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Das Vorkaufsverfahren für die Häuser an der Warschauer Straße 25 und der Kopernikusstraße 6 in Friedrichshain schreitet voran. Erste Ideen zur sozialen Nutzung wurden vorgestellt, zahlreiche Träger haben Interesse bekundet. Nun drängt die Zeit – der Ausgang könnte Signalwirkung für andere Milieuschutzgebiete haben.

© Foto Titelbild: Wikimedia Commons, public domain

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verfolgt seine Pläne zum Vorkaufsrecht für die Häuser in der Warschauer Straße 25 und der Kopernikusstraße 6 weiter mit Nachdruck. Nach dem öffentlichen Aufruf vom 16. Mai 2025 meldeten sich zahlreiche gemeinnützige Träger, die Interesse an einer sozialverträglichen Nutzung signalisierten, so das Bezirksamt. Gemeinsam mit der GSE, einem landeseigenen Treuhänder, habe man daraufhin ein Konzept zur Ausübung des Vorkaufsrechts entwickelt.

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Das Bezirksamt sehe eine langfristige Vermietung zu ortsüblichen Bedingungen vor, mit Fokus auf Wohnmodelle wie „Housing First“ oder Azubi-Wohnen. Die Ausgestaltung soll in den kommenden Wochen gemeinsam mit den beteiligten Trägern und der Senatsverwaltung weiter abgestimmt werden.

Was an der Kopernikusstraße/Warschauer Straße geplant ist: Öffentliche Vorstellung bei Kundgebung am 24. Mai

Im Rahmen einer für den 24. Mai geplanten Kundgebung der Hausgemeinschaft an der Ecke Kopernikusstraße/Warschauer Straße wird Bezirksstadtrat Florian Schmidt das Konzept erstmals öffentlich vorstellen. Er will dort auch über den aktuellen Stand des Prüfverfahrens informieren und Fragen beantworten. Laut Bezirksamt biete der hohe Leerstand in den Gebäuden eine „einmalige Gelegenheit“, um schnell und zielgerichtet sozialen Wohnraum zu schaffen.

Die Hausgemeinschaft, die den Verkauf an einen privaten Investor kritisch sieht, unterstützt das Vorgehen des Bezirks. Sie betont, dass nur durch die Ausübung des Vorkaufsrechts eine gemeinwohlorientierte Nutzung langfristig gesichert werden könne. Voraussetzung sei jedoch, dass sich ein geeigneter Träger findet und entsprechende Fördermittel vom Land bereitgestellt würden.

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Frist bis zum 9. Juni: Entscheidung über Zukunft der Hausgemeinschaft in Friedrichshain naht

Dringlichkeit erhält das Verfahren durch die gesetzliche Frist: Bis zum 9. Juni muss das Bezirksamt entscheiden, ob es das Vorkaufsrecht ausübt. Andernfalls geht die Immobilie endgültig in Privateigentum über. Bezirksstadtrat Schmidt hofft nach eigenen Angaben auf breite Unterstützung für den modellhaften Ansatz, der sowohl sozialen Nutzen stifte als auch kostensparend sei.

Die kommenden Wochen dürften somit entscheidend dafür sein, ob das Vorhaben als Beispiel für andere Erhaltungsgebiete dienen kann – oder als verpasste Chance endet.

Quellen: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, warschauer25.de

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