In Berlin geraten Kleingärten zunehmend unter Druck durch Bauprojekte. Mit dem neuen Kleingartenflächensicherungsgesetz will der Senat landeseigene Grünflächen dauerhaft schützen und klare Regeln für Eingriffe in die Anlagen schaffen.

Kleingärten sind für viele Berlinerinnen und Berliner nicht nur Orte zum Gärtnern, sondern grüne Rückzugsräume mitten in der Stadt, die Erholung, Nachbarschaft und Naturerleben verbinden. Mit einem neuen Gesetz möchte der Senat diese Flächen sichern. / © Foto: Wikimedia Commons, Joe Mabel, CC BY-SA 4.0
© Titelbild: Wikimedia Commons, Günter Haase, CC BY-SA 4.0
In vielen Berliner Stadtteilen wächst die Sorge unter Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern, dass ihre Anlagen bald Baumaßnahmen weichen müssen. In Wilmersdorf etwa sollen 282 neue Wohnungen entstehen, wodurch bestehende Kleingärten verschwinden könnten. Auch im Märkischen Viertel in Reinickendorf stehen Gartenlauben einem geplanten Wohnquartier im Weg. Ähnliche Konflikte gibt es in Marzahn-Hellersdorf und Plänterwald, wo Bauvorhaben Zweifel am langfristigen Erhalt der Kleingartenanlagen aufkommen lassen. Viele sehen darin nicht nur den Verlust von Erholungsräumen, sondern auch eine Bedrohung für die ökologischen Funktionen dieser grünen Oasen.
Vor diesem Hintergrund hat der Senat am 9. Dezember 2025 das Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, bestehende Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen langfristig zu sichern. Bereits im Juli 2025 hatte der Senat den Entwurf dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt, der diesem im September zugestimmt hatte.
Senat will Kleingärten schützen: Gesetz regelt Nutzung und Ersatzflächen
Berlin verfügt derzeit über 56.280 Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken mit einer Gesamtfläche von rund 2.283 Hektar. Die Anlagen bieten nicht nur Erholungsräume, sondern erfüllen auch wichtige Funktionen für Natur- und Klimaschutz. Die Senatorin betonte, dass die Kleingärten Orte der Erholung, des sozialen Miteinanders und der Artenvielfalt seien und mit dem Gesetz geschützt werden sollen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass Kleingartenflächen auf landeseigenen Grundstücken nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses und in ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen genutzt oder umgewidmet werden dürfen. Bei Aufgabe einer Anlage müssen gleichwertige Ersatzflächen in der Nähe bereitgestellt werden. Kleingartenorganisationen wie der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. sollen frühzeitig in Verfahren einbezogen werden.
Vorlage für Kleingartenflächensicherungsgesetz geht nun ins Abgeordnetenhaus
Nach der Beschlussfassung durch den Senat wird die Vorlage nun dem Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung übergeben. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass der Schutz der Kleingärten trotz wachsender Bautätigkeit in der Stadt gesichert bleibt und gleichzeitig eine geordnete Planung von Ersatzflächen möglich wird.
Die neuen Regelungen sollen die Balance zwischen dringend benötigtem Wohnraum und der Erhaltung urbaner Grünflächen stärken und die langfristige Funktion der Kleingärten als Erholungs- und Naturräume gewährleisten.
Quellen: Senatskanzlei, Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
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4 Kommentare
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Ich finde das die falsche Priorität in Zeiten von absolutem Wohnungsmangel.
Krasses Wahlgeschenk an einige wenige priveligierte Alteingesessene auf Kosten der Allgemeinheit, die es jetzt noch schwieriger haben wird, dringend benötigen neuen Wohnraum zu schaffen. Das wiederum dürfte diejenigen mit einem Schrebergarten nicht weiter stören, denn das sind typischerweise diejenigen, die gleichzeitig zum Schrebergarten auch einen Uralt-Mietvertrag mit entsprechend priveligierten Konditionen haben.
Dadurch wird der Wohnraum nicht mehr und die Mieten garantiert auch nicht billiger. Zugeben, Kleingärten in der Peripherie sollten bestehen bleiben (zwischen Britz und Mariendorf oder ganz im Norden z.B.). Sobald sie aber Flächen nutzten, die verkehrlich sehr gut angebunden sind, sollten hier Wohnungen priorisiert werden. Kleingartenanlagen wie am S Plänterwald sind ein gutes Beispiel. S Bahnhof eingebettet in Kleingärten, gute Flächennutzung sieht anders aus.
Kleingärten dienen Allen als grüne Lunge, das darf nicht vergessen werden. Außerdem wird über die die Option, durch Aufstockung auf Wohnhäuser und Ausbauten von brach liegenden Dachböden dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, völlig ignoriert.
Die Kosten werden wesentlich geringer als Neubauten sein.
So werden mehrere Dinge auf einmal erreicht:
die für ein gutes Klima sehr wichtigen Kleingärten werden erhalten, die Gemeinschaften werden erhalten, es wird nicht so viel Fläche zubetonniert und die Kosten sind auch geringer als bei Neubauten.