Hamburg modernisiert seine Bauordnung grundlegend: Ab 2026 sollen Bauvorhaben schneller, einfacher und kostengünstiger umgesetzt werden können. Die Reform erleichtert insbesondere Umbauten im Bestand, beschleunigt Genehmigungsverfahren und stellt kleinere Gebäude sowie nachhaltige Technik wie Wärmepumpen genehmigungsfrei.

Rohbau eingerüstet, mit Kran

Mit der neuen Hamburgischen Bauordnung will der Senat ab 2026 das Bauen durch erweiterten Bestandsschutz, vereinfachte Genehmigungen und digitale Verfahren deutlich beschleunigen und zugleich Kosten senken, ohne Sicherheits- und Schutzziele aufzugeben. / © Foto: depositphotos.com

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Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Hamburg die neu gefasste Hamburgische Bauordnung (HBauO) in Kraft. Sie soll Bauvorhaben vereinfachen, Verfahren beschleunigen und den Bestandsschutz ausweiten. Besonders relevant ist die Änderung für die Umnutzung bestehender Gebäude: Wer bisher Büroräume oder andere Aufenthaltsräume zu Wohnungen umgestalten wollte, musste bauliche Maßnahmen auf Neubaustandard nachrüsten. Dies führte oft zu hohen Kosten und war ein Grund, warum Eigentümer Abrisse bevorzugten.

Mit der neuen Bauordnung müssen Wände und Decken nicht mehr vollständig auf den Neubaustandard gebracht werden. Die Stadtverwaltung betont, dass dadurch ressourcenschonendes Bauen erleichtert wird und Umbauten im Bestand wirtschaftlich attraktiver werden. Gleichzeitig können Abweichungen von Vorschriften leichter genehmigt werden, sofern Schutzziele und Nachbarrechte gewahrt bleiben.

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Pflicht zu Kfz-Stellplätzen entfällt: Wie Hamburg Innovation und kostengünstiges Bauen unterstützen will

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung experimenteller Bauformen. Projekte, die neue Bau- oder Wohnformen erproben, dürfen künftig auch dann genehmigt werden, wenn sie nicht alle bestehenden Vorschriften erfüllen – sofern übergeordnete Sicherheitsziele eingehalten werden. Diese Regelung soll insbesondere die Entwicklung kostengünstiger Wohnmodelle unterstützen und neue Bauansätze ermöglichen.

Auch die Mobilität wird neu geregelt: Die Pflicht zu Kfz-Stellplätzen entfällt. Stattdessen wird der Mobilitätsbedarf individuell für jedes Grundstück bewertet, unter Berücksichtigung von Lage, Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Nutzungstyp und Verkehrsverhältnissen. Dies betrifft etwa Schulen, Krankenhäuser und Gewerbebetriebe unterschiedlich. Gleichzeitig entfallen Ausgleichszahlungen für nicht realisierte Stellplätze.

Hamburgs neue Bauordnung: Genehmigungsfreistellung und digitale Verfahren

Für kleinere Wohngebäude, wie Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, reicht künftig eine Genehmigungsfreistellung aus. Bauvorhaben müssen nur angezeigt werden, und der Baubeginn ist bereits einen Monat nach Einreichung möglich. Auch sogenannte Balkonkraftwerke, Solaranlagen an kleineren Fassaden sowie Ladepunkte für Elektroautos können ohne Genehmigung installiert werden.

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Ein weiterer zentraler Punkt ist die Digitalisierung der Bauverfahren. Mit dem neuen Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ können Bauherren, Architekten und Fachplaner gemeinsam Anträge erstellen, Unterlagen einsehen und den Bearbeitungsstand verfolgen. Der Dienst ersetzt die bisherige Plattform „Bauantrag stellen 2.0“ und soll Prozesse beschleunigen und transparenter machen.

Wohnungsbau in Hamburg: Barrierefreiheit und nachhaltige Technik im Fokus

Die Bauordnung setzt zudem auf mehr Barrierefreiheit. In Neubauten mit Aufzug muss künftig jede dritte Wohnung barrierefrei sein, inklusive nutzbarem Balkon. Gleichzeitig will die Stadt die Energiewende unterstützen: Wärmepumpen und Ladepunkte für E-Fahrzeuge sind künftig genehmigungsfrei und können ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand installiert werden.

Die Änderungen sind das Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses, an dem Kammern, Fachbehörden, Bezirksämter und die Baubranche beteiligt waren. Senatorin Karen Pein sieht in der Reform einen wichtigen Impuls für den Wohnungsbau in Hamburg und erwartet, dass die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinsam mit dem Hamburg-Standard das Bauen in der Stadt spürbar beschleunigen werden.

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Quellen: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburger Abendblatt

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