Das Flussbad im Spreekanal wird seit Jahren diskutiert. Neue Angaben des Berliner Senats zeigen, welche Hürden dem Baden in der Spree entgegenstehen.

Der Berliner Spreekanal am Schinkelplatz vor dem Berliner Dom zeigt den Bereich, in dem Flussbad Berlin das Schwimmen im Spreekanal langfristig ermöglichen möchte.

Der Spreekanal nahe der Museumsinsel und des Berliner Doms steht im Mittelpunkt der Debatte um Flussbad Berlin und neue Möglichkeiten zum Schwimmen in der innerstädtischen Spree. / © Foto: Wikimedia Commons, Falk2, CC BY-SA 4.0

© Titelbild: Flussbad Berlin e.V., realities:united

ANZEIGE

 

Mitten in Berlin schwimmen, mit Museumsinsel und Humboldt Forum im Blick: Die Idee eines Flussbads im Spreekanal begleitet die Hauptstadt seit vielen Jahren. Doch aus der Vision ist bis heute keine reguläre Badestelle geworden. Eine aktuelle Antwort des Berliner Senats zeigt nun detailliert, wie groß die Hürden inzwischen sind.

  • Bezirk: Berlin-Mitte
  • Lage: Sperlingsgasse 1 / Ecke Friedrichsgracht, 10178 Berlin
  • Projektstatus: Flussbad derzeit nicht realisierbar
  • Projektträger der Flussbad-Idee: Flussbad Berlin e.V.
  • Öffentliche Förderung seit 2015: rund 7,68 Millionen Euro von Bund und Land

Die Idee ist deutlich älter als die aktuelle Debatte. Bereits 1997 entwickelten Jan und Tim Edler das Konzept, den Spreekanal wieder stärker als öffentlichen Stadtraum zu nutzen. Später entstand daraus ein umfangreiches Projekt mit Badebereich, ökologischer Aufwertung und neuen Zugängen zum Wasser. Auch der FlussBadGarten an der Friedrichsgracht wurde zu einem sichtbaren Teil dieser Arbeit.

ANZEIGE

Inzwischen liegt jedoch eine klare Einschätzung des Senats vor. In der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage des CDU-Abgeordneten Lucas Schaal vom August 2026 heißt es, die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Badeverbots und für ein Flussbad am diskutierten Standort seien derzeit nicht gegeben. Dafür nennt die Verwaltung mehrere voneinander unabhängige Gründe.

Flussbad Berlin: Bundesrecht setzt dem Baden enge Grenzen

Eine zentrale Hürde liegt nicht bei Berlin selbst. Im Spreekanal gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Brücken ein Badeverbot. Grundlage dafür ist auch die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung des Bundes. Der Senat stellt ausdrücklich klar, dass Berlin dabei keinen eigenen Ermessensspielraum hat.

Das ist für den Spreekanal besonders relevant, weil der geplante Badebereich mitten im dicht bebauten historischen Zentrum liegt. Zugleich gehört der Kanal zur Bundeswasserstraße. Der Bund trägt derzeit die Verantwortung für Unterhaltung und Verkehrssicherung sowie für die stillgelegte Schleuse, die Wehranlage und große Teile der Uferbefestigungen. Würden diese Aufgaben auf Berlin übergehen, rechnet der Senat mit erheblichen zusätzlichen Personal- und Sachkosten.

ANZEIGE

Wasserqualität der Spree bleibt ein Kernproblem

Noch schwerer wiegen die hygienischen Fragen. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales kam nach Auswertung der Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass sich die Situation im Spreekanal derzeit nicht für eine Badestelle eigne. Ein Problem bilden weiterhin Entlastungen aus der Mischkanalisation. Nach stärkeren Regenfällen können dadurch Krankheitserreger in die Spree und den Spreekanal gelangen.

Hinzu kommt nach Angaben des Lageso eine erhöhte mikrobiologische Grundbelastung. Die Behörde berücksichtigt dabei nicht nur Bakterien, sondern auch Viren und Parasiten. Der Verein Flussbad Berlin bewertet die Situation anders und verweist auf sein Monitoring sowie ein entwickeltes Frühwarnsystem. Dieses System wurde gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Wasser Berlin weiterentwickelt. Für die Badesaisons 2023 und 2024 ließ der Verein Laboruntersuchungen zu chemischen und mikrobiologischen Parametern durchführen.

Blick auf den Spreekanal an der Museumsinsel in Berlin-Mitte mit Uferfläche und historischen Gebäuden. In diesem Bereich wird seit Jahren über ein Flussbad in der Spree diskutiert.

Der Spreekanal an der Museumsinsel in Berlin-Mitte steht seit Jahren im Mittelpunkt der Debatte um das geplante Flussbad. Trotz der zentralen Lage bleibt das Baden in der Spree hier bislang verboten. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

ANZEIGE

Fast 7,7 Millionen Euro öffentliche Förderung für Flussbad Berlin

Die neue Senatsantwort liefert zudem eine detaillierte Gesamtschau der öffentlichen Förderung. Zwischen 2015 und 2025 flossen nach Angaben des Senats insgesamt 7.681.349,19 Euro an den Verein. Davon kamen rund 3,35 Millionen Euro vom Bund und rund 4,33 Millionen Euro vom Land Berlin. Der Bezirk Mitte zahlte laut Senat keine eigenen Fördermittel. Die letzte Auszahlung erfolgte im vierten Quartal 2025. Für 2026 weist die Übersicht keine Zahlungen aus.

Noch wichtiger für die Zukunft des Projekts: Nach Kenntnis des Senats sind aktuell weder weitere Fördermittel bewilligt noch weitere Gelder in Aussicht gestellt. Damit endet zumindest vorerst eine lange Phase kontinuierlicher öffentlicher Finanzierung. Öffentlich gefördert wurden unter anderem Untersuchungen zur Wasserqualität, das Frühwarnsystem sowie verschiedene Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit.

Pilotbadestelle im Spreekanal ist ebenfalls nicht gesichert

Parallel zum großen Flussbad-Konzept hatte Berlin eine deutlich kleinere Lösung untersucht. Ein Leitfaden prüfte mögliche Standorte und unterschiedliche Formen eines Wasserzugangs für eine Pilotbadestelle am Spreekanal. Frühere Überlegungen sahen einen einfachen Zugang nahe dem Humboldt Forum vor. Die aktuellen Aussagen des Senats zeigen jedoch, dass auch eine solche Lösung mit denselben grundlegenden rechtlichen und hygienischen Problemen umgehen müsste.

Stattdessen richtet die Umweltverwaltung ihren Blick inzwischen stärker auf andere Abschnitte der Spree. Sie prüft neue Bademöglichkeiten an der Vorstadtspree. Damit verschiebt sich die Debatte geografisch: Nicht das Schwimmen in der Spree an sich steht grundsätzlich infrage, sondern vor allem der besonders komplizierte Standort im Spreekanal.

Flussbad Berlin am Spreekanal
Am Spreekanal in Berlin-Mitte wird seit Jahren über ein Flussbad und einen öffentlichen Badezugang zur Spree diskutiert. Eine Umsetzung ist derzeit nicht absehbar.

 

Quellen: Abgeordnetenhaus von Berlin, Schriftliche Anfrage 19/26759, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Flussbad Berlin e.V.

Jetzt PLUS-Kunde werden

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein PLUS-Abonnement.

Tags (Schlagwörter) zu diesem Beitrag

9 Kommentare

  1. Ewald Karl 25. August 2026 at 13:50 - Reply

    Reichlich sinnlos, dass sich der Senat immer noch auf die dürftige Behauptung zurückzieht, der vor Jahrzehnten stillgelegte Kanal sei ja theoretisch immer noch eine Bundeswasserstraße, obwohl er mangels Schleuse längst nicht befahrbar ist.

    Und die Idee, einfach stattdessen irgendwo in einer Vorstadt eine Badestelle einzurichten, unterstreicht die gesamte Haltung der CDU, ausschließlich die Interessen des mit Grünanlagen und Bademöglichkeit bereits gut versorgten außenbereich Berlin zu vertreten.

    Genau diese visionslose Politik macht unsere Stadt immer langweiliger für Bewohner und Touristen

    • Markus E.h. 26. August 2026 at 18:05 - Reply

      Das ist keine Behauptung sondern rechtliche Tatsache. Ob befahren oder nicht: die Bundesbehörde hat letztlich das Sagen und hat schon vor Jahren abgewunken.

      Flussaufwärts ist es überhaupt erst möglich, weil das Wasser sauberer und es tatsächlich in der Zuständigkeit des Landes Berlins liegt.

      Grundsätzliche „langweilige“ Probleme wie den Sanierungsstand bei den Bädern zu lösen muss Vorrang haben vor den visionären Hipster-Projekten, die wie hier im Desaster enden.

  2. Dr. Heide Ellerbrock 25. August 2026 at 15:11 - Reply

    Die senatorischen Dienstellen, die hier zu Recht warnen, handeln verantwortungsvoll, im Gegensatz zum Verein Flussbad. Dieser muss mit seinen Schwimmdemonstrationen die 7.7 Millionen Euro Fördergelder rechtfertigen. Er will damit die Gesundheitsgefährdung übersehen. Die vom Kompetenzzentrum Wasser, Berlin veröffentlichten Seite zeigt Analysewerte, die deutlich machen, dass weder Mischkanalisationsüberläufe, noch Starkregen die Fäkaleinträge allein verursachen. Es gibt nach nur schwachem Regen ungeklärte Einspülungen von Fäkalien mit entsprechenden Krankheitserregern. Davon ist weder vom Verein noch der Presse bisher die Rede gewesen. Hier besteht deutlich Klärungsbedarf. Das Frühwarnsystem warnt auch nicht vor den im Spreekanal in der letzten Woche deutlich sichtbaren Blaualgen/ Cyanobakterien und vor den Viren, die das LAGeSo in seiner Stellungnahme klar benennt. Natürlich können freie Bürger frei über ihr Badeverhalten entscheiden, sie sollten nur informiert werden.

    • SuK 27. August 2026 at 15:05 - Reply

      das mit dem Flußbad war, ist -und bleibt- eine Schnapsidee – den 250 Meter weiter eine Schwimmhalle von der andere Stadtteile träumen und ja baden in der Spree aber nicht an dieser Stelle. Endlich das Projekt an dieser Stelle beenden -wieviel Schwimmunterrichts -Ferienkurse hätte man für kleine (oder gern auch kleene) Berlinerinnen & Berliner davon ausrichten können … Es ist ein Jammer –

  3. Die „neuen“ Aussagen des Senats sind nicht neu und entsprechen leider auch nicht der Wahrheit. Man muss leider feststellen, dass die aktuell von der CDU geführte Senatsverwaltung SenMVKU beim Thema Baden in der Spree eine konsequente Desinformation der Öffentlichkeit betreibt.
    Die Wasserqualität der Spree ist nachweislich besser als früher aber vor allem können Phasen mit schlechter Wasserqualität heute ziemlich genau vorhergesagt werden, so dass das Gesundheitsrisiko effektiv sehr viel geringer ist als früher.
    Aber die wesentliche Tatsache im Hintergrund ist leider, dass die Verwaltung ein Berlin-weites Badeverbot in allen Flüssen und Kanälen Spree „geerbt“ hat und ignorieren will, dass die damaligen (vernünftigen) Gründe für ein Verbot heute an vielen Stellen nicht mehr gegeben sind.
    (Wenn es nicht so skandalös wäre, könnte man über die absurd peinlichen Versuche der Verwaltung alte und sinnlose Verbote zu begründen laut lachen – kleine Kostprobe: Antwort auf Frage 7 Anfrage 19/26424 Gebel/Lux vom 18 Juni 2026)
    Die Verwaltung liegt mit ihrer Weigerung, die überkommene Regelungen kritisch zu prüfen, nicht nur fachlich daneben, sondern setzt sich in bundesweit einzigartiger Weise über geltendes Bundes- und Landesrecht hinweg (Wasserhaushaltsgesetz, Berliner Wassergesetz). Dabei ignoriert sie zusätzlich die Vorgaben der Europäischen Badegewässerrichtlinie zur Klassifizierung von Gewässern. Das Argument, dass das Land gar nix tun könne, weil der Bund (als Eigentümer der Gewässer) das Baden verbietet, ist offensichtlich falsch. Das Baden im Spreekanal kann ohne weiteres innerhalb der geltenden BinSchStrVO des Bundes legalisiert werden und noch nie (lieber Markus) hat der Bund von sich aus die Möglichkeit von Badestellen in der Spree abgelehnt.
    Richtig bleibt, dass gegenwärtig NUR die von der Berliner Verwaltung eigens erlassene Badgewässerverordnung konkret und kategorisch der Legalisierung des Badens entgegensteht.
    Angesichts des zunehmenden Booms des Flussbadens in Europa und auch in Deutschland tritt die rückständige Haltung der Verwaltung zu diesem Themenkomplex aktuelle immer klarer zutage. Der unaufhaltsame Trend geht zur Legalisierung, offen ist nur die Frage, wie lange die Verwaltung die Entwicklung Berlins auch an diesem Punkt behindern wird.

  4. SuK 27. August 2026 at 17:35 - Reply

    S.g. Herr Edler!
    Ja doch „Flussbaden“ oder nicht in einem Kanal und an dieser Stelle. warum nicht in Friedrichhain oder Treptow

    Und zu guter Letzt: Es ist kein Baden (schon das Wort Flußbaden ist falsch! udn irreführend), sondern es wäre ein Schwimmen. Das heißt für Kinder, die NOCH NICHT SCHWIMMEN können, erst mal nichts … Das Projekt in Berlin-Mitte muß endlich ein Ende haben 7.6 Million nicht in den Sand sondern in die Taschen vor einem Verein gesetzt, der seine Ziel nicht erreichen kann und wird. Mit Verlaub ein Skandal. Wenn ein privater verein etwas möchte, dann bitte Geld sammeln, aber nicht Steuergelder versenken … Gruß SuK

  5. Tim Edler 27. August 2026 at 20:39 - Reply

    Liebe(r) Suk. Aber natürlich, wir setzen uns sowohl für das BADEN als auch das SCHWIMMEN ein. Und das in Mitte UND Friedrichhain UND Treptow, UND Charlottenburg etc ein. Viele Standorte sind möglich und nötig und im großen Berlin. Den Einsatz der Fördermittel sollte man tatsächlich skandalös finden, aber eher deshalb, weil der Senat die kostspielig errungenen Erkenntnisse jetzt nicht in Handlungen umsetzt. Die Vorstellung, dass Fördermittel in die Taschen unseres oder anderer Vereine gelandet sind, sind abwegig bzw eine böswillige Unterstellung. Die Mittel sind planmäßig und durch den Senat geprüft für die jeweils vereinbarten Maßnahmen eingesetzt worden.

    • Jochen 27. August 2026 at 23:44 - Reply

      Für die ganzen Millionen haben wir nun die Erkenntnis, dass Ihr angedachter spektakulärer Beton-Pflanzenfilter entweder, wie Sie heute sagen, unnötig oder besser gesagt unnütz ist. Super. Das wurde von Kritikern (u.a. Frau Ellerbrock) damals schon gesagt.

      Stattdessen soll nun die Wasserqualität überwacht werden (mit ein paar blinden Flecken) und dann dürfen die Leute Roulette spielen und ggf. krank werden. Wie letztens in Paris.

      Wie will Flussbad den §8.10 BinSchStrO massieren oder dehnen, um das Badeverbot zu umgehen? Wenns denn so „problemlos“ ist:

      § 8.10 Bade- und Schwimmverbot
      1. Das Baden und Schwimmen ist verboten
      a) im Bereich bis zu 100,00 m ober- und unterhalb einer Brücke, eines Wehres, einer Hafeneinfahrt, einer Liegestelle oder einer Anlegestelle der Fahrgastschifffahrt,
      b) im Schleusenbereich,

      Damit ist der allergrößte Teil des Spreekanals gesperrt.
      Aah, ich habs! Einfach alle Brücken abreißen und den Wehr und die Schleuse dazu!

  6. Tim Edler 28. August 2026 at 12:07 - Reply

    Sehr geehrter Jochen,
    sie haben 3 Aspekte angesprochen, auch wenn ich den Eindruck habe, sie sind gar nicht wirklich happy, wenn wir bei jedem dieser Aspekte Entwarnung geben können, zumal wir nicht nur (aber auch) über den Spreekanal sprechen:
    1) Wasserfilterung: Ist zunächst nicht erforderlich für eine Legalisierung des Badens, aber wird von uns trotzdem favorisiert, weil dadurch die Nutzung verbessert wird. Für eine Filterung sind verschiedene Ausführungen denkbar, von Pflanzenfilter bis technische Filter. Der 2018 noch antizipierte (Beton) Düker ist schon seit Jahren aus der Diskussion und in keinem Fall erforderlich. Ein Neubau der Wehranlage ist (wegen des Badens) nicht erforderlich.
    2) Gesundheitsrisiko Wasserqualität: Die Gerüchte sind überwiegend falsch. Die behördliche Auswertung der Paris Seine Badestellen in der Saison 2025 sagt, dass es keine erkennbaren Steigerungen von Erkrankungen gegeben hat. (https://www.lefigaro.fr/actualite-france/apres-80-000-baigneurs-dans-la-seine-aucun-cas-grave-d-infection-salue-l-ars-20250821) Das Konzept von durch WasserMonitoring überwachten Bademöglichkeiten in Städten mit ungezähmter Mischkanalisation wird zunehmend und erfolgreich angewendet : Rotterdam, Amsterdam, Kopenhagen, Basel, Bochum, Mühlheim….
    3) Die von Ihnen zitierte Bundesverordnung gestattet Ausnahmeregelungen, die zB für die geplante Pilotbadestelle genutzt werden können. Brücken müssen nicht abgerissen werden. Langfristig ist die ebenfalls zu grob definierte BinSchStrO auch keine heilige Kuh und sollte zugunsten einer besseren Abstimmung von Stadtentwicklungsinteressen und Verkehrsinteressen ruhig auch mal angefasst werden. EIne Änderung der Berliner BadGewVO ist in jedem Fall unabdingbar, auch für die Badestellen in der Vorstadtspree. Der größte Teil der Hindernisse liegt hier, da muss Berlin nicht auf den vermeintlich schwierigen Bund zeigen, und der Senat wußte schon 2015 (beginn der geförderten Planung zum FlussBad), dass eine Anpassung der BadGewVO erfolgen muss.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.