Berlin hat die Regeln für Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten geändert. Ab sofort brauchen Vermieter dafür in vielen Fällen eine Genehmigung. Was das neue Gesetz regelt, wer betroffen ist und welche Ausnahmen gelten.
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Berlin hat die Regeln für Wohnen auf Zeit deutlich verschärft. Seit dem 18. April 2026 gilt eine neue Verwaltungsvorschrift für soziale Erhaltungsgebiete, auch Milieuschutzgebiete genannt. Die zentrale Änderung: Wer in diesen Gebieten Wohnraum befristet vermietet, braucht in vielen Fällen eine Genehmigung. Zuständig sind die jeweiligen Bezirksämter.
Angebote für Wohnen auf Zeit in Berlin stark gestiegen
Die Senatsverwaltung reagiert damit auf eine klare Entwicklung im Markt. Der Anteil möblierter Angebote für Wohnen auf Zeit ist in Berlin stark gestiegen. 2012 lag er bei 13 Prozent aller Inserate. 2025 waren es bereits 48 Prozent. Gleichzeitig sind die Preise nahezu explodiert. Sie stiegen von 14,37 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2012 auf 24,12 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2025.
Nach Angaben der Verwaltung führt der massive Anstieg dazu, dass regulärer Wohnraum seltener verfügbar ist. Besonders gewerbliche Modelle und teure Zwischenvermietungen stehen im Fokus der Gesetzesänderung.

Berlin reagiert mit dem neuen Gesetz auf steigende Zahlen beim Wohnen auf Zeit. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT/ KI
Was das neue Gesetz zum Wohnen auf Zeit in Berlin konkret regelt
Das Gesetz stuft Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten daher ab sofort als genehmigungspflichtige Nutzung ein. Das gilt immer dann, wenn eine Wohnung nicht dauerhaft vermietet wird.
Wer seine Wohnung befristet anbietet, muss einen Antrag stellen. Die Behörden prüfen jeden Einzelfall. Dabei geht es unter anderem um Vertragsdauer, Möblierung, Miethöhe, Verlängerungsoptionen und Zusatzleistungen.
Welche Formen von Wohnen auf Zeit erlaubt bleiben
Aber: Nicht jede befristete Vermietung ist ausgeschlossen. Erlaubt bleiben Zeitmietverträge nach § 575 BGB. Auch die befristete Untervermietung der eigenen Wohnung ist möglich.
Voraussetzung ist, dass es sich um den eigenen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt. Auch hier ist eine Genehmigung aber Pflicht. Andere Modelle sind laut Verwaltungsvorschrift in der Regel nicht zulässig.
Was das Gesetz für Vermieter und Mieter in Berlin bedeutet
Für Vermieter steigt mit dem neuen Gesetz zum Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten der Aufwand. Sie müssen Anträge stellen und ihre Nutzung begründen.
Für Mieter soll sich der Schutz erhöhen. Ziel ist es, mehr Wohnungen im regulären Mietmarkt zu halten. Berlin will damit verhindern, dass Wohnen auf Zeit zum Standard wird und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung noch stärker verändert.
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
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