Der Streit um die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks geht in die nächste Runde. Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass die Allgemeinverfügung vorerst nicht gelten darf. Nun steht eine grundsätzliche Klärung im Hauptverfahren aus.

Vogelperspektive Görlitzer Park in Kreuzberg, Berlin

Im Konflikt um die nächtliche Sperrung des Görlitzer Parks hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren eine Entscheidung getroffen, die die Regelung zunächst aussetzt. / © Foto: Wikimedia Commons, Boris Niehaus, CC BY-SA 3.0

© Titelbild: ENTWICKLUNGSSTADT

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat die umstrittene nächtliche Schließung des Görlitzer Park vorerst gestoppt. Im Eilverfahren kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass die Erfolgsaussichten der Klage gegen die Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung als offen, möglicherweise sogar positiv einzuschätzen sind. Damit darf die Regelung zunächst nicht angewendet werden, bis im Hauptverfahren eine umfassende Prüfung erfolgt.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Hintergrund der Regelung ist die seit Jahren anhaltende Debatte über Drogenhandel und Kriminalität im Park, die der Senat durch eine nächtliche Schließung eindämmen will.

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Görlitzer Park: Streit um Zuständigkeit und Eingriffsrecht

Geklagt hatten fünf Anwohner sowie Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“. Sie halten die Allgemeinverfügung für rechtswidrig. Nach ihrer Argumentation überschreite der Senat seine Zuständigkeit, da es sich um eine bezirkliche Grünanlage handele. Zudem sei die Einstufung als kriminalitätsbelasteter Ort nicht ausreichend belegt.

Auch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme wird infrage gestellt. Die nächtliche Schließung betreffe nicht nur mutmaßlich problematische Nutzungen, sondern greife in die Rechte aller Anwohnenden und Parkbesuchenden ein. Zudem wird befürchtet, dass sich bestehende Probleme lediglich in umliegende Wohngebiete verlagern.

Bau des Sicherheitszauns um den Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg

Seit Anfang März ist der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg nachts durch einen Zaun mit 16 Eingängen geschlossen, nun hat sich mit einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin eine vorläufige juristische Wendung in dem umstrittenen Verfahren ergeben. / © Foto ENTWICKLUNGSSTADT

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Ein Zaun gegen Kriminalität? Konflikt zwischen Senat und Bezirk

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg lehnt die Schließung ebenfalls ab und hatte juristisch gegen das Vorgehen des Senats vorgegangen, allerdings ohne Erfolg im Eilverfahren. Das Gericht stellte bereits 2024 fest, dass dem Bezirk kein eigenes Abwehrrecht gegen die Maßnahme zustehe.

Die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der nächtlichen Schließung steht weiterhin aus. Für den Sommer ist zudem eine wissenschaftliche Untersuchung der Auswirkungen der Maßnahme angekündigt, die zusätzliche Grundlagen für die weitere politische Bewertung liefern soll.

Görlitzer Park

Quellen: rbb / dpa

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