Das Gericht hat den Zuschlag für das Quartier 206 in Berlin-Mitte vorerst versagt. Das Meistgebot von 40 Millionen Euro liegt deutlich unter dem festgesetzten Verkehrswert. Während die Gläubigerin einen Abschluss anstrebt, setzt die Schuldnerin auf neue Interessenten.

Die Außenansicht des „Quartier 206“ in der Friedrichstraße in Berlin zeigt die markante Fassade des Wohn- und Geschäftshauses im Stadtbild. / © Foto: Wikimedia Commons, Jörg Zägel, CC BY-SA 3.0
© Titelbild: Wikimedia Commons, Jean-Pierre Dalbéra, CC BY-SA 2.0
Die Zukunft des Quartier 206 bleibt weiter ungewiss. Am heutigen Freitagmittag stand am Amtsgericht Berlin-Mitte ein zentraler Termin im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren an.
Zum Verkündungstermin erschien jedoch lediglich ein von der Schuldnerin, der Jagdfeld-Gruppe, beauftragter Rechtsanwalt. Seitens der Hauptgläubigerin, der Crédit Suisse International, war kein Vertreter anwesend.
Friedrichstraße: Gericht stoppt Versteigerung des Quartiers 206
Das Gericht entschied, dass der Zuschlag auf das im Versteigerungstermin vom 17. April 2026 abgegebene Meistgebot der IREN Bitcoin S.R.L. in Höhe von 40 Millionen EUR gemäß § 83 Ziffer 6 des Zwangsversteigerungsgesetzes versagt wird.
Gleichzeitig wies das Gericht darauf hin, dass dieser Beschluss mit Eintritt seiner Rechtskraft die Wirkung einer einstweiligen Einstellung des von den Gläubigern betriebenen Verfahrens hat.
Die Beschlagnahme des Objektes bleibt bestehen.
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Die Crédit Suisse International betreibt das hiesige Wiederversteigerungsverfahren aus dem Anordnungsbeschluss vom 24. Februar 2023, nachdem das Dargebot im ersten, bereits am 1. Dezember 2011 angeordneten Verfahren nicht bezahlt wurde.
Der Verkehrswert des Grundstücks wurde durch Beschluss vom 23. Januar 2025 auf 187 Millionen EUR festgesetzt. Im ersten Versteigerungsverfahren am 5. Dezember 2025 wurde der Zuschlag gemäß § 85a ZVG versagt, weil das einzige Meistgebot von 30 Millionen EUR die vorgeschriebenen 50 Prozent des Verkehrswertes nicht erreichte.
Beim zweiten Versteigerungstermin am 17. April 2026 gab die IREN Bitcoin S.R.L. meistbietend ein Angebot von 40 Millionen EUR ab, nachdem zuvor die PACE Bitcoin S.R.L. ein Angebot von 39 Millionen EUR abgegeben hatte.
Quartier 206: Gläubigerin beantragt Einstellung des Verfahrens
Daraufhin beantragte die Crédit Suisse International mit Schreiben vom 23. April 2026 die Erteilung des Zuschlags an die IREN Bitcoin S.R.L. Die Gläubigerin sei bereit, das Versteigerungsergebnis hinzunehmen und die seit 15 Jahren andauernden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu einem Abschluss zu bringen.
Bereits im Vorfeld der Versteigerung habe sich gezeigt, so die Crédit Suisse, dass es nur eine begrenzte Anzahl von Interessenten gegeben habe, deren Preisvorstellungen deutlich unter dem festgesetzten Verkehrswert gelegen hätten.
Die Gläubigerin erwarte in einem neuen Versteigerungstermin keine bessere Verwertung des Grundbesitzes und befürchte vielmehr eine Wertminderung unter die angebotenen 40 Millionen EUR.
Jede weitere Verfahrensverzögerung würde den Wert weiter drücken und zusätzliche Kosten verursachen. Den Einwendungen der Schuldnerin unter dem Gesichtspunkt der Verschleuderung werde widersprochen, weil bei einem neuen Versteigerungstermin nicht mit höheren Geboten und einer besseren Verwertung des Grundbesitzes zu rechnen sei.
Die Voraussetzungen für die Annahme einer sittenwidrigen Immobilienverschleuderung seien somit nicht erfüllt.
Jagdfeld-Gruppe verlangt Wahrung ihrer Interessen
Mit Schriftsatz vom 23. April 2026 erklärte die Schuldnerin, den Zuschlag an den Meistbietenden zu versagen und das Verfahren einstweilen einzustellen.
Zur Verhinderung einer Vermögensverschleuderung begehre die Schuldnerin Vollstreckungsschutz; der Verkehrswert der Immobilie belaufe sich immerhin auf 187 Millionen EUR. Das Meistgebot von 40 Millionen EUR erreiche demnach nur 21,4 Prozent.
Eine etwaige Zuschlagserteilung bedeute für die Schuldnerin eine sittenwidrige Entscheidung, die mit den guten Sitten nicht vereinbar sei. Die schutzwürdigen Schuldnerinteressen würden somit die Gläubigerinteressen überwiegen.
Darüber hinaus sei das Meistgebot am 5. Dezember 2025 von einem Herrn Puskas abgegeben worden und stelle sich als Rechtsmissbrauch dar. Es müsse bezweifelt werden, dass Herr Puskas selbst konkrete Erwerbsabsichten gehabt habe, um somit § 87a des Zwangsversteigerungsgesetzes auszuhebeln. Zudem habe er keine Sicherheitsleistung erbracht.
Zwar habe die Schuldnerin die Zuschlagsversagung nicht angefochten, dennoch sei das Gericht nun an eine im Verlauf des Verfahrens getroffene Entscheidung nicht gebunden.
Das von Herrn Puskas für die Vollmachtgeberin abgegebene Gebot sei zum Zwecke der Beseitigung von Wertgrenzen abgegeben worden und damit rechtsmissbräuchlich. Die Wertgrenzen beim Termin am 17. April 2026 seien somit nicht entfallen.
Gibt es weitere Interessenten für das Quartier 206 in der Friedrichstraße?
Darüber hinaus erklärte die Jagdfeld-Gruppe, dass sie in den Tagen nach dem letzten Termin Angebote von mehreren Interessenten mit konkreten Erwerbsabsichten erhalten habe. Drei von ihnen hätten bekundet, das Objekt in einem weiteren Termin für deutlich mehr als 40 Millionen EUR erwerben zu wollen.
Nach alledem sei der Zuschlag zu versagen und das Verfahren einzustellen. Gegen die heutige Entscheidung des Gerichts ist das Rechtsmittel der Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung zulässig.
Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Jagdfeld-Gruppe tatsächlich potente Interessenten für das Quartier 206 in der Friedrichstraße akquirieren kann. Dies würde sowohl dem Quartier als auch der Friedrichstraße guttun.
Luxus-Immobilie „Quartier 206“ (Berlin-Mitte)
Quelle: Amtsgericht Mitte
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