Am Güterbahnhof Kaulsdorf stockt ein großes Bauprojekt. Eine Klage wurde abgewiesen, doch der Rechtsstreit geht vor dem Oberverwaltungsgericht weiter.

Der S-Bahnhof Kaulsdorf bildet den nördlichen Bezugspunkt für die geplante Entwicklung auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Kaulsdorf. / © Foto: Wikimedia Commons, Colin Smith, CC BY-SA 2.0
© Titelbild: Wikimedia Commons, Christian Liebscher, CC BY-SA 3.0
Am ehemaligen Güterbahnhof Kaulsdorf sollte längst gebaut werden. Der offizielle Baubeginn liegt mehr als zwei Jahre zurück, doch auf dem Gelände südlich der Bahnstrecke ist weiterhin kaum Entwicklung zu erkennen. Eine neue Antwort des Berliner Senats zeigt nun, warum sich das Projekt weiter verzögert – und an welcher Stelle es inzwischen doch Bewegung gibt.
- Bezirk: Marzahn-Hellersdorf
- Adresse: Mädewalder Weg 62 und 64 / Wilhelmsmühlenweg 7, 9 und 11
- Nutzung: Geschäftsgebäude, Lebensmittelmarkt, Einzelhandel, Gewerbe, medizinische Einrichtungen und Boardinghouse
Der Güterbahnhof Kaulsdorf gehört zu jenen Entwicklungsflächen im Berliner Osten, deren Geschichte weit zurückreicht. Kaulsdorf erhielt bereits 1881 einen Güterbahnhof. Später dienten Flächen südlich der Gleise unter anderem als Kohleumschlagplatz.
Pläne am Güterbahnhof Kaulsdorf sind konkret
Der Bebauungsplan 10-20 von 2008 sollte die brachliegenden Flächen schließlich neu ordnen und zugleich das Umfeld des Bahnhofs stärken. Er setzt hier ein Kerngebiet fest, das vor allem Handel, Dienstleistungen und andere zentrale Nutzungen aufnehmen soll. Wohnungsbau steht daher bei der heutigen Planung nicht im Mittelpunkt.
Die aktuelle Planung sieht zwei Geschäftsgebäude mit Lebensmittelmarkt, weiteren Einzelhandelsflächen, Gewerbe und medizinischen Einrichtungen vor. Hinzu kommen eine Tiefgarage und ein Boardinghouse. Dieses wurde nach einer früheren Planung nochmals geändert: 2024 nannte das Bezirksamt 36 Zimmer mit insgesamt 60 Betten.
Außerdem genehmigte die Behörde einen unterirdischen Regenwasserspeicher. Geplant sind zudem 129 Fahrradstellplätze, davon 53 in der Tiefgarage. Für Autos sind 104 Plätze in der Tiefgarage sowie 15 weitere vor dem Boardinghouse vorgesehen. 19 Kfz-Stellplätze sollen barrierefrei nutzbar sein.
Güterbahnhof Kaulsdorf: Rechtsstreit erreicht die nächste Instanz
Formal begann die Umsetzung bereits Anfang 2024. Nach Angaben des Bezirks wurde der Baubeginn zum 26. Januar angezeigt. Die letzte aktenkundig dokumentierte Bautätigkeit stammt allerdings vom 6. Juni 2024. Seitdem stagniert das Vorhaben. Der Bezirk führt dafür ein Gerichtsverfahren als Grund an. Weitere Gespräche mit Eigentümer oder Projektentwickler über den Stillstand habe es zuletzt nicht gegeben.
In diesem Verfahren gibt es inzwischen eine wesentliche Entwicklung. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage eines Nachbarn mit Beschluss vom 26. Mai 2026 ab. Beendet ist der Rechtsstreit damit jedoch nicht. Der Kläger beantragte beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Beschwerde. Eine Entscheidung lag nach Angaben des Senats Ende August 2026 noch nicht vor. Damit befindet sich das Verfahren nun in zweiter Instanz.
Die Baugenehmigung für das Projekt gilt nach Angaben des Bezirks weiterhin. Ihre Geltungsdauer hängt allerdings von der Gerichtsentscheidung ab. Zugleich liegen den Behörden keine Informationen darüber vor, dass der Bauherr das genehmigte Konzept geändert hätte. Auch der Lebensmittelmarkt gehört demnach weiterhin zur Planung. Einen konkreten neuen Zeitplan für die einzelnen Gebäude oder die Fertigstellung gibt es derzeit nicht.
Wohnungsbau am Güterbahnhof Kaulsdorf bleibt derzeit ausgeschlossen
Trotz des langen Stillstands plant der Bezirk keine Änderung des Bebauungsplans zugunsten von Wohnungen. Auf die Frage, ob Land oder Bezirk inzwischen eine gemischte Nutzung mit Wohnungsbau prüfen, antwortete das Bezirksamt ausdrücklich mit Nein.
Der Bezirk sieht derzeit auch keine weiteren Instrumente, um die Entwicklung am Güterbahnhof Kaulsdorf zu beschleunigen. Mit dem Bebauungsplan 10-20 seien die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden. Solange das Gerichtsverfahren läuft, stehen nach Einschätzung des Bezirksamts keine weiteren Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Ehemaliger Güterbahnhof Kaulsdorf
Quellen: Abgeordnetenhaus von Berlin, Schriftliche Anfrage 19/26804, Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
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