Der juristische Streit um die nächtliche Schließung des Görlitzer Park geht in die nächste Runde. Die Senat von Berlin hat Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Berlin eingelegt. Damit bleibt abzuwarten, ob der Park künftig nachts geöffnet bleibt oder erneut geschlossen wird.

Zwischen Senat und Bezirk verschärft sich der Konflikt über die Frage, wer über die nächtlichen Öffnungszeiten des Görlitzer Park entscheiden darf. / © Foto: depositphotos.com
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Die Senatsverwaltung will die umstrittene nächtliche Schließung des Görlitzer Park weiterhin durchsetzen. Nach eigenen Angaben wurde gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Berlin Beschwerde eingelegt. Das Gericht hatte die entsprechende Allgemeinverfügung vorläufig außer Kraft gesetzt und damit entschieden, dass der Park zunächst geöffnet bleiben muss.
Im Zentrum der Entscheidung steht eine Zuständigkeitsfrage. Nach Auffassung des Gerichts durfte nicht der Senat, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Öffnungszeiten festlegen. Die Richter bewerteten das Vorgehen der Landesebene daher als formell rechtswidrig. Grundlage war eine Allgemeinverfügung aus dem Februar, die erstmals feste Schließzeiten vorsah.

Seit Anfang März ist der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg nachts durch einen Zaun mit 16 Eingängen geschlossen. Kürzlich hat sich mit einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin eine vorläufige juristische Wendung in dem umstrittenen Verfahren ergeben. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT
Senat hält an Sicherheitsargument fest – Politische und juristische Linie bleibt umkämpft
Die Senatsumweltverwaltung widerspricht dieser Einschätzung deutlich. Aus ihrer Sicht ist der Zaun um den Park ein zentraler Bestandteil einer stadtweiten Strategie zur Eindämmung von Kriminalität, insbesondere im Zusammenhang mit Drogendelikten. Die Beschwerde sei daher folgerichtig. Eine Entscheidung der nächsten Instanz steht noch aus.
Mit dem Gang zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verlagert sich der Konflikt in die nächste Ebene. Auch das „Bündnis Görli zaunfrei“ hatte erfolgreich gegen die nächtliche Schließung geklagt und sieht sich durch die Gerichtsentscheidung bestätigt. Während der Bezirk die Öffnung befürwortet, bleibt die politische Bewertung im Senat unverändert kritisch – eine endgültige Klärung steht weiterhin aus.
Görlitzer Park
Quellen: rbb24, Verwaltungsgericht Berlin, Berliner Morgenpost, Tagesspiegel
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