auf Baustellen".

Am Spreeufer befinden sich derzeit bereits Baustellencontainer. An einem Zaun hängt ein Schild, das über „Baumschutz auf Baumstellen“ informiert. Nun sollen Rosskastanien für eine temporäre Personaleinrichtung weichen. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

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Streit um Bäume reicht über das Heizkraftwerk hinaus

Der Fall steht inzwischen beispielhaft für eine größere Debatte in Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Bezirk fordert mehr Einfluss auf Baumfällungen bei Bauvorhaben von Landes- und Bundeseinrichtungen und kritisiert, dass eigene naturschutzrechtliche Einwände teilweise keine aufschiebende Wirkung entfalten können.

Auch beim geplanten Besucherzentrum am Schloss Charlottenburg gibt es derzeit Streit um den Baumbestand. Dort sollen für den Neubau 34 Bäume gefällt werden. Parallel sorgt die Stadtbaumkampagne für Konflikte zwischen Bezirk und Senat, weil Charlottenburg-Wilmersdorf die vorgesehenen Pflanzstandards für nicht ausreichend hält.

Die Entscheidung des OVG schafft damit zwar rechtliche Klarheit, beendet die politische Debatte um die Baumfällungen jedoch keineswegs. Für den Bezirk bleibt die Frage bestehen, ob der Eingriff in den Baumbestand tatsächlich unvermeidbar war und weshalb alternative Standorte für die Baustelleneinrichtung nicht zum Zug kamen.

HKW Charlottenburg

Quellen: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, BaumEntscheid Berlin, BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, Landesamt Berlin

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