Der Streit um den Görlitzer Park geht weiter. Nach der vorläufigen Öffnung durch das Verwaltungsgericht legt der Berliner Senat Beschwerde ein.

Ein Banner mit der Aufschrift „Der Görli bleibt auf!“ hängt an einem Zaun im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg. Das Bild verdeutlicht den anhaltenden Streit um die Öffnung und Schließung des „Görlitzer Parks“ sowie den Protest gegen die nächtlichen Zugangsbeschränkungen.

Ein Transparent im Görlitzer Park richtet sich gegen die geplante nächtliche Schließung. Nach dem jüngsten Gerichtsbeschluss bleibt der Park vorerst auch nachts geöffnet. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

© Titelbild: ENTWICKLUNGSSTADT

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Öffnen oder schließen – der Streit um den Görlitzer Park klingt nicht ab. Nachdem eine Initiative vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Erfolg erzielt hatte und der Park am Montagabend wieder offen blieb, geht der Senat nun juristisch gegen die Entscheidung vor.

  • Bezirk: Friedrichshain-Kreuzberg
  • Lage: zwischen Görlitzer Straße, Wiener Straße und Skalitzer Straße
  • Thema: nächtliche Öffnung und Schließung

Der Berliner Senat will die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks weiter durchsetzen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt kündigte am Dienstag Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin an. Das Gericht hatte die Allgemeinverfügung zur Festlegung der Öffnungszeiten im Eilverfahren vorläufig außer Kraft gesetzt. Damit bleibt der Park zunächst auch nachts zugänglich.

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Görlitzer Park: Gericht sieht Zuständigkeit beim Bezirk

Die Richter begründeten ihre Entscheidung vor allem formal. Nach ihrer vorläufigen Prüfung durfte die Senatsverwaltung die Öffnungszeiten nicht selbst festlegen. Zuständig sei demnach das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Der Senat hatte sich auf ein Eintrittsrecht berufen, weil er die Kriminalitätslage im und um den Görlitzer Park als gesamtstädtisches Problem bewertet. Das Gericht sah dieses Vorgehen jedoch als verfrüht an.

Die Allgemeinverfügung stammt vom 23. Februar 2026. Sie legte ab dem 1. März tägliche Öffnungszeiten fest: außerhalb der Sommermonate von 6 bis 22 Uhr, vom 14. Mai bis 22. September bis 23 Uhr. Zusätzlich ordnete die Senatsverwaltung den sofortigen Vollzug an. Der Park wurde deshalb seit Anfang März nachts abgeschlossen. Dafür entstanden 16 Eingangstore an der Zaunanlage.

Zu sehen ist der Eingang zum Görlitzer Park in Berlin.

Der Streit um die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Kreuzberg hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine vorläufige Wendung genommen. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

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Klage von „Görli zaunfrei“ erfolgreich

Geklagt hatten fünf Anwohnende und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“. Sie stellten die Zuständigkeit des Senats infrage und hielten die Schließung für unverhältnismäßig. Aus ihrer Sicht trifft die Maßnahme nicht nur Personen, die Straftaten begehen, sondern alle Nutzerinnen und Nutzer des Parks. Außerdem befürchten Gegner der Schließung, dass sich Drogenhandel und Konsum in umliegende Wohngebiete verlagern.

Nach der Gerichtsentscheidung blieb der Görlitzer Park am Montagabend geöffnet. Rund 80 bis 100 Menschen kamen in den Park und feierten die vorläufige Öffnung, unter anderem mit Feuerwerk. Das Hauptverfahren steht jedoch weiter aus. Erst dort fällt eine abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Schließung.

Senat hält an Schließung des Görlitzer Parks fest

Politisch bleibt der Konflikt deutlich sichtbar. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sieht seine Position durch den Beschluss bestätigt. Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann forderte, den Park bis zur Entscheidung in der Hauptsache nachts offen zu lassen. Aus der CDU kommt dagegen die klare Linie, die Schließung weiter juristisch zu verfolgen.

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Das Verwaltungsgericht ließ ausdrücklich offen, ob der Senat aktuell grundsätzlich in das Verfahren eintreten könnte. Nach Ansicht der Kammer spricht einiges dafür, dass die öffentliche Debatte und die Kriminalitätslage gesamtstädtische Interessen berühren. Der Senat müsse dafür aber ein neues Verfahren mit Verständigungsversuch und möglicher Einigungsstelle einhalten.

Auch „Görlitzer Brücken“ bleiben Streitthema

Parallel wächst auch der Protest gegen die geplante Schließung der „Görlitzer Brücken“. Die Deutsche Bahn hat den Mietvertrag für die Flächen zum 30. Juni 2026 gekündigt und verweist auf Korrosionsschäden. Betroffen sind vier Brücken, drei über Straßen und eine über den Landwehrkanal. Der Bezirk nutzt den Bahndamm seit 1994 als öffentliche Fuß- und Radverbindung.

Der Weg über die „Görlitzer Brücken“ in Treptow-Köpenick wird als Fuß- und Radverbindung genutzt.

Die „Görlitzer Brücken“ dienen als direkter Fuß- und Radweg durch Alt-Treptow. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

Görlitzer Park

Quellen: rbb24, Verwaltungsgericht Berlin

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