Rund um den Hamburger Hauptbahnhof gelten künftig strengere Regeln für den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum. Die bestehende Verbotszone wird auf Teile des Stadtteils St. Georg ausgeweitet – zunächst für ein Jahr.

Karte der erweiterten Alkoholkonsumverbotszone am Hamburger Hauptbahnhof mit markiertem Bereich in St. Georg.

Die erweiterte Alkoholkonsumverbotszone rund um den Hamburger Hauptbahnhof umfasst künftig weite Teile von St. Georg. / © Behörde für Inneres und Sport

© Titelbild: Deutsche Bahn AG / Stefan Wildhirt

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Hamburg verschärft seine Maßnahmen rund um den Hauptbahnhof: Seit Anfang August 2026 darf in weiteren Bereichen des Stadtteils St. Georg auf öffentlichen Straßen und Plätzen kein Alkohol mehr getrunken werden. Die bestehende Alkoholkonsumverbotszone, die bislang vor allem den Bereich des Hauptbahnhofs betraf, wurde deutlich erweitert.

Hintergrund sind anhaltende Beschwerden über Belastungen durch offene Trinkerszenen sowie die Verlagerung von Problemen in angrenzende Quartiere.

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Rund um den Hamburger Hauptbahnhof: Neue Verbotszone reicht bis zum Hansaplatz

Die Erweiterung umfasst unter anderem Teile der Adenauerallee, des Steindamms, der Bremer Reihe, der Ellmenreichstraße sowie den Zentralen Omnibusbahnhof und den Hansaplatz. Die Lange Reihe bleibt hingegen außerhalb der Verbotszone. Alkohol darf innerhalb des Gebiets weiterhin mitgeführt werden, sofern nicht erkennbar ist, dass dieser dort konsumiert werden soll.

Das Verbot gilt zunächst für ein Jahr. In dieser Zeit sollen Erfahrungen gesammelt und die Auswirkungen auf Anwohnende, Gewerbetreibende und Einrichtungen im Umfeld ausgewertet werden. Die Stadt hatte das Alkoholkonsumverbot am Hauptbahnhof zuvor nach einer Erprobungsphase verlängert und nun auf weitere Bereiche ausgeweitet.

Blick auf den Zentralen Omnibusbahnhof Hamburg (ZOB) mit Bussteigen und wartenden Fahrgästen.

Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) Hamburg liegt künftig innerhalb der erweiterten Alkoholkonsumverbotszone rund um den Hauptbahnhof. Dort gelten die neuen Regelungen für den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

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Stadt Hamburg setzt auf Kontrolle und soziale Angebote

Verstöße gegen das Alkoholkonsumverbot können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Nach Angaben der Polizei Hamburg kann bei einem Erstverstoß ein Bußgeld von 40 Euro verhängt werden, bei wiederholten Verstößen sind höhere Geldbußen möglich.

Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Konzepts für den Bereich rund um den Hauptbahnhof. Neben ordnungsrechtlichen Maßnahmen sollen auch Hilfsangebote für Menschen in schwierigen sozialen Lagen weiterentwickelt werden. Die Stadt betont, dass die Verbotszone nicht isoliert betrachtet werden solle, sondern mit weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Quartier verbunden sei.

Die Ausweitung der Zone steht zugleich für einen Kurswechsel im Umgang mit den Problemen rund um den Hamburger Hauptbahnhof. Während die Stadt auf mehr Aufenthaltsqualität und Sicherheit im öffentlichen Raum setzt, bleibt die Frage, wie dauerhaft sich die Belastungen durch Verbote und Kontrollen reduzieren lassen.

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Hamburg Hauptbahnhof

Quellen: Polizei Hamburg, S-Bahn Hamburg, NDR, Bezirksamt Hamburg-Mitte, Behörde für Inneres und Sport

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